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| BGH, 03.08.1984 - 3 StR 290/84 |
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Betäubungsmittel - Kokain - Nicht geringe Menge - Gewicht - Wirkstoffgehalt
Papierfundstellen
- StV 1984, 515
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 01.02.1985 - 2 StR 685/84
Nicht geringe Menge bei Kokain
Der 3. Strafsenat hat zunächst 40 g Kokain unbekannter Qualität dem Grenzbereich zur "nicht geringen Menge" zugeordnet (Beschluß vom 1. Juni 1983 - 3 StR 193/83 - = NStZ 1983, 560) und später bei 27, 4 g Kokain mit einem Wirkstoffgehalt von 97 % Kokainhydrochlorid die Bejahung des Tatbestandsmerkmals "nicht geringe Menge" außer Frage gestellt (Beschluß vom 3. August 1984 - 3 StR 290/84 = Strafverteidiger 1984, 515). - OLG Hamm, 30.04.2015 - 3 RBs 116/15
Vorlage an den BGH zur Frage, ob bei in Tatmehrheit begangenen …
Rn. 28 3. Die aufgeworfene Rechtsfrage ist für die Entscheidung des Senats nach dessen Bewertung erheblich (vgl. zur grundsätzlich maßgeblichen Auffassung des vorlegenden Gerichts BGH, Beschlüsse vom 5. Mai 1994 - VGS 1/93 u.a., BGHZ 126, 63, 71 f.; vom 22. August 1984 - 3 StR 290/84, NStZ 1985, 217, 218 mwN).
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