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Weitere Entscheidung unten: BGH, 18.05.1981

Rechtsprechung
   BGH, 13.05.1981 - 3 StR 42/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,4584
BGH, 13.05.1981 - 3 StR 42/81 (https://dejure.org/1981,4584)
BGH, Entscheidung vom 13.05.1981 - 3 StR 42/81 (https://dejure.org/1981,4584)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 1981 - 3 StR 42/81 (https://dejure.org/1981,4584)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 1981, 342
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.02.1966 - 2 StR 525/65

    Ausscheiden der Anwendbarkeit des Strafmilderungsgrundes der "Reizung zum Zorn" …

    Auszug aus BGH, 13.05.1981 - 3 StR 42/81
    Daran ist jedenfalls für die Fälle festzuhalten, in denen die Kränkung des Täters dessen Tat unmittelbar vorangeht; unter solchen Umständen greifen die in BGHSt 21, 14, 16 beiläufig geäußerten Bedenken nicht Platz.
  • BGH, 24.02.1981 - 1 StR 834/80

    Störung der Totenruhe - Zerteilen einer Leiche - Messerstich in den Bauch einer …

    Auszug aus BGH, 13.05.1981 - 3 StR 42/81
    Damit verkennt das Landgericht, daß es im Rahmen der ersten Alternative des § 213 StGB nicht darauf ankommt, wie der Täter die Beleidigung auffaßt, sondern darauf, ob sie objektiv als schwer zu beurteilen ist (RGHRR 1936 Nr. 1390; BGH, Beschluß vom 24. Februar 1981 - 1 StR 834/80; vgl. auch RGSt 66, 159, 161/162).
  • BGH, 16.10.1973 - 1 StR 667/72

    Strafbarkeit wegen Totschlags, Zuhälterei und Fahnenflucht - Voraussetzungen für …

    Auszug aus BGH, 13.05.1981 - 3 StR 42/81
    Im Rahmen der ersten Alternative des § 213 StGB kommt es aber rechtlich gerade darauf an, ob der Täter zu dem Verhalten des dann Getöteten in dem gegebenen Augenblick genügende Veranlassung gegeben hat (RG JW 1930, 919 Nr. 23; HRR 1936 Nr. 1390; BGH NStZ 1981, 140 Nr. 5; BGH MDR 1979, 456; BGH, Urteil vom 16. Oktober 1973 - 1 StR 667/72).
  • RG, 08.03.1932 - I 208/32

    Zur Anwendung des § 213 StGB., wenn die "schwere Beleidigung" nicht dem …

    Auszug aus BGH, 13.05.1981 - 3 StR 42/81
    Damit verkennt das Landgericht, daß es im Rahmen der ersten Alternative des § 213 StGB nicht darauf ankommt, wie der Täter die Beleidigung auffaßt, sondern darauf, ob sie objektiv als schwer zu beurteilen ist (RGHRR 1936 Nr. 1390; BGH, Beschluß vom 24. Februar 1981 - 1 StR 834/80; vgl. auch RGSt 66, 159, 161/162).
  • BGH, 21.03.2017 - 1 StR 663/16

    Minderschwerer Fall des Totschlags (Begriff der schweren Beleidigung; Begriff der …

    Die Handlung muss auf der Grundlage aller maßgeblichen Umstände unter objektiver Betrachtung und nicht nur aus der subjektiven Sicht des Täters als schwer beleidigend zu beurteilen sein (BGH, Urteil vom 13. Mai 1981 - 3 StR 42/81, NStZ 1981, 300; Beschluss vom 8. September 2016 - 1 StR 372/16, NStZ-RR 2017, 11), wobei die Anforderungen nicht zu niedrig anzusetzen sind (BGH, Urteile vom 1. September 2011 - 5 StR 266/11 und vom 26. Februar 2015 - 1 StR 574/14, NStZ 2015, 582 mwN; Beschluss vom 8. Juli 2014 - 3 StR 228/14, NStZ 2015, 218).
  • BGH, 04.04.2023 - 1 StR 488/22

    Minderschwerer Fall des Totschlags (Voraussetzungen einer schweren Beleidigung …

    Die Handlung muss auf der Grundlage aller maßgeblichen Umstände unter objektiver Betrachtung und nicht nur aus der subjektiven Sicht des Täters als schwer beleidigend zu beurteilen sein (…BGH, Urteile vom 21. März 2017 - 1 StR 663/16, BGHR StGB § 213 Alt. 1 Beleidigung 10 Rn. 15 und vom 13. Mai 1981 - 3 StR 42/81;… Beschluss vom 8. September 2016 - 1 StR 372/16 Rn. 8), wobei die Anforderungen nicht zu niedrig anzusetzen sind (…BGH, Urteile vom 1. September 2011 - 5 StR 266/11 Rn. 10 …und vom 26. Februar 2015 - 1 StR 574/14, BGHR StGB § 213 Strafzumessung 3 Rn. 19 mwN;… Beschluss vom 8. Juli 2014 - 3 StR 228/14 Rn. 5).
  • BGH, 08.09.2016 - 1 StR 372/16

    Minder schwerer Fall des Totschlags (Begriff der schweren Beleidigung; Begriff …

    Dabei kommt es nicht darauf an, wie der Angeklagte die Kundgebung des Geschädigten aufgefasst hat, sondern darauf, ob sie objektiv als schwer beleidigend zu beurteilen ist (BGH, Urteil vom 13. Mai 1981 - 3 StR 42/81, NStZ 1981, 300).
  • LG Aachen, 09.05.2022 - 52 Ks 17/21
    Dabei kommt es nicht darauf an, wie der Angeklagte die Kundgebung des Geschädigten aufgefasst hat, sondern darauf, ob sie objektiv als schwer beleidigend zu beurteilen ist (BGH, Urt. v. 13.5.1981 - 3 StR 42/81 = NStZ 1981, 300).
  • BGH, 22.07.1981 - 3 StR 254/81

    Anforderungen an ein Handeln des Täters "nicht ohne eigene Schuld" - …

    Außerdem schließt eigene Schuld des Täters die Annahme einer strafmildernden Provokation nur aus, wenn sie sich gerade auf die ihm von dem Opfer zugefügte tatauslösende Kränkung bezieht (BGH bei Dallinger MDR 1974, 723; bei Holtz MDR 1979, 456; BGH NStZ 1981, 140; BGH, Urteil vom 13. Mai 1981 - 3 StR 42/81).
  • BGH, 17.02.1993 - 2 StR 31/93

    Besondere Berücksichtigung generalpräventiver Gesichtpunkte bei Sexualdelikten im …

    Abgesehen davon, daß die für die Heranziehung des Strafzwecks der Spezialprävention erforderlichen besonderen Gründe (vgl. BGH StV 1981, 342, 343) nicht dargelegt sind, tragen die Strafzumessungserwägungen nicht die Berücksichtigung generalpräventiver Gesichtspunkte.
  • BGH, 06.03.1991 - 2 StR 632/90

    Strafbarkeit wegen versuchten Totschlags - Strafzumessung - Berücksichtigung des …

    Der Hinweis des Generalbundesanwalts auf eine Entscheidung des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (StV 1981, 342, 343) geht fehl.
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Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Objektive Beurteilung - Schuld des Täters - Reizung zum Zorn - Erheblichkeit - Genügende Veranlassung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 300
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 21.03.2017 - 1 StR 663/16

    Minderschwerer Fall des Totschlags (Begriff der schweren Beleidigung; Begriff der …

    Die Handlung muss auf der Grundlage aller maßgeblichen Umstände unter objektiver Betrachtung und nicht nur aus der subjektiven Sicht des Täters als schwer beleidigend zu beurteilen sein (BGH, Urteil vom 13. Mai 1981 - 3 StR 42/81, NStZ 1981, 300; Beschluss vom 8. September 2016 - 1 StR 372/16, NStZ-RR 2017, 11), wobei die Anforderungen nicht zu niedrig anzusetzen sind (BGH, Urteile vom 1. September 2011 - 5 StR 266/11 und vom 26. Februar 2015 - 1 StR 574/14, NStZ 2015, 582 mwN; Beschluss vom 8. Juli 2014 - 3 StR 228/14, NStZ 2015, 218).
  • BGH, 08.09.2016 - 1 StR 372/16

    Minder schwerer Fall des Totschlags (Begriff der schweren Beleidigung; Begriff …

    Dabei kommt es nicht darauf an, wie der Angeklagte die Kundgebung des Geschädigten aufgefasst hat, sondern darauf, ob sie objektiv als schwer beleidigend zu beurteilen ist (BGH, Urteil vom 13. Mai 1981 - 3 StR 42/81, NStZ 1981, 300).
  • BGH, 06.09.1988 - 1 StR 364/88

    Versuchter Totschlag in einem minder schweren Fall in Tateinheit mit gefährlicher …

    Es kommt daher darauf an, ob das Verhalten des Opfers objektiv als schwer beleidigend zu beurteilen ist (BGH NStZ 1981, 300; 1982, 27; BGHR StGB § 213 1.
  • BGH, 07.07.1983 - 4 StR 218/83

    Voraussetzungen für die Annahme eigener Schuld des Täters an der Enstehung des …

    Diese liegt vor, wenn der Täter dein Opfer im gegebenen Augenblick genügende Veranlassung zu seinen beleidigenden Worten gegeben hatte (BGH 1 StR 667/72 bei Dallinger MDR 1974, 723; BGH NStZ 1981, 300, 301).
  • BGH, 28.04.1988 - 4 StR 32/88

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an die Rüge der Verletzung …

    Für die Entscheidung der Frage, ob eine Beleidigung als schwer zu werten ist, kommt es - wie das Landgericht nicht verkannt hat - nicht darauf an, wie der Täter die Beleidigung aufgefaßt hat, maßgebend sind vielmehr objektive Gesichtspunkte (BGH NStZ 1981, 300/301; 1982, 27).
  • BGH, 27.11.1987 - 3 StR 479/87

    Beurteilung, ob der Angeklagte tatsächlich durch eine beleidigende Äußerung des …

    Es kann dahingestellt bleiben, ob nach den objektiven Verhältnissen, die zwischen Täter und Opfer bestanden haben (vgl. BGH NStZ 1981, 300, 301; 1985, 216, 217; BGH bei Holtz MDR 1981, 631), die von der getöteten Ehefrau gegenüber dem Angeklagten gebrauchten Schimpfworte als schwere Beleidigung i.S. von § 213 erste Alternative StGB aufgefaßt werden können.
  • BGH, 01.09.1982 - 2 StR 184/82
    Diese objektive Betrachtung entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu StGB § 213 erste Alternative (vgl. BGHSt 1, 205; BGH, Urteil vom 16. Mai 1961 - 5 StR 80/61; vom 17. Mai 1977 - 4 StR 665/76 und vom 18. Mai 1981 - 3 StR 42/81 = NStZ 1981, 300).
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