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Rechtsprechung
   BGH, 05.07.1951 - 3 StR 324/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1951,1360
BGH, 05.07.1951 - 3 StR 324/51 (https://dejure.org/1951,1360)
BGH, Entscheidung vom 05.07.1951 - 3 StR 324/51 (https://dejure.org/1951,1360)
BGH, Entscheidung vom 05. Juli 1951 - 3 StR 324/51 (https://dejure.org/1951,1360)
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • RG, 01.12.1933 - I 30/33

    Kann der Ballettmeister eines Theaters Lehrer der minderjährigen Mitglieder des …

    Auszug aus BGH, 05.07.1951 - 3 StR 324/51
    (RGSt 53, 193; 67, 390; 74, 275; JW 31, 1569 und 33, 2519).

    Ähnlich ist im zweiten Fall (RGSt 67, 390) die Stellung des Ballettmeisters zu den Tänzerinnen seines Ballettkorps.

    Der erste Richter sagt zwar im Anschluss an RGSt 53, 193 und 67, 390 ausdrücklich, es habe zwischen dem Angeklagten und dem Mädchen ein geistiges und sittliches Unterordnungs- und Abhängigkeitsverhältnis bestanden.

  • RG, 06.09.1940 - 1 D 973/38

    Für noch sehr junge "Pflichtjahrmädchen" ist bei der Anwendung des § 174 Abs. 1 …

    Auszug aus BGH, 05.07.1951 - 3 StR 324/51
    (RGSt 53, 193; 67, 390; 74, 275; JW 31, 1569 und 33, 2519).
  • BGH, 12.11.1953 - 4 StR 438/53
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  • BGH, 02.11.1954 - 2 StR 392/54

    Rechtsmittel

    Er hat auch in besonders gestalteten Ausnahmefällen den Mißbrauch des Abhängigkeitsverhältnisses verneint, wenn der Täter dieses Verhältnis nicht zur Willensbestimmung der abhängigen Person oder zu ihrer Verführung benutzt hatte, etwa weil die Anregung zur unzüchtigen Handlung von einem geschlechtlich bereits erfahrenen selbständigen Mädchen ausgegangen war (3 StR 96/51 vom 29. März 1951 und 3 StR 324/51 vom 5. Juli 1951; 5 StR 195/52 vom 10. April 1952).
  • BGH, 28.04.1955 - 3 StR 99/55

    Rechtsmittel

    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil 3 StR 324/51 vom 5. Juli 1951 ausgeführt, dass das Anvertrautsein im Sinne des § 174 Nr. 1 StGB voraussetzt, dass nach den tatsächlichen Umständen des Falles ein allgemein menschliches Herrschäftsverhältnis geistiger und sittlicher Art besteht, derart, daß wenigstens eine Mitverantwortung für die gesamte Lebensführung des Minderjährigen und eine entsprechende Einwirkung besteht.
  • BGH, 07.05.1953 - 5 StR 78/53

    Rechtsmittel

    Das hat der Bundesgerichtshof (3 StR 96/51 vom 29. März 1951) bereits in einem Fall ausgesprochen, in welchem eine sechzehnjährige Stieftochter ihren Stiefvater in der Nacht geweckt und sich zu ihm ins Bett gelegt hatte (vgl. auch 3 StR 324/51 vom 5. Juli 1951).
  • BGH, 24.03.1955 - 3 StR 49/55

    Rechtsmittel

    Gerade daraus ergibt sich, dass zwischen der Minderjährigen und dem Angeklagten keine persönliche Bindung bestand, auf Grund deren er zumindest die Mitverantwortung für die sittliche Entwicklung der Minderjährigen trug und sich zu deren Überwachung verpflichtet fühlen musste (3 StR 324/51 vom 5. Juli 1951).
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