Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BGH, 18.12.1968 - 3 StR 321/68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,6801
BGH, 18.12.1968 - 3 StR 321/68 (https://dejure.org/1968,6801)
BGH, Entscheidung vom 18.12.1968 - 3 StR 321/68 (https://dejure.org/1968,6801)
BGH, Entscheidung vom 18. Dezember 1968 - 3 StR 321/68 (https://dejure.org/1968,6801)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1968,6801) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Tatbegehung im Affektstau - Geltendmachung mildernder Umstände zu Gunsten des Täters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • RG, 08.03.1932 - I 208/32

    Zur Anwendung des § 213 StGB., wenn die "schwere Beleidigung" nicht dem …

    Auszug aus BGH, 18.12.1968 - 3 StR 321/68
    Es kommt vielmehr darauf an, daß eine Kränkung vorliegt, die, über ein gewöhnliches Maß hinausgehend, als eine "schwere" zu gelten hat (RGSt 66, 159, 161), und daß der Täter ohne eigene Schuld, und zwar in Bezug auf die ihm zugefügte Kränkung gehandelt hat (BGH, Urteil vom 10. Juli 1956 - 1 StR 238/56).

    Ob die Kränkung als "schwere" zu gelten hat, unterliegt in erster Linie der Beurteilung des Tatrichters (RGSt 66, 159, 161).

  • BGH, 26.03.1954 - 5 StR 50/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.12.1968 - 3 StR 321/68
    Dabei kann sich die Schwere der Beleidigung auch aus fortlaufenden Kränkungen ergeben, ohne daß die einzelne, für sich gesehen, als eine schwere "Unbill" zu werten wäre (BGH, Urteile vom 26. März 1954 - 5 StR 50/54 und vom 26. Februar 1957 - 5 StR 493/56).
  • BGH, 20.04.1956 - 1 StR 116/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.12.1968 - 3 StR 321/68
    Für die neue Hauptverhandlung sei zu der Prüfung des Tatbestandsmerkmals, "auf der Stelle zur Tat hingerissen", noch darauf hingewiesen, daß die Tat nicht in jedem Falle unmittelbar der Kränkung folgen muß, daß vielmehr zwischen Reizung und Tat eine gewisse Zeitspanne liegen kann; nur muß der ursächliche Zusammenhang zwischen der durch die Kränkung ausgelösten Gemütsbewegung und der Tat noch bestehen (RG JW 1935, 526 Nr. 28; BGH, Urteil vom 20. April 1956 - 1 StR 116/56; BGH MDR 1961, 1027 Nr. 77).
  • BGH, 26.02.1957 - 5 StR 493/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.12.1968 - 3 StR 321/68
    Dabei kann sich die Schwere der Beleidigung auch aus fortlaufenden Kränkungen ergeben, ohne daß die einzelne, für sich gesehen, als eine schwere "Unbill" zu werten wäre (BGH, Urteile vom 26. März 1954 - 5 StR 50/54 und vom 26. Februar 1957 - 5 StR 493/56).
  • BGH, 10.07.1956 - 1 StR 238/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.12.1968 - 3 StR 321/68
    Es kommt vielmehr darauf an, daß eine Kränkung vorliegt, die, über ein gewöhnliches Maß hinausgehend, als eine "schwere" zu gelten hat (RGSt 66, 159, 161), und daß der Täter ohne eigene Schuld, und zwar in Bezug auf die ihm zugefügte Kränkung gehandelt hat (BGH, Urteil vom 10. Juli 1956 - 1 StR 238/56).
  • BGH, 26.07.1957 - 4 StR 239/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.12.1968 - 3 StR 321/68
    Die Anwendung des § 213 StGB wegen Reizung zum Zorn setzt nicht eine Verhältnismäßigkeit zwischen der Schwere der Tat und der im Zorn verübten Tötungshandlung voraus, wobei allerdings bei auffallendem Mißverhältnis zwischen Reizung und Tat der ursächliche Zusammenhang, nämlich die Frage, ob der Täter durch die Reizung auf der Stelle zur Tat hingerissen worden ist, besonders sorgfältiger Prüfung bedarf (BGH LM Nr. 4 zu § 213 StGB; BGH, Urteil vom 26. Juli 1957 - 4 StR 239/57).
  • BGH, 28.09.1977 - 3 StR 344/77

    Einbeziehung sämtlicher bezüglich Entstehung und Auslösung des Tatentschlusses …

    In die Prüfung nach § 213 StGB, 1. Alternative, sind alle Umstände einzubeziehen, die über die Entstehung und Auslösung des Tatentschlusses Auskunft geben können, mithin auch das frühere Verhalten des Tatopfers (BGH, Urteil vom 18. Februar 1968 - 3 StR 321/68 - BGH, Beschluß vom 22. April 1976 - 2 StR 743/75 -).
  • BGH, 22.04.1976 - 2 StR 743/75

    Aufhebung eines Verwerfungsbeschlusses bei fristgerechtem Eingang der …

    Es wird zu beachten haben, daß es bei der Prüfung, ob eine schwere Beleidigung im Sinne dieser Vorschrift gegeben war, auf eine Gesamtwürdigung ankommt, die auch das frühere Verhalten des Opfers einschließt, und daß die Schwere sich auch aus fortlaufenden, für sich allein noch nicht schweren Kränkungen ergeben kann (BGH, Urteil vom 18. Februar 1968 - 3 StR 321/68 -), wobei auch die Art, in der diese Kränkungen mitgeteilt werden, nicht ohne Bedeutung ist.
  • BGH, 17.08.1977 - 2 StR 209/77

    Verurteilung wegen Totschlags, fortgesetzten sexuellen Missbrauchs eines Kindes …

    Bei diesen wechselnden Einlassungen mußte die Strafkammer versuchen, sich im Wege freier Beweiswürdigung eine Überzeugung von dem tatsächlichen Geschehen zu verschaffen (vgl. BGHSt 10, 208; BGH, Urt. vom 18. Dezember 1968 - 3 StR 321/68 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht