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| BGH, 22.11.1985 - 3 StR 403/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Bildung einer Gesamtstrafe bei fehlerhafter Einbeziehung von Strafen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 07.12.1983 - 1 StR 148/83
Angeklagter - Straftat zwischen zwei rechtskräftigen Verurteilungen zu …
Auszug aus BGH, 22.11.1985 - 3 StR 403/85
Dieses Urteil bildete eine Zäsur mit der Folge, daß die dort erkannte Strafe nur mit solchen Strafen gesamtstrafenfähig war, die für Taten verhängt worden sind, die vor seinem Erlaß begangen worden sind (vgl. BGHSt 32, 190 [BGH 07.12.1983 - 1 StR 148/83]; BGH, Urteil vom 13. November 1985 - 3 StR 311/85, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt). - BGH, 13.11.1985 - 3 StR 311/85
Zäsurwirkung einer nach der einzubeziehenden Verurteilung begangenen Straftat
Auszug aus BGH, 22.11.1985 - 3 StR 403/85
Dieses Urteil bildete eine Zäsur mit der Folge, daß die dort erkannte Strafe nur mit solchen Strafen gesamtstrafenfähig war, die für Taten verhängt worden sind, die vor seinem Erlaß begangen worden sind (vgl. BGHSt 32, 190 [BGH 07.12.1983 - 1 StR 148/83]; BGH, Urteil vom 13. November 1985 - 3 StR 311/85, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
- BGH, 09.03.1993 - 1 StR 870/92
Mordmerkmal der Ermöglichung einer anderen Straftat; bedingter Tötungsvorsatz; …
Allerdings muß der Täter in einem solchen Fall die in Kauf genommene Tötung des Opfers als Mittel zur Ermöglichung der anderen Straftat einsetzen (BGHSt 23, 176, 194; BGH, Beschl. vom 22. November 1985 - 3 StR 403/85;… BGH GA 1963, 84; für den Fall der Verdeckungsabsicht: BVerfGE 45, 187, 265). - BGH, 09.01.1992 - 1 StR 744/91
Rechenfehler - Ausschluß einer nachteiligen Auswirkung - Schuldumfang - …
Durch die zu Unrecht erfolgte Gesamtstrafenbildung kann der Angeklagte auch beschwert sein, da die Vollstreckung der durch das Amtsgericht Emmerich verhängten Strafe zur Bewährung ausgesetzt gewesen war und diese Bewährung durch die Einbeziehung in das angefochtene Urteil automatisch weggefallen ist (BGH, Beschl. vom 22. November 1985 - 3 StR 403/85).
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