Rechtsprechung
| BGH, 11.08.1993 - 3 StR 325/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Gesamtstrafenbildung für jahrelang praktikzierten sexuellen Missbrauch an einem Kind - Definition und Indizien für das Vorliegen eines Gesamtvorsatzes - Annahme eines Gesamtvorsatzes bei jahrelang mit Unterbrechungen durchgeführten sexuellen Vergehen an einer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (11)
- BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80
Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines …
Auszug aus BGH, 11.08.1993 - 3 StR 325/93
Die Findung einer schuldangemessenen Strafe und Erwägungen zur Frage der Strafaussetzung zur Bewährung sind getrennte Zumessungsvorgänge und dürfen nicht miteinander verknüpft werden (vgl. BGHSt 29, 319, 321;… BGHR StGB § 46 I Begründung 7; BGH NStZ 1992, 489). - BGH, 01.02.1989 - 3 StR 450/88
Umfang des Gesamtvorsatzes; Prozessualer Tatbegriff bei falschen Angaben …
Auszug aus BGH, 11.08.1993 - 3 StR 325/93
Der allgemeine Entschluß oder eine Bereitschaft, zukünftig eine Reihe gleichartiger Straftaten zu begehen, genügt hierfür nicht (vgl. BGHSt 1, 313, 315; 15, 268, 271; 36, 105, 110; 35, 318, 324; BGH NStZ 1992, 436 und NStZ 1993, 35). - BGH, 21.05.1992 - 4 StR 577/91
Mittäterschaft oder Teilnahme am Betrug - Betrügerische Abrechnung …
Auszug aus BGH, 11.08.1993 - 3 StR 325/93
Der allgemeine Entschluß oder eine Bereitschaft, zukünftig eine Reihe gleichartiger Straftaten zu begehen, genügt hierfür nicht (vgl. BGHSt 1, 313, 315; 15, 268, 271; 36, 105, 110; 35, 318, 324; BGH NStZ 1992, 436 und NStZ 1993, 35).
- BGH, 02.05.1961 - 1 StR 139/61
Auszug aus BGH, 11.08.1993 - 3 StR 325/93
Ist ein sich über mehrere Jahre erstreckender Gesamtvorsatz ohnehin schon aus tatsächlichen Gründen nur schwer vorstellbar (vgl. u.a. BGHSt 16, 124, 128 f;… BGHR StGB vor § 1 Gesamtvorsatz 17, 18, 19, 52), so sprechen insbesondere erhebliche zeitliche Unterbrechungen, ein grundlegender Wechsel sexueller Praktiken oder sonstige einschneidende äußere Ereignisse gegen die Annahme eines Gesamtvorsatzes (…vgl. BGHR StGB vor § 1 Gesamtvorsatz 48; BGH, Beschluß vom 16. März 1993 - 4 StR 81/93; BGH, Urteil vom 19. Mai 1992 - 1 StR 173/92 - ähnlich auch BGH, Beschluß vom 4. Mai 1993 - 5 StR 206/93). - BGH, 04.05.1993 - 5 StR 206/93
Wirkungen rechtsfehlerhafter Einbeziehung verjährter Taten in eine abgeurteilte …
Auszug aus BGH, 11.08.1993 - 3 StR 325/93
Ist ein sich über mehrere Jahre erstreckender Gesamtvorsatz ohnehin schon aus tatsächlichen Gründen nur schwer vorstellbar (vgl. u.a. BGHSt 16, 124, 128 f;… BGHR StGB vor § 1 Gesamtvorsatz 17, 18, 19, 52), so sprechen insbesondere erhebliche zeitliche Unterbrechungen, ein grundlegender Wechsel sexueller Praktiken oder sonstige einschneidende äußere Ereignisse gegen die Annahme eines Gesamtvorsatzes (…vgl. BGHR StGB vor § 1 Gesamtvorsatz 48; BGH, Beschluß vom 16. März 1993 - 4 StR 81/93; BGH, Urteil vom 19. Mai 1992 - 1 StR 173/92 - ähnlich auch BGH, Beschluß vom 4. Mai 1993 - 5 StR 206/93). - BGH, 11.08.1988 - 4 StR 217/88
Strafklageverbrauch bei fortgesetzter Handlung
Auszug aus BGH, 11.08.1993 - 3 StR 325/93
Der allgemeine Entschluß oder eine Bereitschaft, zukünftig eine Reihe gleichartiger Straftaten zu begehen, genügt hierfür nicht (vgl. BGHSt 1, 313, 315; 15, 268, 271; 36, 105, 110; 35, 318, 324; BGH NStZ 1992, 436 und NStZ 1993, 35). - BGH, 13.12.1960 - 5 StR 478/60
Auszug aus BGH, 11.08.1993 - 3 StR 325/93
Der allgemeine Entschluß oder eine Bereitschaft, zukünftig eine Reihe gleichartiger Straftaten zu begehen, genügt hierfür nicht (vgl. BGHSt 1, 313, 315; 15, 268, 271; 36, 105, 110; 35, 318, 324; BGH NStZ 1992, 436 und NStZ 1993, 35). - BGH, 21.09.1951 - 2 StR 415/51
Auszug aus BGH, 11.08.1993 - 3 StR 325/93
Der allgemeine Entschluß oder eine Bereitschaft, zukünftig eine Reihe gleichartiger Straftaten zu begehen, genügt hierfür nicht (vgl. BGHSt 1, 313, 315; 15, 268, 271; 36, 105, 110; 35, 318, 324; BGH NStZ 1992, 436 und NStZ 1993, 35). - BGH, 23.03.1988 - 3 StR 31/88
Erpresserischer Menschenraub in Tateinheit mit versuchter schwerer räuberischer …
Auszug aus BGH, 11.08.1993 - 3 StR 325/93
Die Findung einer schuldangemessenen Strafe und Erwägungen zur Frage der Strafaussetzung zur Bewährung sind getrennte Zumessungsvorgänge und dürfen nicht miteinander verknüpft werden (vgl. BGHSt 29, 319, 321; BGHR StGB § 46 I Begründung 7; BGH NStZ 1992, 489). - BGH, 19.05.1992 - 1 StR 173/92
Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen in drei Fällen - Unerlaubtes Führen …
Auszug aus BGH, 11.08.1993 - 3 StR 325/93
Ist ein sich über mehrere Jahre erstreckender Gesamtvorsatz ohnehin schon aus tatsächlichen Gründen nur schwer vorstellbar (vgl. u.a. BGHSt 16, 124, 128 f;… BGHR StGB vor § 1 Gesamtvorsatz 17, 18, 19, 52), so sprechen insbesondere erhebliche zeitliche Unterbrechungen, ein grundlegender Wechsel sexueller Praktiken oder sonstige einschneidende äußere Ereignisse gegen die Annahme eines Gesamtvorsatzes (…vgl. BGHR StGB vor § 1 Gesamtvorsatz 48; BGH, Beschluß vom 16. März 1993 - 4 StR 81/93; BGH, Urteil vom 19. Mai 1992 - 1 StR 173/92 - ähnlich auch BGH, Beschluß vom 4. Mai 1993 - 5 StR 206/93). - BGH, 16.03.1993 - 4 StR 81/93
Voraussetzungen für die Annahme eines Gesamtvorsatzes bei fortgesetztem sexuellen …
- BGH, 09.12.2014 - 5 StR 422/14
Schmerzhafte anale Penetrationshandlungen gegenüber Kindern als schwere …
Erforderlich, aber auch ausreichend ist es, dass die körperliche Integrität des Opfers in einer Weise verletzt wird, die mit erheblichen Schmerzen verbunden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Mai 1998 - 5 StR 216/98, NStZ 1998, 461;… BGH, Urteile vom 13. September 2000 - 3 StR 347/00, BGHR StGB § 177 Abs. 4 Misshandlung 1; vom 13. Februar 2007 - 1 StR 574/06; vom 15. September 2010 - 2 StR 395/10, 7 8 NStZ-RR 2011, 337, 338; vgl. zu § 176a Abs. 3 Nr. 2 StGB aF BGH, Urteil vom 11. August 1993 - 3 StR 325/93). - BGH, 12.08.1999 - 3 StR 277/99
Revisionsbegründung bei Verfahrensfehlern; Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme
Durch das 6. StrRG ist der sexuelle Mißbrauch eines Kindes in der Begehungsform des Analverkehrs von einem unbenannten schweren Fall (§ 176 Abs. 3 StGB a.F.; vgl. BGH, Urt. vom 11. August 1993 - 3 StR 325/93 - und Beschl. vom 28. September 1993 - 1 StR 576/93) zu einer eigenständigen Qualifikation des schweren sexuellen Mißbrauchs (§ 176 a Abs. 1 Nr. 1 StGB n.F.) gemacht worden.
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