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Rechtsprechung
   BGH, 07.09.2021 - 3 StR 290/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,40157
BGH, 07.09.2021 - 3 StR 290/21 (https://dejure.org/2021,40157)
BGH, Entscheidung vom 07.09.2021 - 3 StR 290/21 (https://dejure.org/2021,40157)
BGH, Entscheidung vom 07. September 2021 - 3 StR 290/21 (https://dejure.org/2021,40157)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 344 Abs. 1 StPO
    Anforderungen an die zulässige Erhebung der Sachrüge

  • bundesgerichtshof.de PDF
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.05.1996 - 3 StR 132/96

    Darlegung des tatsächlichen Umfangs und des Ziels einer Revision als …

    Auszug aus BGH, 07.09.2021 - 3 StR 290/21
    Denn ein Antrag nach § 344 Abs. 1 StPO, mit dem der tatsächliche Umfang und das Ziel der Revision dargelegt werden, stellt keine auslegungsfähige Revisionsbegründung dar (BGH, Beschlüsse vom 8. Mai 1996 - 3 StR 132/96, juris Rn. 3;… vom 27. Juli 2005 - 5 StR 201/05, juris Rn. 2 f., jeweils mwN).

    Eine zulässig erhobene Sachrüge setzt vielmehr voraus, dass die Revision allein oder neben der Verfahrensrüge zweifelsfrei erkennbar auf die Verletzung sachlichen Rechts gestützt werden soll (BGH, Beschluss vom 8. Mai 1996 - 3 StR 132/96, aaO mwN).

  • BGH, 27.07.2005 - 5 StR 201/05

    Unbegründeter Antrag auf Entscheidung des Revisionsgerichts (ungenügende …

    Auszug aus BGH, 07.09.2021 - 3 StR 290/21
    Denn ein Antrag nach § 344 Abs. 1 StPO, mit dem der tatsächliche Umfang und das Ziel der Revision dargelegt werden, stellt keine auslegungsfähige Revisionsbegründung dar (…BGH, Beschlüsse vom 8. Mai 1996 - 3 StR 132/96, juris Rn. 3; vom 27. Juli 2005 - 5 StR 201/05, juris Rn. 2 f., jeweils mwN).
  • BGH, 21.04.2022 - 3 StR 49/22

    Revision in Strafsachen: Wiedereinsetzungsantrag zur Erhebung der Sachrüge bei …

    Eine zulässig erhobene Sachrüge setzt vielmehr voraus, dass die Revision allein oder neben der Verfahrensrüge zweifelsfrei erkennbar auf die Beanstandung der Verletzung sachlichen Rechts gestützt werden soll (BGH, Beschluss vom 7. September 2021 - 3 StR 290/21, juris Rn. 3 mwN).
  • BGH, 15.12.2025 - 5 StR 593/25

    Mangels ausreichender Begründung unzulässige Revision (Antrag; allgemeine …

    Stellt schon ein Antrag nach § 344 Abs. 1 StPO, mit dem der tatsächliche Umfang und das Ziel der Revision dargelegt werden, keine auslegungsfähige Revisionsbegründung dar (vgl. BGH, Beschluss vom 7. September 2021 - 3 StR 290/21 mwN), muss entsprechendes gelten, wenn noch nicht einmal ein Antrag formuliert, sondern - wie hier - das Rechtsmittel lediglich auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt wird.
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