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Rechtsprechung
   BGH, 05.07.1951 - 3 StR 333/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1951,1424
BGH, 05.07.1951 - 3 StR 333/51 (https://dejure.org/1951,1424)
BGH, Entscheidung vom 05.07.1951 - 3 StR 333/51 (https://dejure.org/1951,1424)
BGH, Entscheidung vom 05. Juli 1951 - 3 StR 333/51 (https://dejure.org/1951,1424)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel

  • junsv.nl

    Erschiessung von 81 weiblichen und 6 männlichen Häftlingen des AEL und des 'Erweiterten Frauengefängnisses' Hirzenhain bei der Räumung des Lagers unmittelbar vor Einmarsch der Amerikaner

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 13.02.1951 - 4 StR 32/50

    Verurteilung wegen im Dritten Reich begangener Straftaten - Anwendung des § 47 …

    Auszug aus BGH, 05.07.1951 - 3 StR 333/51
    Dass diese Vorschrift auf die unter ihrer Geltung begangenen Taten noch anzuwenden ist, hat der Bundesgerichtshof durch Urteil vom 13. Februar 1951 entschieden (4 StR 32/50).

    Diese völlige Verwirklichung in eigener Person ist aber regelmässig ein schwerwiegendes Indiz für den Täterwillen (vgl RGSt 74, 84; OGHSt 1, 102; BGH v. 13. Februar 1951 - 4 StR 32/50).

  • RG, 06.12.1912 - II 445/12

    Darf der Antrag, einen Zeugen, dessen Ladung zur Hauptverhandlung nicht …

    Auszug aus BGH, 05.07.1951 - 3 StR 333/51
    Es ist ihm nicht zuzumuten, einen Beweis zu erheben, von dessen völliger Nutzlosigkeit er begründet überzeugt ist (RGSt 46, 383; 51, 69; 52, 178; 54, 181; 56, 134; RG DRZ 1927 Nr. 1086).

    Die völlige Wertlosigkeit des Beweismittels muss vielmehr feststehen (RGSt 46, 383; 56, 134).

  • RG, 19.09.1913 - II 418/13

    Darf der auf wiederholte Vernehmung eines Zeugen gerichtete Antrag abgelehnt …

    Auszug aus BGH, 05.07.1951 - 3 StR 333/51
    Über einen entsprechenden Antrag entscheidet der Tatrichter nach pflichtgemässem Ermessen und lediglich in Rahmen seiner allgemeinen Aufklärungspflicht (RGSt 47, 321; 57, 322; 58, 80; RG JW 1932, 2730).

    Allerdings handelt es sich hierbei um die Identität des Beweisthemas und nicht um die Identität des Beweismittels, so dass der genannte Grundsatz nicht zur Anwendung kommt, wenn die Ergänzung einer unvollständigen Vernehmung, des Zeugen oder die Vernehmung zu einem neuen Beweisthema erstrebt wird (RGSt 47, 321; 58, 80).

  • RG, 19.02.1940 - 3 D 69/40

    Badewannenfall - Teilnahme und Täterschaft

    Auszug aus BGH, 05.07.1951 - 3 StR 333/51
    Diese völlige Verwirklichung in eigener Person ist aber regelmässig ein schwerwiegendes Indiz für den Täterwillen (vgl RGSt 74, 84; OGHSt 1, 102; BGH v. 13. Februar 1951 - 4 StR 32/50).
  • RG, 05.12.1919 - IV 220/18

    Kann ein Antrag auf Vernehmung von Zeugen abgelehnt werden, weil der zu …

    Auszug aus BGH, 05.07.1951 - 3 StR 333/51
    Es ist ihm nicht zuzumuten, einen Beweis zu erheben, von dessen völliger Nutzlosigkeit er begründet überzeugt ist (RGSt 46, 383; 51, 69; 52, 178; 54, 181; 56, 134; RG DRZ 1927 Nr. 1086).
  • RG, 14.06.1917 - I-194/17

    Darf das Gericht zur Ablehnung eines Beweisantrags die Wertlosigkeit des …

    Auszug aus BGH, 05.07.1951 - 3 StR 333/51
    Es ist ihm nicht zuzumuten, einen Beweis zu erheben, von dessen völliger Nutzlosigkeit er begründet überzeugt ist (RGSt 46, 383; 51, 69; 52, 178; 54, 181; 56, 134; RG DRZ 1927 Nr. 1086).
  • RG, 19.06.1923 - IV 161/23

    1. Inwieweit kann das Revisionsgericht die Ablehnung eines Antrags auf …

    Auszug aus BGH, 05.07.1951 - 3 StR 333/51
    Über einen entsprechenden Antrag entscheidet der Tatrichter nach pflichtgemässem Ermessen und lediglich in Rahmen seiner allgemeinen Aufklärungspflicht (RGSt 47, 321; 57, 322; 58, 80; RG JW 1932, 2730).
  • RG, 05.03.1918 - II 48/18

    Ablehnung des Antrags auf Vernehmung eines Zeugen, der sich in einem anderen …

    Auszug aus BGH, 05.07.1951 - 3 StR 333/51
    Es ist ihm nicht zuzumuten, einen Beweis zu erheben, von dessen völliger Nutzlosigkeit er begründet überzeugt ist (RGSt 46, 383; 51, 69; 52, 178; 54, 181; 56, 134; RG DRZ 1927 Nr. 1086).
  • BGH, 10.01.1956 - 5 StR 529/55

    Beil - §§ 25, 27 StGB, Abgrenzung Täterschaft und Teilnahme, Mitbeherrschung des …

    Das bestätigt ein unveröffentlichtes Urteil des 3. Strafsenats vom 5. Juli 1951 - 3 StR 333/51 -.
  • LG Bonn, 27.12.1965 - 8 Ks 2/64

    Erschiessungen an mehreren Orten im Eifelgebiet von Zivilarbeitern und …

    Der BGH hat insoweit alle Möglichkeiten neben Krankmeldung, Erhebung von Gegenvorstellungen und sogar die standhafte mit sittlicher Überzeugung auch nach aussen begründete Weigerung mitzumachen sowie die getarnte oder offene Flucht aufgezeigt (vgl. u.a. BGH Urteil vom 21.Juni 1951 - 3 StR 341/51 - unveröffentlicht - Urteil vom 5.Juli 1951 - 3 StR 333/51 - unveröffentlicht - BGHSt 1, 391 = NJW 52, 111; NJW 63, 1258).

    Willensschwäche entschuldigt nicht (vgl. u.a. BGH Urteil vom 21.Juni 1951 - 3 StR 341/51 - unveröffentlicht -, Urteil vom 5.Juli 1951 - 3 StR 333/51 - unveröffentlicht - und BGHSt 1, 391 = NJW 52, 111).

    hat leiten lassen, ist als niedriger Beweggrund anzusehen, weil er nach den sittlichen Anschauungen der Rechtsgemeinschaft als besonders gemein, verwerflich und verächtlich zu werten ist (vgl. BGH Urteil vom 5.Juli 1951 - 3 StR 333/51 - unveröffentlicht -).

  • LG Hamburg, 09.02.1968 - 147 Ks 2/67

    Tötung der bei der Enterdung von Massengräbern in Weissrussland und Ostpolen …

    Denn wenn der Beteiligte das Tatgeschehen in Gestalt seiner eigenhändigen Tatausführung mitbeherrscht und sich auch seine Vorstellung hierauf erstreckt, so spricht dies regelmässig in schwerwiegender Weise für seinen Täterwillen (vgl. hierzu die bereits erwähnten Entscheidungen vom 10.Januar 1956 = BGHSt 8, 393 ff., 398, vom 19.Oktober 1962 = BGHSt 18, 87 ff., 90 und vom 20.Juli 1967, ferner auch die früheren Urteile des BGH vom 13.Februar 1951 - 4 StR 32/50 - = LM Nr. 1 zu § 47 MStGB = NJW 1951, 323, Nr. 22, vom 5.Juli 1951 - 3 StR 333/51 -, zitiert in BGHSt 8, 397/398 und vom 21.Juni 1955 - 2 StR 271/54 - = BGHSt 8, 70 ff., 73).
  • BGH, 22.01.1957 - 1 StR 321/56

    Erhängung mehrerer Zivilisten im Zusammenhang mit der 'Freiheitsaktion Bayern'

    Werden die bisherigen Feststellungen über die Art, wie K. vorging, und über die übrigen Tatumstände in der neuen Hauptverhandlung bestätigt, so wird allerdings nur unter besonderen Voraussetzungen verneint werden können, daß er bei seinem "Wüten" nicht von niedrigen Beweggründen geleitet war (vgl die in BGHSt 8, 393 ff [BGH 10.01.1956 - 5 StR 529/55] auf Seite 397, 398 inhaltlich wiedergegebene Entscheidung des Bundesgerichtshofes 3 StR 333/51 vom 5. Juli 1951).
  • LG Gera, 09.02.2005 - 401 Js 15947/00

    Rosemarie Albrecht

    So hatte der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofes bereits im Jahre 1956, also weit vor der Einführung des § 25 Abs. 1 StGB im Jahre 1969 entschieden, dass grundsätzlich Täter ist, wer mit eigener Hand einen Menschen tötet, selbst wenn er es unter dem Einfluß und in Gegenwart eines anderen nur in dessen Interesse tut (vgl. BGHSt 8, 393 f.; vgl. ferner auch: BGHSt 19, 135; BGH NJW 1968, 1339 f.; sowie die lesenswerten Entscheidungen zu NS-Verbrechen: Urteil des BGH v. 01.03.1951, Az. 3 StR 333/51; OLG Frankfurt, Urteil v. 12.08.1947, Az. Ss 92/47 (Euthanasie), HESt, Bd. I, S. 67 f. ; Kammergericht, Urteil v. 24.08.1946, Az. 1 Ss 48/46 und 45/46 (Euthanasie), HESt, Bd. I, S.85 f.).
  • BGH, 09.04.1963 - 5 StR 22/63

    Rechtsmittel

    Bei dieser Willensrichtung kann den gehorchenden Untergebenen als "Strafe des Teilnehmers" im Sinne des § 47 Abs. 1 Satz 2 MStGB auch die Strafe des Mittäters treffen (unveröffentlichtes Urteil des BGH vom 5. Juli 1951 - 3 StR 333/51 - S. 13/14).
  • BGH, 16.03.1971 - 1 StR 687/70

    Vereidigung von Zeugen, obwohl sie selbst Angehörige des Einsatzkommandos und …

    Daß er die Taten auf Befehl begangen hat (UA S. 214), ändert nichts daran, daß er seinen wesentlichen Tatbeitrag mit der inneren Einstellung geleistet hat, die eine Mittäterschaft ausmacht; bei dieser Willensrichtung kann den gehorchenden Untergebenen als "Strafe des Teilnehmers" im Sinne des § 47 Abs. 1 Satz 2 MStGB auch die Strafe des Mittäters treffen (BGH, Urteile vom 9. April 1963 - 5 StR 22/63; vom 5. Juli 1951 - 3 StR 333/51).
  • BGH, 10.07.1974 - 3 StR 6/73

    Verletzung der Aufklärungspflicht und des Beweisantragsrechts als …

    Bei dieser Sachlage war es nicht verpflichtet, die vom Verteidiger unter Berufung auf den Sachverständigen vorgetragene Behauptung eines solchen Mißverständnisses zum Anlaß einer erneuten Anhörung des Sachverständigen zu machen (vgl. RGSt 47, 321; BGH, Urteil vom 5. Juli 1951 - 3 StR 333/51 für den Zeugenbeweis).
  • LG Heidelberg, 27.09.1957 - 3a Ks 2/57

    Tödliche Misshandlung von 4 polnischen Häftlingen, die verbotswidrig in der …

    Nur wenn dem Täter etwas zugemutet wird, was er an sich nicht will oder billigt, ist eine echte Konfliktlage gegeben, ohne die eine Berufung auf Notstand grundsätzlich nicht in Betracht kommen kann (vgl. das Urteil vom 5.7.1951, 3 StR 333/51 ).
  • BGH, 14.02.1952 - 3 StR 517/51

    Aussageerpressung und Körperverletzung im Amt - Soldat als Beamter - …

    Die Tatsache, dass der Angeklagte auf Befehl gehandelt hat, führt nicht ohne weiteres zur Annahme bloßer Beihilfe (vgl Urteil des erkennenden Senats von 5. Juli 1951; 3 StR 333/51).
  • BGH, 24.04.1968 - 2 StR 263/67

    Liquidationsvergleich mit einer Mindestquote im Vergleichsverfahren - Frage nach …

  • LG Regensburg, 14.02.1973 - Ks 6/70

    Massenerschiessung von insgesamt mindestens 2400 Juden in zwei Orten auf dem …

  • LG Darmstadt, 03.11.1952 - 2 Ks 1/52
  • LG Köln, 28.02.1980 - 57-10/78

    Erschiessung von mindestens 250 Untersuchungs- und Strafgefangenen des …

  • LG München II, 22.12.1969 - 1 Ks 1/69

    Erschiessung sowjetischer Kriegsgefangener in der Genickschussanlage des KL …

  • BGH, 04.10.1951 - 3 StR 552/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 11.09.1958 - 1 StR 227/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 07.01.1954 - 3 StR 91/53
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