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Rechtsprechung
   BGH, 05.09.1990 - 3 StR 291/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,7501
BGH, 05.09.1990 - 3 StR 291/90 (https://dejure.org/1990,7501)
BGH, Entscheidung vom 05.09.1990 - 3 StR 291/90 (https://dejure.org/1990,7501)
BGH, Entscheidung vom 05. September 1990 - 3 StR 291/90 (https://dejure.org/1990,7501)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einbeziehung von Taten aus einem anderen Verfahren in die Gesamtfreiheitsstrafe, wenn dieser noch ein rechtskräftiger, noch nicht erledigter Strafbefehl entgegensteht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.12.1983 - 1 StR 148/83

    Angeklagter - Straftat zwischen zwei rechtskräftigen Verurteilungen zu …

    Auszug aus BGH, 05.09.1990 - 3 StR 291/90
    In derartigen Fällen darf die Strafe aus der zweiten Verurteilung nicht zur Bildung einer Gesamtstrafe mit den neuen Einzelstrafen herangezogen werden, da die erste Vorverurteilung insoweit Zäsurwirkung entfaltet (BGHSt 32, 190 [BGH 07.12.1983 - 1 StR 148/83] m.w.N.).
  • BGH, 16.04.1991 - 5 StR 156/91
    Die Möglichkeit, auf Geldstrafe gesondert zu erkennen, ist kein Grund, die Zäsurwirkung einer auf Geldstrafe lautenden Vorverurteilung zu verneinen (BGHSt 32, 190, 194; BGH Beschluß vom 5. September 1990 - 3 StR 291/90 -).
  • BGH, 13.09.1991 - 3 StR 314/91

    Voraussetzungen für eine Fortsetzungstat - Annahme eines Gesamtvorsatzes - …

    Das gilt aber nicht für eine noch nicht bezahlte Geldstrafe (BGHSt 32, 190, 194 [BGH 07.12.1983 - 1 StR 148/83]; Senatsbeschluß vom 5. September 1990 - 3 StR 291/90).
  • BGH, 09.01.1992 - 1 StR 777/91

    Rechtmäßigkeit einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung aus in einem Strafbefehl …

    Daher war nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung aus den in dem Strafbefehl verhängten Strafen und der vorliegend verhängten Strafe kein Raum (vgl. BGHSt 32, 190, 194 [BGH 07.12.1983 - 1 StR 148/83]; BGH, Beschl. vom 5. September 1990 - 3 StR 291/90; BGH, Beschl. vom 16. April 1991 - 5 StR 156/91).
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