Rechtsprechung
| BGH, 24.10.2001 - 3 StR 309/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 261 StPO
Beweiswürdigung (denktheoretische Möglichkeit und vernünftige Zweifel); Zweifelsgrundsatz - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 261
- Wolters Kluwer
Revision der Staatsanwaltschaft - Fehlerfreie Beweiswürdigung - Freispruch - Fehlende Überzeugung von Mittäterschaft - Zweifel an der Täterschaft - Belastende Beweisanzeichen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 261
Umfang der Beweiswürdigung bei einem Freispruch - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 24.06.1982 - 4 StR 183/82
Freie Beweiswürdigung eines Tatrichters hinsichtlich aller Beweismittel - …
Auszug aus BGH, 24.10.2001 - 3 StR 309/01
Die hier getroffene Bewertung durch die Sachverständige besagt lediglich, daß der Angeklagte - wenn auch mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit - der Schriftverursacher sein kann; damit bleibt die nicht rein theoretische Möglichkeit eines anderen Täters erhalten (vgl. BGH NStZ 1982, 478), die im Zusammenhang mit den anderen Beweisanzeichen vom Tatrichter zu würdigen ist. - BGH, 02.11.1994 - 2 StR 441/94
Vorliegen eines zu beanstandenden Rechtsfehlers - Anforderungen hinsichtlich der …
Auszug aus BGH, 24.10.2001 - 3 StR 309/01
Schließlich dürfen die Anforderungen an die für eine Verurteilung erforderliche Gewißheit nicht überspannt werden (st.Rspr.; vgl. BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 25).
- OLG Koblenz, 26.06.2003 - 1 Ss 99/03
Freispruch, Beweiswürdigung, Gesamtwürdigung, Aussage gegen Aussage, …
Schließlich dürfen die Anforderungen an die für eine Verurteilung erforderliche Gewissheit nicht überspannt werden (st.Rspr.;… vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 11, 13, Überzeugungsbildung 25, 33; Urteil vom 24.10.01 - 3 StR 309/01; Urteil vom 27.02.03 - 5 StR 224/02; Urteil Volksbank28.01.03 - 5 StR 378/02).
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