Rechtsprechung
| BGH, 14.07.1971 - 3 StR 30/71 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Strafbarkeit wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung im Amt in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, wegen gemeinschaftlicher Verfolgung Unschuldiger und wegen uneidlicher Falschaussage - Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung - Rechtmäßigkeit der ...
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 03.11.1970 - 1 StR 473/70
Besondere Umstände in der Persönlichkeit des Täters als Voraussetzung für die …
Auszug aus BGH, 14.07.1971 - 3 StR 30/71
Das Landgericht geht zwar zutreffend davon aus, daß einmalige Straftaten, die in einer besonderen Konfliktslage oder in einer vergleichbaren Lage begangen worden sind, eine solche Strafaussetzung rechtfertigen können (vgl. BGHSt 24, 3). - BGH, 21.11.1950 - 2 StR 21/50
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 14.07.1971 - 3 StR 30/71
Es ist anerkannten Rechts, daß der Tatrichter sich trotz des Grundsatzes der freien Beweiswürdigung mit solchen Feststellungen auseinandersetzen muß, die zunächst einmal gegen seine Schlußfolgerungen sprechen (vgl. BGH MDR 1951, 117 und NJW 1953, 1440 Nr. 23). - BGH, 20.04.1971 - 5 StR 99/71
Anforderungen an die ordnungsgemäße Besetzung einer Strafkammer - Anforderungen …
Auszug aus BGH, 14.07.1971 - 3 StR 30/71
Es läßt sich nämlich nicht ohne weiteres ausschließen, daß die Strafkammer bei Nichtanwendung des § 23 StGB auf niedrigere Einzelstrafen und demzufolge auch auf eine niedrigere Gesamtstrafe erkannt haben würde (so auch BGH 5 StR 99/71 vom 20. April 1971).
- BGH, 30.07.1975 - 3 StR 27/75
Statthaftigkeit der Überbesetzung einer Strafkammer - Anforderungen hinsichtlich …
Zu Recht verweist der Generalstaatsanwalt darauf, daß sich der Tatrichter trotz des Grundsatzes der freien Beweiswürdigung mit solchen Feststellungen auseinandersetzen muß, die zunächst einmal gegen seine Schlußfolgerungen sprechen (BayObLGSt 54, 39; Urt. des erkennenden Senats vom 14. Juli 1971 - 3 StR 30/71). - BGH, 23.02.1972 - 3 StR 274/71
Aufhebung eines Strafrechtsurteils - Nachweisbarkeit einer Tatbegehung
Es ist indessen anerkannten Rechts, daß sich der Tatrichter trotz des Grundsatzes der freien Beweiswürdigung mit solchen Feststellungen auseinandersetzen muß, die zunächst einmal gegen seine Schlußfolgerungen sprechen (vgl. BGH MDR 1951, 117; NJW 1953, 1440 Nr. 23; BGH Urt. vom 14. Juli 1971 - 3 StR 30/71).
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