Rechtsprechung
| BGH, 30.10.1981 - 3 StR 334/81 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Ablehnung eines Beweisantrages auf Vernehmung eines Zeugen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1982, 55
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BGH, 16.06.1970 - 1 StR 79/70
Fehlender Vermerk in der Niederschrift über die Gelegenheit des Beklagten zur …
Auszug aus BGH, 30.10.1981 - 3 StR 334/81
Eine solche vorweggenommene Beweiswürdigung ist unzulässig (BGH MDR 1970, 778). - BGH, 22.04.1952 - 1 StR 96/52
Verletzung des Fragerechts des Verteidigers - Abweisung einer Frage wegen …
Auszug aus BGH, 30.10.1981 - 3 StR 334/81
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes muß ein Beschluß, mit dem ein Beweisantrag abgelehnt wird, weil die Tatsache, die bewiesen werden soll, für die Entscheidung ohne Bedeutung ist (§ 244 Abs. 3 Satz 2 StPO), erkennen lassen, aus welchen rechtlichen oder tatsächlichen Gründen der Tatrichter die Bedeutungslosigkeit der Beweistatsachen annimmt (BGHSt 2, 284, 286; BGH NJW 1953, 35, 36; BGH Strafverteidiger 1981, 4; BGH NStZ 1981, 309/310). - BGH, 21.10.1952 - 1 StR 287/52
Schriftlicher Beweisantrag - Hauptverhandlung - Mündlicher Beweisantrag
Auszug aus BGH, 30.10.1981 - 3 StR 334/81
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes muß ein Beschluß, mit dem ein Beweisantrag abgelehnt wird, weil die Tatsache, die bewiesen werden soll, für die Entscheidung ohne Bedeutung ist (§ 244 Abs. 3 Satz 2 StPO), erkennen lassen, aus welchen rechtlichen oder tatsächlichen Gründen der Tatrichter die Bedeutungslosigkeit der Beweistatsachen annimmt (BGHSt 2, 284, 286; BGH NJW 1953, 35, 36; BGH Strafverteidiger 1981, 4; BGH NStZ 1981, 309/310). - BGH, 05.05.1981 - 5 StR 233/81
Beweisantrag - Ablehnung - Angabe der Gründe - Tatsächliche Bedeutungslosigkeit
Auszug aus BGH, 30.10.1981 - 3 StR 334/81
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes muß ein Beschluß, mit dem ein Beweisantrag abgelehnt wird, weil die Tatsache, die bewiesen werden soll, für die Entscheidung ohne Bedeutung ist (§ 244 Abs. 3 Satz 2 StPO), erkennen lassen, aus welchen rechtlichen oder tatsächlichen Gründen der Tatrichter die Bedeutungslosigkeit der Beweistatsachen annimmt (BGHSt 2, 284, 286; BGH NJW 1953, 35, 36; BGH Strafverteidiger 1981, 4; BGH NStZ 1981, 309/310). - BGH, 29.10.1980 - 2 StR 283/80
Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit - Strafzumessung bei …
Auszug aus BGH, 30.10.1981 - 3 StR 334/81
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes muß ein Beschluß, mit dem ein Beweisantrag abgelehnt wird, weil die Tatsache, die bewiesen werden soll, für die Entscheidung ohne Bedeutung ist (§ 244 Abs. 3 Satz 2 StPO), erkennen lassen, aus welchen rechtlichen oder tatsächlichen Gründen der Tatrichter die Bedeutungslosigkeit der Beweistatsachen annimmt (BGHSt 2, 284, 286; BGH NJW 1953, 35, 36; BGH Strafverteidiger 1981, 4; BGH NStZ 1981, 309/310).
- BGH, 11.09.1997 - 4 StR 287/97 Zwar genügt, wenn - wie hier - gleichzeitig die Sachrüge erhoben ist, eine (stillschweigende) Bezugnahme auf die Urteilsgründe, wenn ein Hilfsbeweisantrag in den Urteilsgründen abgelehnt worden ist (BGH StV 1982, 55 ).
- BGH, 19.12.2007 - 2 StR 510/07
Unzulässige Revision (isolierte unzulässige Verfahrensrüge; …
Das Revisionsgericht ist zwar nicht gehindert bei Prüfung einer Verfahrensrüge den Urteilsinhalt ergänzend zu berücksichtigen, doch setzt dies die Erhebung der Sachrüge voraus (vgl. u. a. BGHSt 36, 384, 385; BGH StV 1982, 55). - BGH, 16.06.1983 - 2 StR 141/83
Ansehung einer unter Beweis gestellten mittelbaren Tatsache als bedeutungslos - …
Eine solche Entscheidung ist rechtlich nicht zu beanstanden (…vgl. BGH GA 64, 77; BGH, Urteil vom 18. März 1976 - 4 StR 701/75; Beschluß vom 30. Oktober 1981 - 3 StR 334/81 und Urteil vom 2. Dezember 1981 - 2 StR 492/81).
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