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| BGH, 15.09.1995 - 3 StR 328/95 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Auferlegung der notwendigen Auslagen einer Person, die nicht Nebenkläger ist, an den Unterlegenen einer Revision auf eine Person
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 395
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- OLG Stuttgart, 20.11.1969 - 2 Ws 145/69
Auszug aus BGH, 15.09.1995 - 3 StR 328/95
Die Auferlegung der dem Stiefvater des Getöteten im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen kommt nicht in Betracht, da er nicht zu den nebenklageberechtigten Personen gehört (§ 395 Abs. 2 Nr. 1 StPO) und die gleichwohl erfolgte Zulassung durch Beschluß des Landgerichts Osnabrück vom 12. Februar 1995 eine wirksame Nebenklägerstellung nicht begründen konnte (vgl. OLG Stuttgart NJW 1970, 822 [OLG Stuttgart 20.11.1969 - 2 Ws 145/69]).
- BGH, 18.10.1995 - 2 StR 470/95
Zulässigkeit der Nebenklage gegen den Erwachsenen im verbundenen Verfahren gegen …
Dabei ist der Senat nicht an bisherige Entscheidungen über die Anschlußbefugnis gebunden (BGH bei Dallinger MDR 1970, 732; BGH, Beschl. v. 15. September 1995 - 3 StR 328/95; OLG Düsseldorf JMBl NRW 1980, 237; OLG Köln NStZ 1994, 298; s. auch BGHSt 29, 217;… Wendisch a.a.O. § 396 Rdn. 15, 22). - OLG Bremen, 18.04.2023 - 1 Ws 26/23
Keine Nebenklagebefugnis nach § 395 Abs. 2 Nr. 1 StPO eines erst nach Adoption …
7 Beschluss vom 15.09.1995 - 3 StR 328/95, BeckRS 1995, 123277; OLG Celle, Beschluss vom 17.09.1991 - 1 Ws 235/91, juris Rn. 4; OLG Köln, Beschluss vom 28.10.2008 - 2 Ws 525/08, juris Rn. 8, OLGSt StPO § 395 Nr. 6). - BGH, 05.04.2000 - 3 StR 75/00
Berichtigung des Urteilstenors bei offensichtlichem Versehen
Die gleichwohl und entgegen einem ausdrücklichen Hinweis der Staatsanwaltschaft (Bd. II BI. 105 R d. SA) erfolgte Zulassung durch Beschluß des Amtsgerichts Osnabrück vom 24. November 1998 konnte eine wirksame Nebenklägerstellung nicht begründen (vgl. BGH, Beschl. vom 15. September 1995 - 3 StR 328/95).
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