Rechtsprechung
| BGH, 29.10.1980 - 3 StR 323/80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Gewerbsmäßiger Handel mit Betäubungsmitteln - Ablehnung von Hilfsbeweisanträgen - Verkauf und Abgabe von Heroin an Mädchen gegen sexuelle Handlungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 30.01.1980 - 3 StR 471/79
Verbot der Doppelverwertung von Tatbestandsmerkmalen - Strafschärfende …
Auszug aus BGH, 29.10.1980 - 3 StR 323/80
Eigennützig in diesem Sinne handelt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht nur, wer sich vom Streben nach finanziellem Gewinn leiten läßt, sondern auch, wer Vorteile anderer Art erwartet, wie eine Belohnung auf sexuellem Gebiet (vgl. BGH NJW 1980, 1344 mit Nachweisen). - RG, 27.11.1923 - IV 398/23
Wird die Annahme gewerbsmäßiger Hehlerei dadurch ausgeschlossen, daß die …
Auszug aus BGH, 29.10.1980 - 3 StR 323/80
Ohne Rechtsfehler hat das Landgericht schließlich angenommen, daß der Strafschärfungsgrund der Gewerbsmäßigkeit auch eingreifen kann, wenn dem Täter nur eine fortgesetzte Handlung zur Last gelegt wird (vgl. RGSt 58, 19, 21 und 23;… Joachimski, Betäubungsmittelrecht 2. Aufl. § 11 BetMG Anm. 26;… Dreher/Tröndle, StGB 39. Aufl. § 260 Rdn. 3). - BGH, 04.10.1978 - 3 StR 310/78
Voraussetzungen des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Gesamtvorsatz bei …
Auszug aus BGH, 29.10.1980 - 3 StR 323/80
Die Feststellungen zum Gesamtvorsatz und zur Tatausführung tragen hier die Annahme des Fortsetzungszusammenhangs, an den die Rechtsprechung gerade bei Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz keine allzu strengen Anforderungen stellt (vgl. BGH, Beschluß vom 4. Oktober 1978 - 3 StR 310/78).
- BGH, 14.05.1985 - 4 StR 165/85
Eigennütziger Handel bei Erhalt einer Gegenleistung für die Abgabe von …
Eigennützig handelt dabei nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht nur der Täter, der vom Streben nach Gewinn geleitet wird, sondern auch derjenige, der sonstige Vorteile irgendwelcher Art erwartet oder sich gewähren läßt (vgl. BGH, Urteile vom 16. Januar 1979 - 1 StR 643/78, 31. Juli 1979 - 1 StR 324/79 undvom 29. Oktober 1980 - 3 StR 323/80; vgl. auch BGH NJW 1980, 1344/1345 m. w. Nachw.).
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