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Rechtsprechung
   BGH, 21.09.1984 - 3 StR 399/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,6459
BGH, 21.09.1984 - 3 StR 399/84 (https://dejure.org/1984,6459)
BGH, Entscheidung vom 21.09.1984 - 3 StR 399/84 (https://dejure.org/1984,6459)
BGH, Entscheidung vom 21. September 1984 - 3 StR 399/84 (https://dejure.org/1984,6459)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Sexueller Missbrauch von Kindern - Revision wegen Vorliegen von Tateinheit anstatt Tatmehrheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.08.1984 - 3 StR 203/84

    Anforderungen an Verfahrensrügen hinsichtlich Aufklärungserfordernis und …

    Auszug aus BGH, 21.09.1984 - 3 StR 399/84
    Der Senat schließt aus, daß die Strafkammer eine niedrigere Strafe festgesetzt hätte, wenn sie nicht von drei in Tatmehrheit zueinander stehenden Straftaten, sondern von drei rechtlich zusammentreffenden Taten ausgegangen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 22. August 1984 - 3 StR 203/84).
  • BGH, 06.07.1984 - 3 StR 239/84

    Voraussetzungen eines Fortsetzungszusammenhanges beim Schutz höchstpersönlicher …

    Auszug aus BGH, 21.09.1984 - 3 StR 399/84
    Deshalb stehen die drei Gesetzesverletzungen in Tateinheit - und nicht in Tatmehrheit, wie das Landgericht meint - zueinander (ständige Rechtsprechung, zuletzt BGH, Beschluß vom 6. Juli 1984 - 3 StR 239/84).
  • BGH, 07.03.1996 - 1 StR 707/95

    Wirksame Anklageschrift - Wirksamer Eröffnungsbeschluß - Konkretisierung der …

    Bei einer solchen Fallgestaltung ist es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zulässig, daß die Gesamtfreiheitsstrafe als Einzelstrafe bestehenbleibt (vgl. z.B. BGH, Beschlüsse vom 21. September 1984 - 3 StR 399/84, 23. September 1987 - 2 StR 473/87, 24. Februar 1988 - 3 StR 17/88, 27. Februar 1996 - 1 StR 596/95;… w. Nachw. bei Hanack in Löwe/Rosenberg aaO. § 354 Rdn. 34 Fußn. 51).
  • BGH, 04.12.1987 - 2 StR 533/87

    Festgestellung der Schuldfähigkeit des Angeklagte bei der Tatbegehung - Bewertung …

    Der Senat läßt deshalb die Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten als Strafe für die eine Handlung des Angeklagten bestehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. September 1984 - 3 StR 399/84, vom 3. August 1987 - 4 StR 350/87 - und vom 25. August 1987 - 4 StR 400/87).
  • BGH, 25.08.1987 - 4 StR 400/87

    Zulässigkeit einer Verfahrensrüge - Rechtliches Verhältnis zwischen Totschlag und …

    Die geänderte rechtliche Bewertung ist ohne Einfluß auf das Maß der Schuld, und der Senat kann ausschließen, daß die Strafkammer eine niedrigere Strafe festgesetzt hätte, wenn sie nicht von zwei selbständigen Taten, sondern von zwei tateinheitlich zusammentreffenden Delikten ausgegangen wäre (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. September 1984 - 3 StR 399/84 - und vom 3. August 1987 - 4 StR 350/87).
  • BGH, 13.06.1986 - 4 StR 278/86

    Tateinheit aufgrund der Verletzung mehrerer Strafgesetze durch Handlung

    Unter diesen Umständen kann der Senat durchentscheiden und die vom Tatgericht verhängte Gesamtstrafe als Einzelstrafe bestehenlassen (BGH, Urteile vom 21. April 1977 - 4 StR 72/77 - vom 28. Februar 1978 - 5 StR 432/77 - und vom 22. August 1984 - 3 StR 203/84 - Beschlüsse vom 20. September 1977 - 1 StR 498/77 - und vom 21. September 1984 - 3 StR 399/84 -).
  • BGH, 14.07.1995 - 3 StR 156/95

    Tateinheit - Vollendung - Beendigung

    Dagegen können die Gesamtstrafen als die jeweils für sämtliche in Tateinheit begangene Gesetzesverletzungen der Angeklagten angemessene einheitliche Strafe bestehen bleiben (vgl. BGH JR 1983, 210; BGH bei Holtz MDR 1978, 110; BGH, Beschlüssevom 22. August 1984 - 3 StR 203/84 - undvom 21. September 1984 - 3 StR 399/84;… Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. § 354 Rdn. 22).
  • BGH, 03.06.1986 - 4 StR 223/86

    Tateinheitliche Verwirklichung von Förderung der Prostitution und ausbeuterischer …

    Der Senat schließt aus, daß die Strafkammer eine niedrigere Strafe festgesetzt hätte, wenn sie nicht von der rechtlichen Selbständigkeit der beiden Gesetzesverletzungen, sondern von deren tateinheitlichem Zusammentreffen ausgegangen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 22. August 1984 - 3 StR 203/84 - und Beschluß vom 21. September 1984 - 3 StR 399/84).
  • BGH, 10.04.1986 - 1 StR 121/86

    Tateinheit zwischen Diebstahl und Fahren ohne Fahrerlaubnis bei Vollendung eines …

    Dem schließt sich der Senat an (zur Aufrechterhaltung der festgesetzten Gesamtstrafe vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. September 1984 - 3 StR 399/84 - und vom 23. Oktober 1985 - 2 StR 514/85).
  • BGH, 03.08.1987 - 4 StR 350/87

    Revision - Abänderung eines Urteils bezüglich der Tateinheit

    Die geänderte rechtliche Bewertung ist nämlich ohne Einfluß auf das Maß der Schuld, und der Senat kann ausschließen, daß die Strafkammer eine niedrigere Strafe festgesetzt hätte, wenn sie nicht von zwei selbständigen Taten, sondern von zwei tateinheitlich zusammentreffenden Delikten ausgegangen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 22. August 1984 - 3 StR 203/84 - und Beschluß vom 21. September 1984 - 3 StR 399/84).
  • BGH, 12.11.1985 - 4 StR 571/85

    Schuldspruchänderung und Aufhebung des Strafausspruchs auf Grund fehlerhafter …

    Dem steht nicht entgegen, daß die Taten sich gegen höchstpersönliche Rechtsgüter richten (BGHSt 6, 81 [BGH 09.04.1954 - 2 StR 74/54]; BGH, Beschluß vom 21. September 1984, 3 StR 399/84).
  • BGH, 24.02.1988 - 3 StR 17/88

    Auf die Revision wird der Schuldspruch geändert

    Es ist ausgeschlossen, daß die Jugendkammer eine noch niedrigere Strafe festgesetzt hätte, wenn sie nicht von zwei in Tatmehrheit zueinanderstehenden Straftaten sondern von zwei rechtlich zusammentreffenden Taten ausgegangen wäre (vgl. BGH Beschlüsse vom 21. September 1984 - 3 StR 399/84 und 23. September 1987 - 2 StR 473/87 jew. m.w.N.).".
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