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| BGH, 23.11.1979 - 3 StR 406/79 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit einer Maßregel der Sicherungsverwahrung - Voraussetzungen für die Anordnung einer Sicherungsverwahrung bei Verurteilung zu einer Gesamtstrafe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.05.1972 - 4 StR 11/72
Erfüllung der Voraussetzungen des § 42 e Abs. 1 Nr. 1 des Strafgesetzbuches …
Auszug aus BGH, 23.11.1979 - 3 StR 406/79
Ob auf dieser Grundlage auf Sicherungsverwahrung erkannt werden soll, ist Sache des tarichterlichen Ermessens (BGHSt 24, 345, 348). - BGH, 22.06.1976 - 1 StR 295/76
Voraussetzungen für die Anordnung einer Sicherungsverwahrung - Subsidiarität der …
Auszug aus BGH, 23.11.1979 - 3 StR 406/79
Ebenso wie nach § 42 e Abs. 1 StGB a.F. kann bei Verurteilung zu einer Gesamtstrafe die Sicherungsverwahrung nach § 66 Abs. 1 StGB nur angeordnet werden, wenn eine der Einzel strafen die Höhe von mindestens 2 Jahren erreicht (BGH, NJV 72, 834; Urteil vom 22. Juni 1976 - 1 StR 295/76).
- BGH, 09.02.1982 - 5 StR 23/82
Förmliche Voraussetzungen für die Anordnung einer Sicherungsverwahrung
Auf die Höhe der Gesamtfreiheitsstrafe kommt es nicht an (BGH LM § 42 e StGB 1969 Nr. 4 = NJW 1972, 834 = MDR 1972, 432; Beschluß vom 23. November 1979 - 3 StR 406/79 - bei Holz in MDR 1980, 272).
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