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| BGH, 27.03.1952 - 3 StR 32/50 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- junsv.nl
Erschiessung von zwei Zivilisten, die auf einem zwischen den deutschen und den amerikanischen Linien gelegenen Bunker, in dem sich schutzsuchende Einwohner von Oberhausen aufhielten, weisse Fahnen gehisst hatten
Verfahrensgang
- LG Duisburg, 16.03.1950 - 14 Ks 10/49
- BGH, 27.03.1952 - 3 StR 32/50
- LG Duisburg, 08.09.1953 - 14 Ks 10/49
- LG Duisburg, 09.09.1953 - 14 Ks 10/49
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 27.02.1951 - 1 StR 14/51
Auszug aus BGH, 27.03.1952 - 3 StR 32/50
Abgesehen davon würde die Rüge aber auch sachlich nicht gerechtfertigt sein, da das Urteil auf einem derartigen Verstoss gegen § 55 Abs. 2 StPO nicht beruhen könnte, wie der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden hat (vgl. BGHSt 1, 39). - BGH, 12.12.1950 - 2 StR 16/50
Erhängung des polnischen Kriegsgefangenen Jan Kasprzak, der sich als Katholik …
Auszug aus BGH, 27.03.1952 - 3 StR 32/50
Damit entfällt ihre Verantwortung aus vorsätzlichem Handeln (vgl. BGH JZ 1951, 234). - BGH, 22.01.1952 - 2 StR 17/50
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 27.03.1952 - 3 StR 32/50
Eine Freisprechung kann jedoch nicht erfolgen, weil infolge der Rücknahme der Ermächtigung der deutschen Gerichte, das Kontrollratsgesetz Nr. 10 anzuwenden, diesen insoweit die Gerichtsbarkeit fehlt (vgl. 2 StR 17/50 - Urteil vom 22. Januar 1952).
- BGH, 14.07.1953 - 3 StR 141/51
Todesurteile und Exekution des Kommandeurs der Düsseldorfer Schutzpolizei, …
Zwar hat der Senat bisher im Anschluss an die Rechtsprechung des 2. Strafsenats (vgl.Urteil vom 22. Januar 1952 - 2 StR 17/50 - undUrteil vom 21. März 1952 - 3 StR 32/50 -) die Einstellung des Verfahrens ausgesprochen, wenn die Verurteilung des Angeklagten wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit entfiel und die Tat nach deutsch-rechtlichen Bestimmungen nicht strafbar war. - BGH, 30.09.1952 - 2 StR 281/52
Rechtsmittel
Der 3. Senat hat in einemUrteil vom 27. März 1952, 3 StR 32/50, Einstellung des Verfahrens und nicht Freisprechung für geboten erachtet in einem Falle, in welchem wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit Anklage erhoben war und nach Zurücknahme der Ermächtigung der deutschen Gerichte ein Schuldspruch wegen tateinheitlich mit Menschlichkeitsverbrechen zusammentreffender deutsch-rechtlicher Straftaten nicht erfolgen konnte.
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