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Rechtsprechung
   BGH, 23.01.1991 - 3 StR 415/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,1581
BGH, 23.01.1991 - 3 StR 415/90 (https://dejure.org/1991,1581)
BGH, Entscheidung vom 23.01.1991 - 3 StR 415/90 (https://dejure.org/1991,1581)
BGH, Entscheidung vom 23. Januar 1991 - 3 StR 415/90 (https://dejure.org/1991,1581)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Urteil - Urteilsabsetzungsfrist - Verhinderung - Verhinderungsgrund - Unerreichbarkeit - Revision - Unterschrift - Richterliche Unterschrift - Urteilsentwurf

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafprozessrecht: Urteilsabsetzungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1991, 297
  • StV 1991, 247
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 14.11.1978 - 1 StR 448/78

    Erfordernis der vollständigen Unterzeichnung eines Urteils - Auswirkung bei wegen …

    Auszug aus BGH, 23.01.1991 - 3 StR 415/90
    Es war jedoch nicht vollständig, weil es nur von zwei Berufsrichtern, der Vorsitzenden und einem der Beisitzer, unterzeichnet worden ist, ohne daß ein Verhinderungsgrund für den dritten vorgelegen hat (vgl. BGHSt 28, 194, 195; 26, 247, 248).

    Die "Unerreichbarkeit" am letzten Tag der Urteilsabsetzungsfrist stellt als solche noch keinen Verhinderungsgrund im Sinne des § 275 Abs. 2 Satz 2 StPO dar (vgl. BGHSt 31, 212, 214; 28, 194, 195;… Engelhardt in KK StPO 2. Aufl. § 275 Rdn. 34).

    Dies hat zur Folge, daß im Revisionsverfahren auf die entsprechende Verfahrensrüge hin die Nachprüfung, ob der betreffende Richter verhindert war, auch in tatsächlicher Hinsicht eröffnet ist (vgl. BGHSt 31, 212, 214; 28, 194, 195).

    Der sonst geltende Grundsatz, daß die Feststellung des Vorsitzenden über den Verhinderungsgrund in den tatsächlichen Voraussetzungen nicht nachprüfbar ist (vgl. BGH NJW 1961, 782), erfährt insoweit eine Ausnahme (BGHSt 31, 212, 214; 28, 194, 195).

    War absehbar, daß der Urteilsentwurf erst am letzten Tag der Frist fertiggestellt würde, hätte die Vorsitzende die beteiligten Richter rechtzeitig darauf hinweisen können, daß sie sich zur Unterzeichnung, einem unaufschiebbaren Dienstgeschäft, bereithalten müssen (BGHSt 28, 194, 195;… Engelhardt aaO).

  • BGH, 18.01.1983 - 1 StR 757/82

    Überprüfbarkeit des Ersetzungsvermerks, dass ein Richter "aus dienstlichen …

    Auszug aus BGH, 23.01.1991 - 3 StR 415/90
    Die "Unerreichbarkeit" am letzten Tag der Urteilsabsetzungsfrist stellt als solche noch keinen Verhinderungsgrund im Sinne des § 275 Abs. 2 Satz 2 StPO dar (vgl. BGHSt 31, 212, 214; 28, 194, 195;… Engelhardt in KK StPO 2. Aufl. § 275 Rdn. 34).

    Sie müssen daher im sogenannten Verhinderungsvermerk genannt werden, auch wenn dies in allgemein gehaltener Bezeichnung (Urlaub, Krankheit usw.) geschehen kann (BGHSt 31, 212, 214;… Kleinknecht/Meyer StPO 39. Aufl. § 275 Rdn. 20).

    Dies hat zur Folge, daß im Revisionsverfahren auf die entsprechende Verfahrensrüge hin die Nachprüfung, ob der betreffende Richter verhindert war, auch in tatsächlicher Hinsicht eröffnet ist (vgl. BGHSt 31, 212, 214; 28, 194, 195).

    Der sonst geltende Grundsatz, daß die Feststellung des Vorsitzenden über den Verhinderungsgrund in den tatsächlichen Voraussetzungen nicht nachprüfbar ist (vgl. BGH NJW 1961, 782), erfährt insoweit eine Ausnahme (BGHSt 31, 212, 214; 28, 194, 195).

  • BGH, 01.02.1989 - 3 StR 450/88

    Umfang des Gesamtvorsatzes; Prozessualer Tatbegriff bei falschen Angaben …

    Auszug aus BGH, 23.01.1991 - 3 StR 415/90
    Erforderlich ist vielmehr, daß der Tatentschluß auf einen Gesamterfolg gerichtet ist und die Einzelakte der Handlungskette in den wesentlichen Grundzügen ihrer Gestaltung nach Ort, Zeit und ungefährer Ausführungsart umfaßt (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, vgl. u.a. BGHSt 36, 105, 110 m.w.N.).
  • BGH, 13.05.1987 - 3 StR 37/87

    Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung - Anforderungen an die Rüge der Verletzung …

    Auszug aus BGH, 23.01.1991 - 3 StR 415/90
    Dies geschah jedoch auf Grund einer wesentlich veränderten Sachlage, die darauf hindeutet, daß seinem weiteren Handeln ein neuer, den Fortsetzungszusammenhang unterbrechender Tatentschluß zugrundelag (…vgl. zur Unterbrechung des Gesamtvorsatzes: BGHR StGB vor § 1 fH Gesamtvorsatz 14 und Gesamtvorsatz, erweiterter 9; BGHR AO § 370 I Fortsetzungszusammenhang 1;… BGH, Urteile vom 10. Mai 1990 - 4 StR 679/89, insoweit in BGHR StGB vor § 1 fH Gesamtvorsatz 20 nicht abgedruckt, vom 13. September 1990 - 4 StR 253/90).
  • BGH, 02.12.1975 - 1 StR 701/75

    Strafbarkeit wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung - …

    Auszug aus BGH, 23.01.1991 - 3 StR 415/90
    Es war jedoch nicht vollständig, weil es nur von zwei Berufsrichtern, der Vorsitzenden und einem der Beisitzer, unterzeichnet worden ist, ohne daß ein Verhinderungsgrund für den dritten vorgelegen hat (vgl. BGHSt 28, 194, 195; 26, 247, 248).
  • BGH, 13.09.1990 - 4 StR 253/90

    Betäubungsmittel - Wesentlicher Aufkärungsbeitrag - Erkenntnisse der …

    Auszug aus BGH, 23.01.1991 - 3 StR 415/90
    Dies geschah jedoch auf Grund einer wesentlich veränderten Sachlage, die darauf hindeutet, daß seinem weiteren Handeln ein neuer, den Fortsetzungszusammenhang unterbrechender Tatentschluß zugrundelag (…vgl. zur Unterbrechung des Gesamtvorsatzes: BGHR StGB vor § 1 fH Gesamtvorsatz 14 und Gesamtvorsatz, erweiterter 9;… BGHR AO § 370 I Fortsetzungszusammenhang 1;… BGH, Urteile vom 10. Mai 1990 - 4 StR 679/89, insoweit in BGHR StGB vor § 1 fH Gesamtvorsatz 20 nicht abgedruckt, vom 13. September 1990 - 4 StR 253/90).
  • BGH, 12.01.1961 - II ZR 149/60

    Setzen notwendiger Unterschriften unter ein Urteil - Angabe der Tatsache einer …

    Auszug aus BGH, 23.01.1991 - 3 StR 415/90
    Der sonst geltende Grundsatz, daß die Feststellung des Vorsitzenden über den Verhinderungsgrund in den tatsächlichen Voraussetzungen nicht nachprüfbar ist (vgl. BGH NJW 1961, 782), erfährt insoweit eine Ausnahme (BGHSt 31, 212, 214; 28, 194, 195).
  • BGH, 07.12.1990 - 3 StR 326/90

    Betäubungsmittel - Drogenhandel - Fortsetzungstat

    Auszug aus BGH, 23.01.1991 - 3 StR 415/90
    Allerdings genügt beim unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln zur Annahme eines Gesamtvorsatzes in der Regel die Feststellung, daß ein eingespieltes Bezugs- und Verkaufssystem vorhanden ist, dessen sich der Täter bedient, ohne für jedes einzelne Geschäft einen neuen Tatentschluß fassen zu müssen (…vgl. BGHR BtMG § 29 I Nr. 1 Fortsetzungszusammenhang 2 bis 5 und BtMG § 29 III Nr. 4 Menge 7; Senatsbeschluß vom 7. Dezember 1990 - 3 StR 326/90, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 31.01.1989 - 5 StR 22/89

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Gesamtvorsatzes - Besonderheiten für das …

    Auszug aus BGH, 23.01.1991 - 3 StR 415/90
    Allerdings genügt beim unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln zur Annahme eines Gesamtvorsatzes in der Regel die Feststellung, daß ein eingespieltes Bezugs- und Verkaufssystem vorhanden ist, dessen sich der Täter bedient, ohne für jedes einzelne Geschäft einen neuen Tatentschluß fassen zu müssen (vgl. BGHR BtMG § 29 I Nr. 1 Fortsetzungszusammenhang 2 bis 5 und BtMG § 29 III Nr. 4 Menge 7; Senatsbeschluß vom 7. Dezember 1990 - 3 StR 326/90, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 10.05.1990 - 4 StR 679/89

    Vorliegen eines Äquivalenzverhältnisses zwischen gewährtem Vorteil und …

    Auszug aus BGH, 23.01.1991 - 3 StR 415/90
    Dies geschah jedoch auf Grund einer wesentlich veränderten Sachlage, die darauf hindeutet, daß seinem weiteren Handeln ein neuer, den Fortsetzungszusammenhang unterbrechender Tatentschluß zugrundelag (…vgl. zur Unterbrechung des Gesamtvorsatzes: BGHR StGB vor § 1 fH Gesamtvorsatz 14 und Gesamtvorsatz, erweiterter 9;… BGHR AO § 370 I Fortsetzungszusammenhang 1; BGH, Urteile vom 10. Mai 1990 - 4 StR 679/89, insoweit in BGHR StGB vor § 1 fH Gesamtvorsatz 20 nicht abgedruckt, vom 13. September 1990 - 4 StR 253/90).
  • BGH, 17.05.1988 - 1 StR 151/88

    Betäubungsmittelstrafrecht: Fortsetzungstat

  • BGH, 26.08.1993 - 4 StR 364/93

    Gestörtes Vertrauensverhältnis zwischen Angeklagtem und Pflichtverteidiger

    Rn. 8 Soweit es den strafbaren Umgang mit Betäubungsmitteln betrifft, läßt es die Rechtsprechung allerdings ausreichen, daß ein eingespieltes Bezugs- und Vertriebssystem vorhanden ist, dessen sich der Täter bedient, ohne für jedes Einzelgeschäft einen neuen Tatentschluß zu fassen (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Fortsetzungszusammenhang 2 bis 5, 7, 8).
  • OLG Frankfurt, 18.12.2015 - 1 Ss 318/14

    Fehlen richterlicher Unterschrift unter Urteilsgründen

    Beim Fehlen einzelner Unterschriften ist die Verfahrensrüge zu erheben, da der Mangel seine Grundlage in einer verfahrensrechtlichen Norm (§ 275 Abs. 2 StPO) hat, ohne dass dem Urteilstext bereits aus sich heraus jegliche Legitimation abgesprochen werden kann (BGH, Beschluss vom 01.04.2010, 3 StR 30/10, zit. n. [...]; NStZ-RR 2003, 85; NStZ-RR 2000, 237 [BGH 26.10.1999 - 4 StR 459/99] ; NStZ 1991, 297; OLG Hamm, NStZ-RR 2009, 24 [OLG Hamm 29.04.2008 - 4 Ss 90/08] ;… Meyer-Goßner/Meyer-Goßner, StPO, 58. Aufl. (2015), § 275, Rn. 28;… KK/Greger, StPO, 7. Aufl. (2013), § 275, Rn. 68/69;… BeckOK/Peglau, StPO, Stand: 15.01.2015, § 275, Rn. 24;… BeckOK/Wiedner, StPO, Stand: 15.01.2015, § 338, Rn. 147a;… Löwe-Rosenberg/Stuckenberg, StPO, 26. Aufl. (2013), § 275, Rn. 70).
  • BGH, 23.10.1992 - 5 StR 364/92

    Beisitzer - Urteil - Pflichtgemäßes Ermessen

    Schon dadurch unterscheidet der vorliegende Fall sich wesentlich von denjenigen, die den Entscheidungen BGHSt 28, 194 sowie BGHR StPO § 275 Abs. 2 Satz 2 Verhinderung 2 zugrunde lagen.
  • BGH, 26.04.2006 - 5 StR 21/06

    Urteilsabsetzungsfrist (keine rechtliche oder tatsächliche Verhinderung eines …

    Dies folgt aus der Abordnungstätigkeit des Beisitzers am Gerichtsort Hamburg selbst und aus der Verpflichtung des Vorsitzenden, im Falle zulässiger Ausschöpfung dieser Frist die Wahrnehmung des unaufschiebbaren Dienstgeschäftes der Urteilsunterzeichnung durch den Beisitzer organisatorisch sicherzustellen (vgl. BGHSt 28, 194, 195; BGHR StPO § 275 Abs. 2 Satz 2 Verhinderung 2), wozu der Vorsitzende aufgrund seiner unzutreffenden Annahme einer Verhinderung aus Rechtsgründen keinen Anlass gesehen hatte.
  • BGH, 26.10.1999 - 4 StR 459/99

    Entscheidungsgründe; Urteilsunterzeichnung; Urteilsabsetzungsfrist; …

    Nur dann, wenn ein Verhinderungsvermerk - auch ohne Angabe eines Verhinderungsgrundes - vorliegt, kann das Revisionsgericht im Freibeweisverfahren nachprüfen, ob der betreffende Richter tatsächlich verhindert war zu unterschreiben (vgl. BGHSt 28, 194 ff., BGHR StPO § 275 Abs. 2 Satz 2 Verhinderung 2, 3, 4;… BayObLG GA 1981, 475; KG StV 1986, 144, 145).
  • BGH, 19.08.1992 - 5 StR 386/92

    Gültige Urteilsunterschrift eines Richters auf Probe während anderweitiger …

    Damit ist das Urteil nicht innerhalb der Frist des § 275 Abs. 1 StPO zu den Akten gelangt (…vgl. BGHR StPO § 275 Abs. 2 Satz 1 - Unterschrift 2; BGHR StPO § 275 Abs. 2 Satz 2 - Verhinderung 2).
  • BGH, 12.05.1993 - 3 StR 2/93

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; …

    Die Rechtsprechung hat bei unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln zur Annahme eines Gesamtvorsatzes in der Regel die Feststellung eines eingespielten Bezugs- und Vertriebssystems ersichtlich auch aus praktischen Erwägungen insbesondere bei Kleindealern im täglichen sich ständig gleichförmig wiederholenden Kleinstmengengeschäft ausreichen lassen, wenn der Täter sich eines solchen eingespielten Bezugs- und Vertriebssystems bedient, ohne für jedes Einzelgeschäft einen neuen Tatentschluß fassen zu müssen (für viele BGH StV 1983, 19, 20; BGHR BtMG § 29 I 1 Fortsetzungszusammenhang 8, 9; StGB fH Gesamtvorsatz 26), wenn also die einzelnen Taten als nach und nach verwirklichte Einzelakte eines letztlich auf einen Gesamterfolg gerichteten Handelns erscheinen (BGH NStZ 1992, 497), also durch Routine gewissermaßen ein "automatisierter" Tatablauf vorliegt.
  • BGH, 06.11.1991 - 3 StR 406/91

    Unerlaubtes Handeltreiben - Vorstellung des Täters - Betäubungsmittelimitat - …

    Die beiden Handlungsreihen waren insbesondere auch nicht durch ein die Annahme von Gesamtvorsatz erleichterndes "eingespieltes Bezugs- und Verkaufssystem" verbunden, dessen sich der Angeklagte hätte bedienen können, ohne für jeden Teilakt einen neuen Entschluß fassen zu müssen (vgl. BGHR BtMG § 29 I Nr. 1 Fortsetzungszusammenhang 2 bis 5 und 8 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 08.06.2011 - 3 StR 95/11

    Serienstraftaten (Teilfreispruch); Verfall (entgegenstehende Ansprüche …

    Zu Recht weisen sie darauf hin, dass der Vorsitzende im Falle zulässiger Ausschöpfung der Frist des § 275 Abs. 1 StPO verpflichtet ist, rechtzeitig organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, welche die Unterzeichnung des Urteils durch den Beisitzer sicherstellen (BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2010 - 2 StR 331/10, NStZ 2011, 358; Beschluss vom 26. April 2006 - 5 StR 21/06, NStZ 2006, 586; Beschluss vom 23. Januar 1991 - 3 StR 415/90, NStZ 1991, 297; Urteil vom 14. November 1978 - 1 StR 448/78, BGHSt 28, 194).
  • BGH, 14.07.1994 - 4 StR 340/94

    Verurteilung wegen einer nicht explizit angeklagten Handlung nur bei Vorliegen …

    Auch handelte der Angeklagte nach den vom Landgericht rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen nicht im Rahmen eines eingespielten Bezugs- und Vertriebssystems (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Fortsetzungszusammenhang 2 bis 5, 7, 8).
  • BGH, 31.03.1993 - 2 StR 577/92

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - …

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