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Rechtsprechung
   BGH, 21.12.2021 - 3 StR 380/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,57145
BGH, 21.12.2021 - 3 StR 380/21 (https://dejure.org/2021,57145)
BGH, Entscheidung vom 21.12.2021 - 3 StR 380/21 (https://dejure.org/2021,57145)
BGH, Entscheidung vom 21. Dezember 2021 - 3 StR 380/21 (https://dejure.org/2021,57145)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO
    Beweiswürdigung hinsichtlich der Einlassung des Angeklagten (Verteidigererklärung; Nachfragen; Teilschweigen

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Beweiswert einer Verteidigererklärung; Berücksichtigung teilweisen Schweigens zu Lasten des Angeklagten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO, § 267 StPO
    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Beweiswert einer Verteidigererklärung; Berücksichtigung teilweisen Schweigens zu Lasten des Angeklagten

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 261 StPO

  • Wolters Kluwer

    Befugnis des Gerichts zur Berücksichtigung eines erheblich verminderten Beweiswerts bei einer Einlassung mittels Verteidigererklärung ohne Möglichkeit kritischer Nachfragen i.R.d. Beweiswürdigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Befugnis des Gerichts zur Berücksichtigung eines erheblich verminderten Beweiswerts bei einer Einlassung mittels Verteidigererklärung ohne Möglichkeit kritischer Nachfragen i.R.d. Beweiswürdigung

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    StPO: Die Verteidigererklärung als Einlassung - Teilschweigen mit nachteiligen Folgen

  • arber-seminare.de (Kurzinformation)

    Beweiswert einer verlesenen schriftlichen Einlassung im Prozess

Besprechungen u.ä. (2)

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Schweigerecht des Angeklagten und "nemo tenetur": Schweigen ist Gold: Teilschweigen ist Blech?

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2022, 761
  • StV 2022, 367
 
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Wird zitiert von ... (23)Zitiert selbst (13)

  • BGH, 21.10.2014 - 5 StR 296/14

    Vernehmung bei extremer seelischer und körperlicher Erschöpfung (Ermüdung; …

    Auszug aus BGH, 21.12.2021 - 3 StR 380/21
    Der Beweiswert eines solchen Einlassungssurrogats bleibt substanziell hinter dem einer dem gesetzlichen Leitbild der Einlassung entsprechenden, nicht nur persönlich und mündlich, sondern auch in freier Rede und vollständig getätigten Äußerung zurück (vgl. BGH…, Beschluss vom 23. März 2021 - 3 StR 68/21, StV 2021, 477 Rn. 8;… Urteile vom 5. November 2020 - 4 StR 381/20, NStZ 2021, 574 Rn. 11;… vom 11. März 2020 - 2 StR 69/19, NStZ 2021, 180 Rn. 23; Beschlüsse vom 21. Oktober 2014 - 5 StR 296/14, BGHSt 60, 50 Rn. 9;… vom 6. November 2007 - 1 StR 370/07, BGHSt 52, 78 Rn. 17; vom 30. Oktober 2007 - 3 StR 410/07, NStZ 2008, 476, 477; Urteil vom 24. April 2003 - 3 StR 181/02, NJW 2003, 2692, 2693;… MüKoStPO/Miebach, § 261 Rn. 200;… KKStPO/Schneider, 8. Aufl., § 243 Rn. 91; Miebach, NStZ 2019, 318, 322).
  • BGH, 11.03.2020 - 2 StR 69/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Erklärungen des Verteidigers …

    Auszug aus BGH, 21.12.2021 - 3 StR 380/21
    Der Beweiswert eines solchen Einlassungssurrogats bleibt substanziell hinter dem einer dem gesetzlichen Leitbild der Einlassung entsprechenden, nicht nur persönlich und mündlich, sondern auch in freier Rede und vollständig getätigten Äußerung zurück (vgl. BGH…, Beschluss vom 23. März 2021 - 3 StR 68/21, StV 2021, 477 Rn. 8;… Urteile vom 5. November 2020 - 4 StR 381/20, NStZ 2021, 574 Rn. 11; vom 11. März 2020 - 2 StR 69/19, NStZ 2021, 180 Rn. 23;… Beschlüsse vom 21. Oktober 2014 - 5 StR 296/14, BGHSt 60, 50 Rn. 9;… vom 6. November 2007 - 1 StR 370/07, BGHSt 52, 78 Rn. 17; vom 30. Oktober 2007 - 3 StR 410/07, NStZ 2008, 476, 477; Urteil vom 24. April 2003 - 3 StR 181/02, NJW 2003, 2692, 2693;… MüKoStPO/Miebach, § 261 Rn. 200;… KKStPO/Schneider, 8. Aufl., § 243 Rn. 91; Miebach, NStZ 2019, 318, 322).
  • BGH, 11.01.2005 - 1 StR 478/04

    Beweiswürdigung (kein Beweis des ersten Anscheins im Strafrecht; lebensfremde …

    Auszug aus BGH, 21.12.2021 - 3 StR 380/21
    Allerdings dürfen aus einem Teilschweigen im Rahmen einer Einlassung zu einem bestimmten, einheitlichen Geschehen nur dann nachteilige Schlüsse für den Angeklagten gezogen werden, wenn nach den Umständen Angaben zu dem verschwiegenen Punkt zu erwarten gewesen wären, andere mögliche Ursachen des Verschweigens ausgeschlossen werden können und die gemachten Angaben nicht ersichtlich lediglich fragmentarischer Natur sind, es sei denn, der Angeklagte hat zu dem betreffenden Teilaspekt auch auf konkrete Nachfrage hin keine Antwort gegeben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. April 2015 - 2 StR 48/15, NStZ 2015, 601; vom 16. Dezember 2010 - 4 StR 508/10, NStZ-RR 2011, 118; Urteile vom 11. Januar 2005 - 1 StR 478/04, NStZ-RR 2005, 147, 148; vom 18. April 2002 - 3 StR 370/01, NJW 2002, 2260; vom 26. Oktober 1983 - 3 StR 251/83, BGHSt 32, 140, 145; vom 3. Dezember 1965 - 4 StR 573/65, BGHSt 20, 298, 300;… MüKoStPO/Miebach, § 261 Rn. 194 f.;… KKStPO/Ott, 8. Aufl., § 261 Rn. 163;… Meyer-Goßner/Schmitt, 64. Aufl., § 261 Rn. 17 mwN; kritisch Schneider, NStZ 2017, 73, 75 ff.).
  • BGH, 03.12.1965 - 4 StR 573/65

    Ordnungsgemäße Erhebung einer Aufklärungsrüge - Ableitung der Unrichtigkeit einer …

    Auszug aus BGH, 21.12.2021 - 3 StR 380/21
    Allerdings dürfen aus einem Teilschweigen im Rahmen einer Einlassung zu einem bestimmten, einheitlichen Geschehen nur dann nachteilige Schlüsse für den Angeklagten gezogen werden, wenn nach den Umständen Angaben zu dem verschwiegenen Punkt zu erwarten gewesen wären, andere mögliche Ursachen des Verschweigens ausgeschlossen werden können und die gemachten Angaben nicht ersichtlich lediglich fragmentarischer Natur sind, es sei denn, der Angeklagte hat zu dem betreffenden Teilaspekt auch auf konkrete Nachfrage hin keine Antwort gegeben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. April 2015 - 2 StR 48/15, NStZ 2015, 601; vom 16. Dezember 2010 - 4 StR 508/10, NStZ-RR 2011, 118; Urteile vom 11. Januar 2005 - 1 StR 478/04, NStZ-RR 2005, 147, 148; vom 18. April 2002 - 3 StR 370/01, NJW 2002, 2260; vom 26. Oktober 1983 - 3 StR 251/83, BGHSt 32, 140, 145; vom 3. Dezember 1965 - 4 StR 573/65, BGHSt 20, 298, 300;… MüKoStPO/Miebach, § 261 Rn. 194 f.;… KKStPO/Ott, 8. Aufl., § 261 Rn. 163;… Meyer-Goßner/Schmitt, 64. Aufl., § 261 Rn. 17 mwN; kritisch Schneider, NStZ 2017, 73, 75 ff.).
  • BGH, 26.10.1983 - 3 StR 251/83

    Würdigung der Aussage eines Zeugen, der ohne Berufung auf sein …

    Auszug aus BGH, 21.12.2021 - 3 StR 380/21
    Allerdings dürfen aus einem Teilschweigen im Rahmen einer Einlassung zu einem bestimmten, einheitlichen Geschehen nur dann nachteilige Schlüsse für den Angeklagten gezogen werden, wenn nach den Umständen Angaben zu dem verschwiegenen Punkt zu erwarten gewesen wären, andere mögliche Ursachen des Verschweigens ausgeschlossen werden können und die gemachten Angaben nicht ersichtlich lediglich fragmentarischer Natur sind, es sei denn, der Angeklagte hat zu dem betreffenden Teilaspekt auch auf konkrete Nachfrage hin keine Antwort gegeben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. April 2015 - 2 StR 48/15, NStZ 2015, 601; vom 16. Dezember 2010 - 4 StR 508/10, NStZ-RR 2011, 118; Urteile vom 11. Januar 2005 - 1 StR 478/04, NStZ-RR 2005, 147, 148; vom 18. April 2002 - 3 StR 370/01, NJW 2002, 2260; vom 26. Oktober 1983 - 3 StR 251/83, BGHSt 32, 140, 145; vom 3. Dezember 1965 - 4 StR 573/65, BGHSt 20, 298, 300;… MüKoStPO/Miebach, § 261 Rn. 194 f.;… KKStPO/Ott, 8. Aufl., § 261 Rn. 163;… Meyer-Goßner/Schmitt, 64. Aufl., § 261 Rn. 17 mwN; kritisch Schneider, NStZ 2017, 73, 75 ff.).
  • BGH, 06.11.2007 - 1 StR 370/07

    Anforderungen an die Überzeugungsbildung und ihre Darstellung bei Verurteilung …

    Auszug aus BGH, 21.12.2021 - 3 StR 380/21
    Der Beweiswert eines solchen Einlassungssurrogats bleibt substanziell hinter dem einer dem gesetzlichen Leitbild der Einlassung entsprechenden, nicht nur persönlich und mündlich, sondern auch in freier Rede und vollständig getätigten Äußerung zurück (vgl. BGH…, Beschluss vom 23. März 2021 - 3 StR 68/21, StV 2021, 477 Rn. 8;… Urteile vom 5. November 2020 - 4 StR 381/20, NStZ 2021, 574 Rn. 11;… vom 11. März 2020 - 2 StR 69/19, NStZ 2021, 180 Rn. 23;… Beschlüsse vom 21. Oktober 2014 - 5 StR 296/14, BGHSt 60, 50 Rn. 9; vom 6. November 2007 - 1 StR 370/07, BGHSt 52, 78 Rn. 17; vom 30. Oktober 2007 - 3 StR 410/07, NStZ 2008, 476, 477; Urteil vom 24. April 2003 - 3 StR 181/02, NJW 2003, 2692, 2693;… MüKoStPO/Miebach, § 261 Rn. 200;… KKStPO/Schneider, 8. Aufl., § 243 Rn. 91; Miebach, NStZ 2019, 318, 322).
  • BGH, 23.03.2021 - 3 StR 68/21

    Unzulässige Würdigung des vollständigen Schweigens des Angeklagten …

    Auszug aus BGH, 21.12.2021 - 3 StR 380/21
    Der Beweiswert eines solchen Einlassungssurrogats bleibt substanziell hinter dem einer dem gesetzlichen Leitbild der Einlassung entsprechenden, nicht nur persönlich und mündlich, sondern auch in freier Rede und vollständig getätigten Äußerung zurück (vgl. BGH, Beschluss vom 23. März 2021 - 3 StR 68/21, StV 2021, 477 Rn. 8;… Urteile vom 5. November 2020 - 4 StR 381/20, NStZ 2021, 574 Rn. 11;… vom 11. März 2020 - 2 StR 69/19, NStZ 2021, 180 Rn. 23;… Beschlüsse vom 21. Oktober 2014 - 5 StR 296/14, BGHSt 60, 50 Rn. 9;… vom 6. November 2007 - 1 StR 370/07, BGHSt 52, 78 Rn. 17; vom 30. Oktober 2007 - 3 StR 410/07, NStZ 2008, 476, 477; Urteil vom 24. April 2003 - 3 StR 181/02, NJW 2003, 2692, 2693;… MüKoStPO/Miebach, § 261 Rn. 200;… KKStPO/Schneider, 8. Aufl., § 243 Rn. 91; Miebach, NStZ 2019, 318, 322).
  • BGH, 18.04.2002 - 3 StR 370/01

    Teilschweigen des Angeklagten (Begrenzung der möglichen nachteiligen Schlüsse); …

    Auszug aus BGH, 21.12.2021 - 3 StR 380/21
    Allerdings dürfen aus einem Teilschweigen im Rahmen einer Einlassung zu einem bestimmten, einheitlichen Geschehen nur dann nachteilige Schlüsse für den Angeklagten gezogen werden, wenn nach den Umständen Angaben zu dem verschwiegenen Punkt zu erwarten gewesen wären, andere mögliche Ursachen des Verschweigens ausgeschlossen werden können und die gemachten Angaben nicht ersichtlich lediglich fragmentarischer Natur sind, es sei denn, der Angeklagte hat zu dem betreffenden Teilaspekt auch auf konkrete Nachfrage hin keine Antwort gegeben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. April 2015 - 2 StR 48/15, NStZ 2015, 601; vom 16. Dezember 2010 - 4 StR 508/10, NStZ-RR 2011, 118; Urteile vom 11. Januar 2005 - 1 StR 478/04, NStZ-RR 2005, 147, 148; vom 18. April 2002 - 3 StR 370/01, NJW 2002, 2260; vom 26. Oktober 1983 - 3 StR 251/83, BGHSt 32, 140, 145; vom 3. Dezember 1965 - 4 StR 573/65, BGHSt 20, 298, 300;… MüKoStPO/Miebach, § 261 Rn. 194 f.;… KKStPO/Ott, 8. Aufl., § 261 Rn. 163;… Meyer-Goßner/Schmitt, 64. Aufl., § 261 Rn. 17 mwN; kritisch Schneider, NStZ 2017, 73, 75 ff.).
  • BGH, 24.04.2003 - 3 StR 181/02

    Aufklärungspflicht (Verpflichtung zur Befragung eines Zeugen, der von seinem …

    Auszug aus BGH, 21.12.2021 - 3 StR 380/21
    Der Beweiswert eines solchen Einlassungssurrogats bleibt substanziell hinter dem einer dem gesetzlichen Leitbild der Einlassung entsprechenden, nicht nur persönlich und mündlich, sondern auch in freier Rede und vollständig getätigten Äußerung zurück (vgl. BGH…, Beschluss vom 23. März 2021 - 3 StR 68/21, StV 2021, 477 Rn. 8;… Urteile vom 5. November 2020 - 4 StR 381/20, NStZ 2021, 574 Rn. 11;… vom 11. März 2020 - 2 StR 69/19, NStZ 2021, 180 Rn. 23;… Beschlüsse vom 21. Oktober 2014 - 5 StR 296/14, BGHSt 60, 50 Rn. 9;… vom 6. November 2007 - 1 StR 370/07, BGHSt 52, 78 Rn. 17; vom 30. Oktober 2007 - 3 StR 410/07, NStZ 2008, 476, 477; Urteil vom 24. April 2003 - 3 StR 181/02, NJW 2003, 2692, 2693;… MüKoStPO/Miebach, § 261 Rn. 200;… KKStPO/Schneider, 8. Aufl., § 243 Rn. 91; Miebach, NStZ 2019, 318, 322).
  • BGH, 30.10.2007 - 3 StR 410/07

    Öffentlichkeit des Verfahrens (Ausschluss; Gerichtsbeschluss; Anordnung des …

    Auszug aus BGH, 21.12.2021 - 3 StR 380/21
    Der Beweiswert eines solchen Einlassungssurrogats bleibt substanziell hinter dem einer dem gesetzlichen Leitbild der Einlassung entsprechenden, nicht nur persönlich und mündlich, sondern auch in freier Rede und vollständig getätigten Äußerung zurück (vgl. BGH…, Beschluss vom 23. März 2021 - 3 StR 68/21, StV 2021, 477 Rn. 8;… Urteile vom 5. November 2020 - 4 StR 381/20, NStZ 2021, 574 Rn. 11;… vom 11. März 2020 - 2 StR 69/19, NStZ 2021, 180 Rn. 23;… Beschlüsse vom 21. Oktober 2014 - 5 StR 296/14, BGHSt 60, 50 Rn. 9;… vom 6. November 2007 - 1 StR 370/07, BGHSt 52, 78 Rn. 17; vom 30. Oktober 2007 - 3 StR 410/07, NStZ 2008, 476, 477; Urteil vom 24. April 2003 - 3 StR 181/02, NJW 2003, 2692, 2693;… MüKoStPO/Miebach, § 261 Rn. 200;… KKStPO/Schneider, 8. Aufl., § 243 Rn. 91; Miebach, NStZ 2019, 318, 322).
  • BGH, 16.04.2015 - 2 StR 48/15

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Kriterien für die Festlegung der …

  • BGH, 05.11.2020 - 4 StR 381/20

    Grundsätze der Strafzumessung (tatschulderhöhende Berücksichtigung einer …

  • BGH, 16.12.2010 - 4 StR 508/10

    Beweiswürdigung im Strafverfahren wegen - versuchten - Diebstahls: Behandlung …

  • LG Deggendorf, 10.10.2022 - 1 Ks 9 Js 6824/20

    Mordmerkmale der Habgier, Heimtücke, niedrige Beweggründe, Grausamkeit und …

    Rn. 457 Denn bei einer Einlassung mittels Verteidigererklärung ohne Möglichkeit kritischer Nachfragen ist das Gericht nicht nur befugt, sondern sogar gehalten, im Rahmen seiner Beweiswürdigung zu berücksichtigen, dass dieser von vornherein nur ein erheblich verminderter Beweiswert zukommt, weil es sich um ein, in der Regel im Vorfeld der Angaben schriftlich ausgearbeitetes, situativ nicht hinterfragbares Verteidigungsvorbringen handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 21.12.2021, Az. 3 StR 380/21; Urteil vom 11.03.2020, Az. 2 StR 69/19).

    Der Beweiswert eines solchen Einlassungssurrogats bleibt substanziell hinter dem einer dem gesetzlichen Leitbild der Einlassung entsprechenden, nicht nur persönlich und mündlich, sondern auch in freier Rede und vollständig getätigten Äußerung zurück (vgl. BGH, Beschluss vom 21.12.2021, Az. 3 StR 380/21; Urteil vom 11.03.2020, Az. 2 StR 69/19).

    Rn. 458 Überdies darf das teilweise Schweigen eines Angeklagten als Beweisanzeichen zu seinem Nachteil verwertet werden (vgl. BGH, Beschluss vom 21.12.2021, Az. 3 StR 380/21).

    Denn ein Angeklagter, der durch eine Einlassung zur Sache an der Aufklärung des gegen ihn erhobenen Tatvorwurfs mitwirkt, jedoch bei seinem Vorbringen einzelne Tat- oder Begleitumstände eines einheitlichen Geschehens verschweigt bzw. auf einzelne Nachfragen und Vorhalte keine oder lückenhafte Antworten gibt, unterstellt aus freiem Entschluss seine Einlassung insgesamt einer Würdigung durch das erkennende Gericht (vgl. BGH, Beschluss vom 21.12.2021, Az. 3 StR 380/21).

    Dabei dürfen aus einem Teilschweigen im Rahmen einer Einlassung zu einem bestimmten, einheitlichen Geschehen allerdings nur dann nachteilige Schlüsse für den Angeklagten gezogen werden, wenn nach den Umständen Angaben zu dem verschwiegenen Punkt zu erwarten gewesen wären, andere mögliche Ursachen des Verschweigens ausgeschlossen werden können und die gemachten Angaben nicht ersichtlich lediglich fragmentarischer Natur sind, es sei denn, der Angeklagte hat zu dem betreffenden Teilaspekt auch auf konkrete Nachfrage hin keine Antwort gegeben (vgl. BGH, Beschluss vom 21.12.2021, Az. 3 StR 380/21).

    Rn. 459 Das Teilschweigen eines Angeklagten darf auch dann als Beweisanzeichen zu seinem Nachteil verwertet werden, wenn er sich in Form einer Verteidigererklärung zur Sache einlässt, die er sich zu eigen macht, und er Nachfragen entweder generell nicht zulässt oder nicht vollumfänglich beantwortet (vgl. BGH, Beschluss vom 21.12.2021, Az. 3 StR 380/21).

  • BVerwG, 10.09.2026 - 2 B 20.26
    Hat ein Angeklagter indes nicht vollständig geschwiegen, sondern sich teilweise eingelassen, dürfen aus seinem gesamten Verhalten nachteilige Schlüsse gezogen werden (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 29. November 2004 - 2 BvR 1034/02 - NJW 2005, 1640 ;… BGH, Urteile vom 3. Dezember 1965 - 4 StR 573/65 - BGHSt 20, 298 juris Rn. 8 und vom 18. April 2002 - 3 StR 370/01 - NJW 2002, 2260 ; Beschluss vom 14. November 1997 - 3 StR 529/97 - NStZ 1998, 209 ; ausführlich BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2021 - 3 StR 380/21 - NStZ 2022, 761 Rn. 11).
  • BGH, 01.06.2022 - 1 StR 139/22

    Strafverurteilung wegen Sexualdelikten: Beweiswürdigung bei Schweigen und/oder …

    Das teilweise Schweigen eines Angeklagten darf als Beweisanzeichen zu seinem Nachteil nur verwertet werden, wenn dieser im Rahmen einer Einlassung zu einem bestimmten, einheitlichen Geschehen zu dem betreffenden Teilaspekt auch auf konkrete Nachfrage hin keine Antwort gegeben hat oder nach den Umständen Angaben zu dem verschwiegenen Punkt zu erwarten gewesen wären, andere mögliche Ursachen des Verschweigens ausgeschlossen werden können und die gemachten Angaben nicht ersichtlich lediglich fragmentarischer Natur sind (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2021 - 3 StR 380/21 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 07.09.2022 - 6 StR 225/22

    Lückenhafte Beweiswürdigung (Erforderlichkeit der Wiedergabe der Einlassung des …

    Sollte der Angeklagte hierzu Angaben verweigert haben, läge hierin ein Teilschweigen, dass - ebenso wie der von der Strafkammer ebenfalls nicht erkennbar bedachte Umstand, dass der Angeklagte im Übrigen lediglich Verteidigererklärungen bestätigt hat (vgl. BGH, Urteil vom 11. März 2020 ? 2 StR 69/19, NStZ 2021, 180, 182) - in die Beweiswürdigung einzustellen gewesen wäre (vgl. BGH, Urteile vom 16. Februar 2022 - 5 StR 320/21; vom 2. Februar 2022 - 5 StR 282/21; vom 10. Mai 2017 - 2 StR 258/16; Beschluss vom 21. Dezember 2021 - 3 StR 380/21, Rn. 10 ff.).
  • LG Essen, 30.03.2022 - 65 KLs 41/21
    Der Beweiswert eines solchen Einlassungssurrogats bleibt substanziell hinter dem einer dem gesetzlichen Leitbild der Einlassung entsprechenden, nicht nur persönlich und mündlich, sondern auch in freier Rede und vollständig getätigten Äußerung zurück (vgl. BGH, BeckRS 2021, 46551 Rn. 10).

    Denn ein Angeklagter, der durch eine Einlassung zur Sache an der Aufklärung des gegen ihn erhobenen Tatvorwurfs mitwirkt, jedoch bei seinem Vorbringen einzelne Tat- oder Begleitumstände eines einheitlichen Geschehens verschweigt beziehungsweise auf einzelne Nachfragen und Vorhalte keine oder lückenhafte Antworten gibt, unterstellt aus freiem Entschluss seine Einlassung insgesamt einer Würdigung durch das erkennende Gericht (BGH, BeckRS 2021, 46551 Rn. 11, beck-online).

    Zwar dürfen aus einem Teilschweigen im Rahmen einer Einlassung zu einem bestimmten, einheitlichen Geschehen grundsätzlich nur dann nachteilige Schlüsse für den Angeklagten gezogen werden, wenn nach den Umständen Angaben zu dem verschwiegenen Punkt zu erwarten gewesen wären, andere mögliche Ursachen des Verschweigens ausgeschlossen werden können und die gemachten Angaben nicht ersichtlich lediglich fragmentarischer Natur sind (BGH, BeckRS 2021, 46551 Rn. 11, beck-online).

  • BGH, 26.04.2023 - 5 StR 457/22

    Anforderungen an die Beweiswürdigung beim freisprechenden Urteil …

    Dies gilt nicht nur für belastende, sondern auch für entlastende Angaben, denn die Auskunftsverweigerung nach einer Teilaussage nimmt dem Gericht die Möglichkeit, die Angaben des Zeugen kritisch zu hinterfragen (vgl. zur beweisrechtlichen Würdigung des Teilschweigens eines Angeklagten auch BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2021 - 3 StR 380/21 mwN).
  • LG Hagen, 28.01.2025 - 31 Ks 4/24
    Der Beweiswert eines solchen Einlassungssurrogats bleibt substanziell hinter dem einer dem gesetzlichen Leitbild der Einlassung entsprechenden, nicht nur persönlich und mündlich, sondern auch in freier Rede und vollständig getätigten Äußerung zurück (vgl. BGH, Beschluss vom 21.12.2021, Az. 3 StR 380/21, in: NStZ 2022, 761; BGH, Beschluss vom 23.03.2021, Az. 3 StR 68/21, in: StV 2021, 477; BGH, Urteil vom 05.11.2020, Az. 4 StR 381/20, in: NStZ 2021, 574; BGH, Urteil vom 11.03.2020, Az. 2 StR 69/19, in: NStZ 2021, 180; BGH, Beschluss vom 21.10.2014, Az. 5 StR 296/14, in: NJW 2015, 360; BGH, Beschluss vom 6.11.2007, Az. 1 StR 370/07, in: NJW 2008, 1749; BGH, Beschluss vom 30.10.2007, Az. 3 StR 410/07, in: NStZ 2008, 476; BGH, Urteil vom 24.04.2003, Az. 3 StR 181/02, in: NStZ 2003, 498;… MüKoStPO/Miebach, § 261 Rn. 200;… KK-StPO/Schneider, 8. Auflage, § 243 Rn. 91).
  • BGH, 13.11.2025 - 3 StR 233/25

    Aufhebung der Gesamtstrafe wegen mangelhafter Beweiswürdigung

    Rn. 11 3. Für ihre Feststellung, dass der Angeklagte die Machete nicht zur Verletzung von Personen bestimmt hatte, sondern bloß als Werkzeug zur Portionierung von Marihuana vorrätig hielt, hätte die Strafkammer daher nicht lediglich auf die Einlassung des Angeklagten abstellen dürfen, zumal diese sich in einer vom Angeklagten als richtig bestätigten Verteidigerklärung erschöpfte (…vgl. zum beschränkten Beweiswert solcher Erklärungen BGH, Urteile vom 10. Oktober 2024 - 4 StR 173/24, NStZ-RR 2025, 23 Rn. 17;… vom 28. Juni 2023 - 1 StR 421/22, juris Rn. 13…, vom 7. September 2022 - 6 StR 225/22, juris Rn. 13; Beschlüsse vom 21. Dezember 2021 - 3 StR 380/21, NStZ 2022, 761 Rn. 10;… vom 23. März 2021 - 3 StR 68/21, StV 2021, 477 Rn. 8;… MüKoStPO/Bartel, 2. Aufl., § 261 Rn. 177;… KK-StPO/Schneider, 9. Aufl., § 243 Rn. 92).
  • BGH, 07.02.2024 - 6 StR 346/23

    Verbrechensverabredung (Rücktritt); Einlassung des Angeklagten (kritische …

    b) Bei der Beweiswürdigung wird weiter zu berücksichtigen sein, ob der Angeklagte - was die Urteilsgründe hier nahelegen - Antworten auf einzelne Fragen verweigert hat (zum Teilschweigen vgl. BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2021 - 3 StR 380/21, Rn. 11 mwN).
  • LG Bochum, 01.12.2023 - 3 KLs 18/23
    Der Beweiswert der ausgeführten Einlassungssurrogate ist gering (vgl. zur Verteidigererklärung BGH, Beschluss vom 21.12.2021, 3 StR 380/21, NStZ 2022, 761).
  • BGH, 30.01.2025 - 5 StR 514/24

    Anforderungen an die Beweiswürdigung beim freisprechenden Urteil (alle relevanten …

  • LG Köln, 11.12.2024 - 105 Ks 9/24
  • BGH, 13.11.2025 - 3 StR 78/25

    Besonders schwere räuberische Erpressung in Tateinheit mit besonders schwerem …

  • BGH, 04.09.2024 - 6 StR 168/24

    Entscheidung bei Gesetzesänderung, Schuldspruchänderung; …

  • BGH, 19.10.2022 - 1 StR 326/22

    Inbegriffsrüge (Verbot der Rekonstruktion der Hauptverhandlung)

  • LG Frankfurt/Oder, 13.03.2025 - 22 Ks 4/24
  • BGH, 16.07.2024 - 5 StR 178/24

    StPO: Teilweises Schweigen des Angeklagten

  • LG Hamburg, 19.07.2024 - 628 KLs 1/24

    Strafverurteilung wegen gemeinschaftlichen Raubes sowie schwerer …

  • BayObLG, 02.08.2023 - 203 StRR 303/23

    Zu den Darstellungsanforderungen in erstinstanzlichen und Berufungsurteilen bei …

  • LG Köln, 02.05.2024 - 322 KLs 7/24
  • LG Bielefeld, 21.11.2025 - 3 Ks 8/25

    Freispruch bei einem Mordvorwurf: Wann die Entschädigung für die Haft entfällt

  • Berufsgericht für Architekten Baden-Württemberg, 09.12.2025 - BG 42/25

    Keine Haftpflichtversicherung: Über 6.000 Euro Geldstrafe!

  • LG Essen, 30.07.2024 - 52 KLs 2/24

    Zuhälterei

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