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Rechtsprechung
   BGH, 17.11.1955 - 3 StR 339/55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1955,705
BGH, 17.11.1955 - 3 StR 339/55 (https://dejure.org/1955,705)
BGH, Entscheidung vom 17.11.1955 - 3 StR 339/55 (https://dejure.org/1955,705)
BGH, Entscheidung vom 17. November 1955 - 3 StR 339/55 (https://dejure.org/1955,705)
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.06.1952 - 1 StR 668/51

    Anforderungen an die Einzahlung des Vermögens in eine GmbH - Erkundigungspflicht …

    Auszug aus BGH, 17.11.1955 - 3 StR 339/55
    Alle diese Buchführungsverstöße sind insgesamt nur eine strafbare Handlung (siehe unten 2 und BGHSt 3, 23, 26 f) [BGH 17.06.1952 - 1 StR 668/51]; ein Teilstück davon ist das nach § 239 Nr. 4 KO zu beurteilende Verhalten des Angeklagten, so daß das Buchführungsdelikt insgesamt nach dieser Vorschrift zu ahnden ist.

    Weit näher liegt es, daß der Angeklagte im Sinne der §§ 81 a GmbHGes, 246 StGB pflichtwidrig (vgl BGHSt 3, 24 [BGH 17.06.1952 - 1 StR 668/51]) Geld der Gesellschaft im eigenen Interesse aufs Spiel gesetzt und die Gesellschaft dadurch geschädigt hat, und zwar vorsätzlich und nicht, wie das Landgericht meint, nur grob fahrlässig.

  • RG, 12.07.1910 - V 463/10

    1. Welche Anforderungen sind an Form, Ursprung und Inhalt einer Bilanz zu …

    Auszug aus BGH, 17.11.1955 - 3 StR 339/55
    Bilanz, ankommt, so ist nicht entscheidend, ob diese Bilanz die Vermögenslage der Gesellschaft zutreffend wiedergab, sondern ob die etwaige Unrichtigkeit der Bilanz auf Umständen beruhte, die der Angeklagte kannte und zu vertreten hatte (RGSt 44, 48, 51).
  • RG, 16.03.1917 - IV 99/17

    Was ist nach § 64 des Gesetzes, betr. die Gesellschaften m. b. H., vom 20. April …

    Auszug aus BGH, 17.11.1955 - 3 StR 339/55
    Für die Frage der Überschuldung ist das auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesene Stammkapital außer Betracht zu lassen (vgl RGSt 51, 21).
  • RG, 22.12.1936 - 1 D 741/36

    1. Welche Anforderungen sind an die Sachdarstellung des Urteils zu stellen?1 2. …

    Auszug aus BGH, 17.11.1955 - 3 StR 339/55
    Im künftigen Urteil wird sich im Interesse zuverlässiger Rechtsanwendung eine wesentlich klarere und übersichtlichere Sachdarstellung empfehlen, die Zweifel tatsächlicher und rechtlicher Art über die Ansicht des Landgerichts, welche den Bestand des Urteils gefährden können, ausschließt (vgl RGSt 71, 25 entsprechend).
  • BGH, 24.01.1961 - 1 StR 132/60

    Verpflichtung zur Konkursanmeldung bei Kenntnis der Überschuldung - Behebung der …

    Das genügte allein schon deshalb nicht, weil die Jahresbilanz als eine über das Ergebnis des betreffenden Geschäftsjahres im Verhältnis zum Vorjahr Auskunft gebende Erfolgsbilanz niemals unmittelbaren Aufschluß über eine Überschuldung geben kann, sondern hierzu erst der Auswertung im Sinne einer Vermögensbilanz bedarf, bei der insbesondere das (eingezahlte) Stammkapital, das bei der Erfolgsbilanz auf der Passivseite auszuweisen ist, völlig außer Ansatz bleibt (vgl. hierzu insbesondere Schmidt in Hachenburg GmbHG Anm. 4 zu § 63; ferner RGSt 51, 21; BGH 3 StR 339/55 vom 17. November 1955).
  • BGH, 27.02.1962 - 1 StR 448/61

    Rechtsmittel

    Diese Bilanz mußte alle Vermögensstücke mit ihrem wirklichen Wert erfassen; sie durfte keine unechten Passivposten wie das Stammkapital oder eine offene Reserve aufführen (…BGH Urt. v. 21. März 1961 - 1 StR 62/61; ferner Beschluß vom 4. Mai 1958 - VII ZB 23/58 = BB 1959, 754; Urt. v. 17. November 1955 - 3 StR 339/55 bei Herlan GA 1956, 345 …und Urt. v. 24. Januar 1961 - 1 StR 132/60).
  • BGH, 16.05.1958 - 2 StR 103/58
    Die Überschuldung muß vielmehr durch eine aufgestellte Bilanz erwiesen und hieraus erkennbar sein (RGSt 44, 48; RG JW 1927, 1379 Nr. 33; l380 Nr. 34; BGH 3 StR 339/55 Urteil vom 17. November 1955 und 5 StR 155/60 vom 11.10.60).
  • BGH, 21.03.1961 - 1 StR 32/61

    Abgrenzung zwischen Hervorrufen und Ausnutzen eines Irrtums beim Eingehungsbetrug …

    Diese wird als Ertragsbilanz, die die Unterbewertung von Vermögensstücken erlaubt, auch das Stammkapital und alle etwa gebildeten Reserven unter den Passiven enthalten muß, ein ungeschultes Auge die Überschuldung häufig weniger deutlich erkennen lassen als eine eigens zur Feststellung des Vermögensstandes gefertigte Übersicht, die alle Vermögensstücke mit ihrem wirklichen Wert erfaßt und keine unechten Passivposten wie das Stammkapital oder offene Reserven unter den Schulden aufführen darf (dazu BGH VII ZB 23/58 Beschluß vom 4. Mai 1959 = BB 1959, 754; BGH 3 StR 339/55 vom 17. November 1955 bei Herlan GA 1956, 345; BGH 1 StR 132/60 vom 24. Januar 1961, zum Abdruck bestimmt).
  • BGH, 11.10.1960 - 5 StR 155/60

    Umfang der Aufklärungspflicht des Strafgerichts - Verpflichtung des …

    Das hat der Bundesgerichtshof bereits wiederholt, insbesondere auch in seinen Urteilen 3 StR 339/55 vom 17. November 1955 und 2 StR 103/58 vom 16. Mai 1958 entschieden.
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