Rechtsprechung
| BGH, 02.03.1977 - 3 StR 37/77 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verkündung eines Urteils, ohne dem Angeklagten das letzte Wort zu erteilen
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 08.08.1967 - 1 StR 279/67
Auszug aus BGH, 02.03.1977 - 3 StR 37/77
Es genügt die Darlegung der Nichterteilung des letzten Wortes; die Ausführungen und etwaigen Anträge, die der Angeklagte im Falle der Worterteilung vorgebracht hätte, braucht die Revision nach § 344 Abs. 2 StPO nicht anzugeben (BGHSt 21, 288, 290 mit weiteren Hinweisen).Diese Möglichkeit ist bei Verletzung der Pflicht zur Erteilung des letzten Wortes nur in seltenen Ausnahmefällen auszuschließen (vgl. BGHSt 21, 288, 290; 22, 278, 281, je mit weiteren Hinweisen).
- BGH, 15.11.1968 - 4 StR 190/68
Beweiskraft eines Kraftfahrzeugscheins hinsichtlich der Angaben zur Person des …
Auszug aus BGH, 02.03.1977 - 3 StR 37/77
Diese Möglichkeit ist bei Verletzung der Pflicht zur Erteilung des letzten Wortes nur in seltenen Ausnahmefällen auszuschließen (vgl. BGHSt 21, 288, 290; 22, 278, 281, je mit weiteren Hinweisen).
- KG, 23.08.2017 - 3 Ws (B) 214/17
Gerichtliches Bußgeldverfahren: Darstellungsanforderungen an die Verfahrensrüge …
In diesem Sinne fordert der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung, dass die Nichterteilung des letzten Wortes "dargelegt" werden muss (…vgl. BGHR aaO; BGHSt 21, 288; BGH, Beschluss vom 2. März 1977 - 3 StR 37/77 - BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 letztes Wort 1;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 60. Aufl., § 258 Rn. 33;… Ott in Karlsruher Kommentar, StPO 7. Aufl., § 258 Rn. 34 ["Verfahrensgang muss dargestellt werden"]). - BGH, 18.10.1977 - 5 StR 291/77
Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Betruges und wegen gemeinschaftlicher …
Daß das Urteil auf diesem damit erwiesenen Verfahrensfehler beruht, ist lediglich in Ausnahmefällen auszuschließen (BGHSt 21, 288, 290; 22, 278, 281; BGH 3 StR 37/77 vom 2.3.1977, mitgeteilt bei Holtz MDR 1977, 639).
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