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Rechtsprechung
   BGH, 24.02.1971 - 3 StR 333/70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,4897
BGH, 24.02.1971 - 3 StR 333/70 (https://dejure.org/1971,4897)
BGH, Entscheidung vom 24.02.1971 - 3 StR 333/70 (https://dejure.org/1971,4897)
BGH, Entscheidung vom 24. Februar 1971 - 3 StR 333/70 (https://dejure.org/1971,4897)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen in Mittäterschaft begangenen räuberischen Diebstahls - Notwendigkeit der Beteiligung an einer erschwerten Tatausführung - Folgen einer Bedrohung des Verfolgers mit einem Gewehr durch den anderen Täter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.07.1954 - 4 StR 350/54

    Textilvertreter - § 242 StGB, §§ 25 Abs. 1, 27 StGB, Abgrenzung Mittäterschaft - …

    Auszug aus BGH, 24.02.1971 - 3 StR 333/70
    Hat er die unterstützende Tätigkeit nicht bemerkt oder war sie ihm gleichgültig, so fehlt ihm das Bewußtsein oder der Wille, daß neben ihm auch noch jener als Täter mitwirkt; es mangelt mithin von seiner Seite an der erforderlichen Gemeinschaftlichkeit des Vorgehens (BGHSt 6, 248, 249) [BGH 08.07.1954 - 4 StR 350/54].
  • BGH, 02.10.1984 - 4 StR 551/84

    Hinzukommen nach zweimaliger Vergewaltigung - § 177, § 25 Abs. 2 StGB, keine …

    Eine einseitige Billigung und Unterstützung des Vorgehens der anderen kann jedoch ein bewußtes und gewolltes Zusammenwirken nicht begründen; vielmehr muß hierfür weiter eine irgendwie hergestellte Willensübereinstimmung vorliegen, die auch durch schlüssige Handlungen geschaffen werden kann (vgl. BGHSt 6, 248, 249 [BGH 08.07.1954 - 4 StR 350/54]; BGH, Urteil vom 24. Februar 1971 - 3 StR 333/70 - bei Dallinger MDR 1971, 545).
  • BGH, 20.11.1986 - 4 StR 604/86

    Konkludente Drohung erfordert ein deutliches Erkennbarmachen des zu erwartenden …

    Es müßte eine irgendwie hergestellte Willensübereinstimmung vorliegen, die allerdings auch durch schlüssige Handlungen geschaffen werden (vgl. BGHSt 6, 248, 249 [BGH 08.07.1954 - 4 StR 350/54]; BGH, Urteil vom 24. Februar 1971 - 3 StR 333/70 - bei Dallinger MDR 1971, 545) und wobei das Einverständnis auch noch während der Tat erzielt werden kann, solange diese noch nicht beendet ist (BGHSt 2, 344, 345).
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