Rechtsprechung
| BGH, 14.11.1990 - 3 StR 387/90 B |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Vorsätzliche Nichtabgabe von Steuererklärungen - Bildung des Gesamtvorsatzes nach Tatbeginn - Erweiterung des Gesamtvorsatzes auf zusätzliche Einzelhandlungen bis zur Beendigung des letzten von mehreren vorgeplanten Handlungsteilen - Fehlerhafte Annahme fortgesetzter ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Fortsetzungszusammenhang - Mehrere Taten - Zeitliche Überschneidung - Gesamtvorsatz - Gesamterfolg - Gesamtumfang der Tat - Einkommenshinterziehung - Abgabe der Steuererklärung - Entwicklung des Einkommens - Umsatzsteuerhinterziehung - Vorgeplante Handlungsteile
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
AO § 370 Abs. 1 Nr. 1
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§ 370 AO
Steuerstrafrecht; kein Gesamtvorsatz für die Hinterziehung von Umsatzsteuer durch Schwarzarbeit
Verfahrensgang
- BGH, 24.10.1990 - 3 StR 387/90
- BGH, 14.11.1990 - 3 StR 387/90 B
Papierfundstellen
- NStZ 1991, 137
- StV 1991, 157
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (5)
- BGH, 14.12.1989 - 4 StR 419/89
Schadensermittlung beim Abrechnungsbetrug
Auszug aus BGH, 14.11.1990 - 3 StR 387/90
Auch der 1., 4. und 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs haben in letzter Zeit bei unterschiedlichsten Fallgestaltungen wiederholt auf das Erfordernis hingewiesen, daß sich der einheitliche Wille des Täters auf den Gesamtumfang der Tat erstrecken muß (BGHSt 36, 320, 321 [BGH 01.12.1989 - 4 StR 419/89];… BGHR StGB vor § 1 f H Gesamtvorsatz 9, 13, 14, 18 bis 22).Hinzu kommt, daß einem rechtsfehlerfrei festgestellten Gesamtvorsatz eine wesentlich erhöhte kriminelle Energie anhaftet, die sich fast zwangsläufig bei der Strafzumessung zum Nachteil des Angeklagten auswirken muß (BGHSt 36, 320, 321 [BGH 01.12.1989 - 4 StR 419/89];… BGHR StGB vor § 1 f H, Auswirkung, nachteilige 5), während auf der anderen Seite die Erhöhung der Einsatzstrafe in der Regel niedriger auszufallen hat, wenn zwischen den einzelnen gleichartigen, gegen dasselbe Opfer gerichteten Taten ein enger sachlicher und situativer Zusammenhang besteht (…BGHR StGB § 46 II Tatumstände 4; § 54 I Bemessung 2-4).
- BGH, 01.02.1989 - 3 StR 450/88
Umfang des Gesamtvorsatzes; Prozessualer Tatbegriff bei falschen Angaben …
Auszug aus BGH, 14.11.1990 - 3 StR 387/90
Er muß auf einen Gesamterfolg gerichtet sein und den späteren Verlauf der mehreren Teilakte zwar nicht in allen Einzelheiten, aber mindestens insoweit vorweg begreifen, als das zu verletzende Rechtsgut und sein Träger, ferner Ort, Zeit und ungefähre Art der Tatbegehung in Betracht kommen (BGHSt 36, 105, 110). - BGH, 03.03.1989 - 3 StR 552/88
Wiederholung von falschen Angaben aus den monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen …
Auszug aus BGH, 14.11.1990 - 3 StR 387/90
Die Tatbeendigung bei Umsatzsteuerhinterziehung hat der Senat grundsätzlich in dem Eingang der Jahressteuererklärung beim Finanzamt gesehen (BGHR AO § 168 Steueranmeldung 1; § 370 I Vollendung 2). - BGH, 11.08.1988 - 4 StR 217/88
Strafklageverbrauch bei fortgesetzter Handlung
Auszug aus BGH, 14.11.1990 - 3 StR 387/90
Im Zweifel ist Tatmehrheit anzunehmen (vgl. ferner BGHSt 35, 318 und die Leitsatzentscheidungen BGHR a.a.O. 16, 23 sowie Jähnke GA 1989, 376),. - BGH, 21.10.1987 - 2 StR 516/87
Tatmehrheit - Gesamtstrafe - Erhöhung der Einsatzstrafen - Situativer …
Auszug aus BGH, 14.11.1990 - 3 StR 387/90
Hinzu kommt, daß einem rechtsfehlerfrei festgestellten Gesamtvorsatz eine wesentlich erhöhte kriminelle Energie anhaftet, die sich fast zwangsläufig bei der Strafzumessung zum Nachteil des Angeklagten auswirken muß (BGHSt 36, 320, 321 [BGH 01.12.1989 - 4 StR 419/89];… BGHR StGB vor § 1 f H, Auswirkung, nachteilige 5), während auf der anderen Seite die Erhöhung der Einsatzstrafe in der Regel niedriger auszufallen hat, wenn zwischen den einzelnen gleichartigen, gegen dasselbe Opfer gerichteten Taten ein enger sachlicher und situativer Zusammenhang besteht (BGHR StGB § 46 II Tatumstände 4; § 54 I Bemessung 2-4).
- BGH, 10.12.1991 - 5 StR 536/91
Fortsetzungszusammenhang bei Lohnsteuer- und Umsatzsteuerhinterziehung; …
Der Entschluß, künftig bei sich bietenden Gelegenheiten beliebig oft Straftaten gleicher Art zu begehen, begründet allein noch keinen Gesamtvorsatz (BGHSt 37, 45, 47; 36, 105, 110; 36, 320, 321; 2, 163, 167; BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung Gesamtvorsatz 30 und 33). - BGH, 12.08.1992 - 3 StR 304/92
Tateinheit - Gesamtvorsatz - Sexueller Mißbrauch - Sexuelle Handlungen an Kindern …
Sie genügen nicht den strengen Anforderungen (BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung - Gesamtvorsatz 30), die zur subjektiven Tatseite der fortgesetzten Handlung an die Annahme eines Handelns mit Gesamtvorsatz zu stellen sind.Das Vorhaben, eine Tat "bei sich bietender Gelegenheit" zu wiederholen, reicht für gesamtvorsätzliches Handeln nach der - auch in der neueren Rechtsprechung - grundsätzlich übereinstimmenden Auffassung aller Strafsenate des Bundesgerichtshofs nicht aus (vgl. BGHSt 38, 165, 166; 37, 45, 47; 36, 105, 110; 36, 320, 321 [BGH 01.12.1989 - 4 StR 419/89]; 12, 148, 145; BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung - Gesamtvorsatz 10, 13, 14, 30 und 33).
- BGH, 16.07.1991 - 5 StR 229/91
Erweiterung des Vorsatzes - Gesamtvorsatz - zulässigkeit - …
Er muß den späteren Ablauf der einzelnen Akte zwar nicht in allen Einzelheiten, aber insoweit vorweg begreifen, als das zu verletzende Rechtsgut und sein Träger sowie Ort, Zeit und ungefähre Begehungsart in Betracht kommen (BGHSt 36, 105, 110; 37, 45, 47; BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung Gesamtvorsatz 10, 13, 19, 20, 30).
- BGH, 09.03.1993 - 5 StR 37/93
Voraussetzungen für die Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs
Der Entschluß, künftig bei sich bietenden Gelegenheiten beliebig oft Straftaten gleicher Art zu begehen, begründet allein noch keinen Gesamtvorsatz (BGHSt 38, 165; 37, 45, 47; 36, 105, 110; 36, 320, 321 [BGH 01.12.1989 - 4 StR 419/89]; 2, 163, 167; BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung Gesamtvorsatz 30 und 33). - BayObLG, 28.02.2002 - 4St RR 17/02
Verteidigung der Rechtsordnung bei Vollstreckung mehrerer Freiheitsstrafen wegen …
Maßgeblich ist vielmehr, dass der Angeklagte die unrichtigen Einkommensteuererklärungen für die Veranlagungszeiträume 1996 mit 1998 zu unterschiedlichen Zeiten gefertigt und sie mit erheblichem zeitlichen Abstand beim Finanzamt eingereicht hat (vgl. dazu z.B. BGH wistra 1996, 231; HFR 1995, 545, wistra 1991, 135 jeweils m.w.N.). - BGH, 13.12.1990 - 4 StR 516/90
Anforderungen an die Differenzierung zwischen Diebstahl und fortgesetzten …
Der Senat neigt - aus den von Jähnke in GA 1989, 376, 386 ff angestellten Erwägungen - dazu, daß sie - über BGHSt 36, 105, 114 f hinaus - aufzugeben sein wird (vgl. auch BGH, Beschluß vom 14. November 1990 - 3 StR 387/90).
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