Rechtsprechung
| BGH, 14.12.1983 - 3 StR 403/83 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an eine verminderte Schuldfähigkeit durch übermäßigen Alkoholkonsum - Berücksichtigung der individuellen Alkoholtoleranz - Berücksichtigung der Auswirkungen des Alkohols auf die psychische Verfassung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (3)
- BGH, 18.03.1969 - 1 StR 612/68
Beurteilung der Zurechnungsfähigkeit nach Alkoholgenuss - Berechnung eines …
Auszug aus BGH, 14.12.1983 - 3 StR 403/83
Neben der Alkoholmenge sind von Bedeutung insbesondere die Alkoholverträglichkeit, die allgemeine körperliche und seelische Verfassung des Täters zur Zeit der Tat, der Grad seiner Ermüdung, die Zeit, Menge und Art der vorangegangenen Nahrungsaufnahme und die Trinkgeschwindigkeit (BGH NJW 1969, 1581). - BGH, 02.11.1981 - 3 StR 382/81
Voraussetzung für das Vorliegen einer verminderten Schuldfähigkeit durch eine …
Auszug aus BGH, 14.12.1983 - 3 StR 403/83
Ob Trunkenheit die Schuldfähigkeit ausschließt oder vermindert, kann - von extrem hohen oder niedrigen Blutalkoholwerten abgesehen - nicht generell, sondern wegen der individuell sehr verschiedenen Alkoholtoleranz nur nach Würdigung aller Umstände des Einzelfalls beurteilt werden (…Lenckner in Schönke/Schröder, 21. Aufl. § 20 Rdn. 16 mit weit. Nachw. aus der Rspr.; BGH, Beschluß vom 2. November 1981 - 3 StR 382/81). - BGH, 16.06.1982 - 2 StR 131/82
Zulässigkeit der Berechnung der Blutalkoholkonzentration mittels eines …
Auszug aus BGH, 14.12.1983 - 3 StR 403/83
Da eine Blutprobe nicht zur Verfügung stand und der Angeklagte die Anzahl der innerhalb der letzten 12 Stunden getrunkenen Gläser Bier nur pauschal schätzen konnte, fehlte es an den notwendigen Beurteilungsgrundlagen, insbesondere an Angaben zu den jeweiligen Trinkzeiten, um unter Berücksichtigung des bereits erfolgten Abbaus den Promillegehalt zur Tatzeit errechnen oder zuverlässige Annäherungswerte ermitteln zu können (vgl. BGH, Urteil vom 16. Juni 1982 - 2 StR 131/82, mitgeteilt bei Barton StV 1983, 430).
- BGH, 09.08.1988 - 1 StR 231/88
Blutalkohol - Indiz für Schuldfähigkeit - Tatzeit - Zeitpunkt der Blutentnahme
Gerade diese Umstände hat der Bundesgerichtshof je nach Sachlage als gewichtiges Anzeichen für ein intaktes oder nicht erheblich vermindertes Hemmungsvermögen angesehen (…BGHR § 21 Alkoholauswirkungen 2;… BGH, Urt. v. 17. April 1985 - 2 StR 27/85; Beschl. vom 13. Januar 1984 - 2 StR 757/83; Urteile vom 14. Dezember 1983 - 3 StR 403/83 - und vom 28. Juni 1968 - 4 StR 226/68). - BGH, 06.03.1987 - 2 StR 652/86
Schuldfähigkeit - BAK - Blutalkoholkonzentration
Soweit sie dabei die vom Angeklagten gezeigte "Zielstrebigkeit und Konsequenz" erwähnt hat, sind mit diesen für sich allein nicht aussagekräftigen Formulierungen Verhaltensweisen angesprochen, die in ihrer Gesamtheit das Gericht zu dem Schluß berechtigten, (auch) das Hemmungsvermögen des Angeklagten sei nicht erheblich vermindert gewesen (vgl. dazu BGH, Urteile vom 14. Dezember 1983 - 3 StR 403/83 - und vom 17. April 1985 - 2 StR 27/85 - sowie Beschlüsse vom 21. Oktober 1981 - 2 StR 264/81 - und vom 13. Januar 1984 - 2 StR 757/83). - BGH, 11.01.1984 - 3 StR 443/83
Schuldunfähigkeit auf Grund zu hohen Alkoholgenusses - Strafmilderungsgrund der …
Die Strafkammer mußte daher die Auswirkungen des Alkohols auf die Einsichts- und die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten aufgrund einer Gesamtbetrachtung der wesentlichen objektiven und subjektiven Umstände beurteilen, die dessen Verhalten vor, während und unmittelbar nach der Tat bestimmt haben (vgl. BGH, Urteil vom 14. Dezember 1983 - 3 StR 403/83 mit Nachw.).
- BGH, 12.02.1988 - 2 StR 500/87
Erhebliche Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit bei alkohlgewöhntem Täter - …
Auf volle Schuldfähigkeit vermag die Einstellung auf die jeweilige Tatsituation demgegenüber dann hinzudeuten, wenn dem betreffenden Verhalten zu entnehmen ist, daß der Täter bei Verfolgung seines Zieles unschwer auch Zurückhaltung üben kann (BGH, Urteil vom 14. Dezember 1983 - 3 StR 403/83). - BGH, 17.01.1986 - 2 StR 710/85
Revision wegen Schuldunfähigkeit des Angeklagten im Tatzeitpunkt - Ermittlungen …
Dem schließt sich der Senat am.Er weist zusätzlich auf die Entscheidungen BGH NStZ 1982, 243; 1983, 19, überdies auf BGH, Urteile vom 14. Dezember 1983 - 3 StR 403/83 und vom 17. April 1985 - 2 StR 27/85 - sowie Beschluß vom 13. Januar 1984 - 2 StR 757/83 -hin. - BGH, 17.04.1985 - 2 StR 27/85
Verneinung einer erheblichen Minderung der Steuerungsfähigkeit bei Alkoholkonsum …
Auf dieser Grundlage war die Schlußfolgerung, das Hemmungsvermögen des Angeklagten sei nicht erheblich vermindert gewesen, zulässig (vgl. BGH, Urteil vom 14. Dezember 1983 - 3 StR 403/83 - BGH, Beschluß vom 13. Januar 1984 - 2 StR 757/83). - BGH, 13.01.1984 - 2 StR 757/83
Änderung des Schuldspruchs durch das Revisionsgericht - Wirkung der …
Das gilt z.B. für Handlungen, die erkennen lassen, daß der Täter bei der Verfolgung seines Ziels unschwer auch Zurückhaltung üben kann, wenn bestimmte Umstände dies nahe legen (BGH, Urteil vom 14. Dezember 1983 - 3 StR 403/83).
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