Rechtsprechung
| BGH, 24.02.1971 - 3 StR 333/70 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1971,4897) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verurteilung wegen in Mittäterschaft begangenen räuberischen Diebstahls - Notwendigkeit der Beteiligung an einer erschwerten Tatausführung - Folgen einer Bedrohung des Verfolgers mit einem Gewehr durch den anderen Täter
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 08.07.1954 - 4 StR 350/54
Textilvertreter - § 242 StGB, §§ 25 Abs. 1, 27 StGB, Abgrenzung Mittäterschaft - …
Auszug aus BGH, 24.02.1971 - 3 StR 333/70
Hat er die unterstützende Tätigkeit nicht bemerkt oder war sie ihm gleichgültig, so fehlt ihm das Bewußtsein oder der Wille, daß neben ihm auch noch jener als Täter mitwirkt; es mangelt mithin von seiner Seite an der erforderlichen Gemeinschaftlichkeit des Vorgehens (BGHSt 6, 248, 249) [BGH 08.07.1954 - 4 StR 350/54].
- BGH, 02.10.1984 - 4 StR 551/84
Hinzukommen nach zweimaliger Vergewaltigung - § 177, § 25 Abs. 2 StGB, keine …
Eine einseitige Billigung und Unterstützung des Vorgehens der anderen kann jedoch ein bewußtes und gewolltes Zusammenwirken nicht begründen; vielmehr muß hierfür weiter eine irgendwie hergestellte Willensübereinstimmung vorliegen, die auch durch schlüssige Handlungen geschaffen werden kann (vgl. BGHSt 6, 248, 249 [BGH 08.07.1954 - 4 StR 350/54]; BGH, Urteil vom 24. Februar 1971 - 3 StR 333/70 - bei Dallinger MDR 1971, 545). - BGH, 20.11.1986 - 4 StR 604/86
Konkludente Drohung erfordert ein deutliches Erkennbarmachen des zu erwartenden …
Es müßte eine irgendwie hergestellte Willensübereinstimmung vorliegen, die allerdings auch durch schlüssige Handlungen geschaffen werden (vgl. BGHSt 6, 248, 249 [BGH 08.07.1954 - 4 StR 350/54]; BGH, Urteil vom 24. Februar 1971 - 3 StR 333/70 - bei Dallinger MDR 1971, 545) und wobei das Einverständnis auch noch während der Tat erzielt werden kann, solange diese noch nicht beendet ist (BGHSt 2, 344, 345).
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.