Rechtsprechung
| BGH, 15.11.1960 - 3 StR 42/60 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BGH, 22.04.1954 - 4 StR 807/53
Auszug aus BGH, 15.11.1960 - 3 StR 42/60
Denn in der Rechtsprechung steht fest, dass auch die Verfolgung nach Strafgesetzen, wie sie in einem Rechtsstaat ebenfalls gelten können, dann aus politischen Gründen geschieht, wenn sie zugleich eine politische Deutung und Auswertung zuläßt, und wenn unter dem Deckmantel, kriminelles Unrecht sühnen zu wollen, vornehmlich politische Ziele verfolgt werden (BGHSt 6, 67 [BGH 22.04.1954 - 4 StR 807/53]).
- BGH, 12.06.1985 - 3 StR 133/85
Hinweis auf Verstöße gegen das Devisengesetz der DDR
Es liegen auch keine Anhaltspunkte dafür vor, daß wegen eines hier in Betracht kommenden Verstoßes gegen das Devisengesetz allgemein oder in den gegebenen Fällen mit einer strafrechtlichen Verfolgung gerechnet werden müßte, - mit der unter dem Deckmantel, kriminelles Unrecht zu sühnen, vornehmlich politische Zwecke verfolgt würden (vgl. BGHSt 6, 166; BGH, Urteile vom 15. November 1960 - 3 StR 42/60 und vom 10. Juni 1963 - 3 StR 22/63).Eine konkrete Gefahr (vgl. BGH, Urteile vom 15. November 1960 - 3 StR 42/60, vom 10. Januar 1963 - 3 StR 57/62 - und vom 12. Oktober 1965 - 3 StR 9/65), wegen eines Verstoßes gegen das Devisengesetz der DDR von deren Staatsorganen als politischer Gegner betrachtet und deswegen aus politischen Gründen verfolgt zu werden (vgl. BGHSt 14, 104), ist hier nicht zu erkennen; sie wird auch von der Revision nicht geltend gemacht.
- BGH, 12.10.1965 - 3 StR 19/65
Rechtsmittel
Eine unmittelbar bevorstehende Schädigung setzt der Gefahrbegriff dagegen nicht voraus (BGH 3 StR 42/60 vom 15. November 1960, bei Wagner GA 1962, 202 Nr. 28). - BGH, 10.01.1963 - 3 StR 57/62
Rechtsmittel
Auch das Tatbestandsmerkmal einer nahe liegenden Gefährdung der Ehefrau des Angeklagten (im Gegensatz zu der nur allgemeinen Möglichkeit einer Gefahr, vgl. BGH 3 StR 42/60) ist vom Landgericht rechtsirrtumsfrei dargelegt. - BGH, 11.07.1973 - 2 StR 182/73
Vorliegen "besonderer Umstände in der Tat" bei der Strafaussetzung zur Bewährung …
Zwar mag der Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" im Bereich des § 23 Abs. 1 StGB, der eine Zukunftsprognose, also eine Wertung verlangt, keine Geltung haben (BGH, Urteil vom 15. Dezember 1960 - 3 StR 42/60 - offengelassen im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11. Mai 1971 - 1 StR 94/71 -).
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