Rechtsprechung
| BGH, 08.04.1954 - 3 StR 379/53 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 04.11.1952 - 1 StR 441/52
Auszug aus BGH, 08.04.1954 - 3 StR 379/53
Der Umstand allein, dass ein Arbeitnehmer Handlungen vorzunehmen hat, die das Vermögen seines Arbeitgebers berühren, begründet keine Pflicht zur Wahrnehmung von dessen Vermögensinteressen (BGHSt 3, 289 [294]).
- BGH, 10.11.1964 - 1 StR 433/64
Stellen eines Strafantrags durch eine von mehreren Berechtigten - Voraussetzungen …
Zwar bestand zwischen dem Angeklagten, der erst wenige Tage vor der Tat seinen Dienst im Ü. hotel angetreten hatte, und seinen Arbeitgeber kein besonderes Vertrauensverhältnis, wie es etwa zwischen einem Rechtsanwalt und seinem Bürovorsteher (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. April 1954 - 3 StR 379/53) oder zwischen mehreren Gesellschaftern (Urteil des BGH vom 16. April 1953 - 3 StR 227/52) gegeben ist. - BGH, 13.03.1962 - 1 StR 387/61
Rechtsmittel
Daß der Angeklagte sie nicht von der Wirtin, sondern von den anderen Kellnerinnen und Kellnern erhielt, steht der Annahme einer Veruntreuung nicht entgegen (RGSt 4, 386; BGH Urt. v. 16. April 1953 - 3 StR 227/52 - S. 11 , v. 8. April 1954 - 3 StR 379/53 - S. 6 - und vom 14. Oktober 1958 - 5 StR 382/58 - S. 3, 4). - BGH, 06.06.1955 - 3 StR 9/55
Rechtsmittel
Von ihr wurde ihm aber auch das Geld anvertraut, das er für sie einnahm, indem er es aus der Hand der Käufer entgegennahm (BGH 3 StR 379/53 vom 8. April 1954).
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