Rechtsprechung
| BGH, 02.11.2021 - 3 StR 354/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Unzulässigkeit der Revision
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349
Unzulässigkeit der Revision - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 09.12.2020 - 1 KLs 2090 Js 30197/20
- BGH, 23.03.2021 - 3 StR 53/21
- LG Koblenz, 30.06.2021 - 14 KLs 2090 Js 30197/20
- BGH, 02.11.2021 - 3 StR 354/21
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 09.01.2009 - 2 StR 541/08
Vortäuschen einer Straftat; wirksamer Rechtsmittelverzicht (behaupteter Irrtum …
Auszug aus BGH, 02.11.2021 - 3 StR 354/21
Dieser kann nach ständiger Rechtsprechung nicht widerrufen, wegen Irrtums angefochten oder sonst zurückgenommen werden (BGH, Beschluss vom 22. April 2008 - 4 StR 135/08; Beschluss vom 9. Januar 2009 - 2 StR 541/08).[…] Außerdem wurde die Revisionseinlegungsfrist (§ 341 Abs. 1 StPO) nicht eingehalten (vgl. BGH NStZ-RR 2016, 24; Beschluss vom 9. Mai 2012 - 4 StR 649/11; Beschluss vom 9. Januar 2009 - 2 StR 541/08).".
- BGH, 15.04.2015 - 1 StR 112/15
Rücknahme der Revision durch den Verteidiger (Ermächtigung des Angeklagten: …
Auszug aus BGH, 02.11.2021 - 3 StR 354/21
[…] Außerdem wurde die Revisionseinlegungsfrist (§ 341 Abs. 1 StPO) nicht eingehalten (vgl. BGH NStZ-RR 2016, 24; Beschluss vom 9. Mai 2012 - 4 StR 649/11; Beschluss vom 9. Januar 2009 - 2 StR 541/08).". - BGH, 09.05.2012 - 4 StR 649/11
Unzulässige Revision (mangelnde Beschwer nach dem Urteilstenor); exklusive …
Auszug aus BGH, 02.11.2021 - 3 StR 354/21
[…] Außerdem wurde die Revisionseinlegungsfrist (§ 341 Abs. 1 StPO) nicht eingehalten (vgl. BGH NStZ-RR 2016, 24; Beschluss vom 9. Mai 2012 - 4 StR 649/11; Beschluss vom 9. Januar 2009 - 2 StR 541/08).". - BGH, 22.04.2008 - 4 StR 135/08
Wirksamer Rechtsmittelverzicht
Auszug aus BGH, 02.11.2021 - 3 StR 354/21
Dieser kann nach ständiger Rechtsprechung nicht widerrufen, wegen Irrtums angefochten oder sonst zurückgenommen werden (BGH, Beschluss vom 22. April 2008 - 4 StR 135/08; Beschluss vom 9. Januar 2009 - 2 StR 541/08).
- BGH, 28.11.2023 - 3 StR 395/23
Rechtsmittelverzicht (Wirksamkeit)
Dieser kann nach ständiger Rechtsprechung nicht widerrufen, wegen Irrtums angefochten oder sonst zurückgenommen werden (vgl. Senat, Beschluss vom 2. November 2021 - 3 StR 354/21, juris Rn. 4).
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