Rechtsprechung
| BGH, 25.08.1982 - 3 StR 290/82 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit und Unwiderruflichkeit eines Rechtsmittelverzichts - Jederzeitige Erklärbarkeit des Rechtmittelverzichts - Wirksamkeit eines im Anschluss an die Hauptverhandlung erklärter und in der Sitzungsniederschrift beurkundeter Rechtsmittelverzichts - Zuständigkeit des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BGH, 17.09.1963 - 1 StR 301/63
Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts durch den Angeklagten bei lebenslanger …
Auszug aus BGH, 25.08.1982 - 3 StR 290/82
Entgegen der Auffassung des Verteidigers liegen Anhaltspunkte dafür, daß der Rechtsmittelverzicht unwirksam sein könnte (BGHSt 18, 257, 259; 19, 101, 103, 104), nicht vor. - BGH, 12.02.1963 - 1 StR 561/62
Form eines Rechtsmittelverzichts - Wörtliches Festhalten eines …
Auszug aus BGH, 25.08.1982 - 3 StR 290/82
Entgegen der Auffassung des Verteidigers liegen Anhaltspunkte dafür, daß der Rechtsmittelverzicht unwirksam sein könnte (BGHSt 18, 257, 259; 19, 101, 103, 104), nicht vor. - BGH, 03.05.1957 - 5 StR 52/57
Auszug aus BGH, 25.08.1982 - 3 StR 290/82
Dieser Verzicht ist wirksam und unwiderruflich (BGHSt 10, 245, 247; BGH, Beschlüsse vom 26. Mai 1971 - 3 StR 119/71 und vom 15. Oktober 1981 - 1 StR 646/81). - BGH, 15.10.1981 - 1 StR 646/81
Rücknahme, Widerruf oder Anfechtung eines Rechtsmittelverzichts - …
Auszug aus BGH, 25.08.1982 - 3 StR 290/82
Dieser Verzicht ist wirksam und unwiderruflich (BGHSt 10, 245, 247; BGH, Beschlüsse vom 26. Mai 1971 - 3 StR 119/71 und vom 15. Oktober 1981 - 1 StR 646/81). - BGH, 26.05.1971 - 3 StR 119/71
Möglichkeit der Rückgängigmachung eines Rechtsmittelverzichts
Auszug aus BGH, 25.08.1982 - 3 StR 290/82
Dieser Verzicht ist wirksam und unwiderruflich (BGHSt 10, 245, 247; BGH, Beschlüsse vom 26. Mai 1971 - 3 StR 119/71 und vom 15. Oktober 1981 - 1 StR 646/81).
- BGH, 23.06.1983 - 1 StR 351/83
Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Wirksamer …
Die Verzichtserklärung wurde auch nicht von dem Vorsitzenden der Strafkammer - dieser war bei dem Rechtsmittelverzicht nicht mehr zugegen - zu Protokoll genommen, was gemäß § 8 Abs. 1 RPflG wirksam gewesen wäre (BGHSt 31, 109, 113 [BGH 19.08.1982 - 1 StR 595/81] bis 115; vgl. auch BGH, Beschl. vom 25. August 1982 - 3 StR 290/82). - BGH, 25.01.1985 - 3 StR 533/84
Einlegung eines Rechtsmittels nach Rechtsmittelverzicht
Nach allgemeiner Auffassung ist ein im Anschluß an die Hauptverhandlung erklärter, in der Sitzungsniederschrift beurkundeter Verzicht wirksam (BGH, Beschluß vom 25. August 1982 - 3 StR 290/82 - m.w. Hinweisen).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".