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Rechtsprechung
   BGH, 30.08.1978 - 3 StR 300/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,7376
BGH, 30.08.1978 - 3 StR 300/78 (https://dejure.org/1978,7376)
BGH, Entscheidung vom 30.08.1978 - 3 StR 300/78 (https://dejure.org/1978,7376)
BGH, Entscheidung vom 30. August 1978 - 3 StR 300/78 (https://dejure.org/1978,7376)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Annahme von Schuldunfähigkeit bei Vorliegen einer erheblichen Blutalkoholkonzentration

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.06.1962 - 4 StR 126/62

    Zurechnungsunfähigkeit - Alkoholgehalt - Ausschluß des Hemmungsvermögens - …

    Auszug aus BGH, 30.08.1978 - 3 StR 300/78
    Es kommt dabei auf die Umstände des Einzelfalles an, wobei Alkoholverträglichkeit, allgemeine körperliche und seelische Verfassung zur Tatzeit, vorangegangene Nahrungsaufnahme und Trinkgeschwindigkeit eine wesentliche Rolle spielen (BGH VRS 23, 209, 210; BGH bei Holtz, MDR 1976, 632).

    Es besteht die Möglichkeit, daß der Täter bei einem von groben Ausfallerscheinungen freien Erscheinungsbild wohl noch die Tragweite seiner Handlungen erkannt, aber nicht mehr das erforderliche Hemmungsvermögen aufbringt (BGHSt 1, 384, 385;… BGH GA 1955, 269, 271; BGH VRS 23, 209, 211; BGH, Beschluß vom 6. Juli 1977 - 3 StR 248/77).

  • BGH, 06.07.1977 - 3 StR 248/77

    Anforderungen an die Begründung der Schuldunfähigkeit - Stündlicher …

    Auszug aus BGH, 30.08.1978 - 3 StR 300/78
    Deren Bejahung bedarf dann jedoch stets eingehender Begründung (BGH, Beschluß vom 6. Juli 1977 - 3 StR 248/77).

    Es besteht die Möglichkeit, daß der Täter bei einem von groben Ausfallerscheinungen freien Erscheinungsbild wohl noch die Tragweite seiner Handlungen erkannt, aber nicht mehr das erforderliche Hemmungsvermögen aufbringt (BGHSt 1, 384, 385;… BGH GA 1955, 269, 271; BGH VRS 23, 209, 211; BGH, Beschluß vom 6. Juli 1977 - 3 StR 248/77).

  • BGH, 15.11.1951 - 3 StR 821/51
    Auszug aus BGH, 30.08.1978 - 3 StR 300/78
    Es besteht die Möglichkeit, daß der Täter bei einem von groben Ausfallerscheinungen freien Erscheinungsbild wohl noch die Tragweite seiner Handlungen erkannt, aber nicht mehr das erforderliche Hemmungsvermögen aufbringt (BGHSt 1, 384, 385;… BGH GA 1955, 269, 271; BGH VRS 23, 209, 211; BGH, Beschluß vom 6. Juli 1977 - 3 StR 248/77).
  • BGH, 23.05.1978 - 1 StR 131/78

    Augenscheineinnahme am Tatort im Rahmen einer Aufklärungspflicht - Verminderte …

    Auszug aus BGH, 30.08.1978 - 3 StR 300/78
    Diese Alkoholkonzentration lag nicht unerheblich über der Grenze von 3 %o, von der an nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besonderer Anlaß zur Prüfung besteht, ob der Täter schuldunfähig war (BGH bei Holtz, MDR 1976, 632; BGH, Urteil vom 23. Mai 1978 - 1 StR 131/78; ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 25.07.1978 - 1 StR 260/78

    Nur verminderte Schuldfähigkeit trotz hoher Alkoholisierung aufgrund starker …

    Auszug aus BGH, 30.08.1978 - 3 StR 300/78
    Zwar kann im Einzelfall trotz einer Alkoholkonzentration, wie sie beim Angeklagten vorlag, Schuldfähigkeit gegeben sein (…BGH GA 1974, 344; BGH, Urteil vom 25. Juli 1978 - 1 StR 260/78).
  • BGH, 14.03.1984 - 3 StR 36/84

    "Ausländer raus", "Tod dem Klerus", "Tötet Cremer", "Hängt Brandt" - öffentliche …

    Der letzte Wert liegt bei der Grenze, von der ab nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besonderer Anlaß zu der Prüfung besteht, ob der Täter schuldunfähig gewesen ist (BGH bei Holtz MDR 1976, 632; BGH, Urteil vom 23. Mai 1978 - 1 StR 131/78; Beschluß vom 30. August 1978 - 3 StR 300/78; ständige Rechtsprechung).

    Deren Bejahung bedarf dann jedoch stets eingehender Begründung (BGH, Beschlüsse vom 6. Juli 1977 - 3 StR 248/77 -und vom 30. August 1978 - 3 StR 300/78).

  • BGH, 25.06.1981 - 4 StR 236/81

    Revision aufgrund unzureichender Darlegung der Gründe für den Ausschluss der …

    Es ist nicht auszuschließen, daß sich dann ein Blutalkoholwert von nicht unerheblich über der Grenze von 3 %o ergeben hätte, von der an nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besonderer Anlaß zur Prüfung besteht, ob der Täter schuldunfähig war (BGH bei Holtz, MDR 1976, 632; BGH, Urteil vom 30. August 1978 - 3 StR 300/78).
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