Rechtsprechung
| BGH, 30.11.1983 - 3 StR 421/83 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Bejahung eines bedingten Tötungsvorsatzes bei zweiminütiger Würgehandlung - Abgrenzung des bedingten Vorsatzes von der bewussten Fahrlässigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 07.06.1983 - 4 StR 51/83
Innerer Tatbestand - Anforderungen - Schuld des Täters - Grenze - Bedingter …
Auszug aus BGH, 30.11.1983 - 3 StR 421/83
Mit besonderen in der Tat und der Täterpersönlichkeit liegenden Umständen muß sich der Tatrichter deshalb im Rahmen der Beweiswürdigung im einzelnen auseinandersetzen und auf diese Weise im Urteil zu erkennen geben, daß er beide möglichen Schuldformen gesehen und geprüft hat (BGH, Urteil vom 10. Mai 1979 - 4 StR 116/79 - mit weiteren Nachweisen; BGH NStZ 1983, 407; BGH bei Holtz MDR 1977, 458; BGH, Beschluß vom 21. April 1983 - 4 StR 154/83). - BGH, 29.07.1982 - 4 StR 279/82
Verwertung des Protokolls einer polizeilichen Vernehmung zu Beweiszwecken - …
Auszug aus BGH, 30.11.1983 - 3 StR 421/83
Zwar ist es grundsätzlich unerheblich, ob der Täter den Tötungsentschluß erst während der Tatausführung faßt (BGH MDR 1982, 946; BGH bei Holtz MDR 1982, 102). - BGH, 10.05.1979 - 4 StR 116/79
Umfang der Feststellungspflicht für die Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes …
Auszug aus BGH, 30.11.1983 - 3 StR 421/83
Mit besonderen in der Tat und der Täterpersönlichkeit liegenden Umständen muß sich der Tatrichter deshalb im Rahmen der Beweiswürdigung im einzelnen auseinandersetzen und auf diese Weise im Urteil zu erkennen geben, daß er beide möglichen Schuldformen gesehen und geprüft hat (BGH, Urteil vom 10. Mai 1979 - 4 StR 116/79 - mit weiteren Nachweisen; BGH NStZ 1983, 407; BGH bei Holtz MDR 1977, 458; BGH, Beschluß vom 21. April 1983 - 4 StR 154/83). - BGH, 21.04.1983 - 4 StR 154/83
Annahme eines bedingten Tötungsvorsatz, wenn der Täter mit einem …
Auszug aus BGH, 30.11.1983 - 3 StR 421/83
Mit besonderen in der Tat und der Täterpersönlichkeit liegenden Umständen muß sich der Tatrichter deshalb im Rahmen der Beweiswürdigung im einzelnen auseinandersetzen und auf diese Weise im Urteil zu erkennen geben, daß er beide möglichen Schuldformen gesehen und geprüft hat (BGH, Urteil vom 10. Mai 1979 - 4 StR 116/79 - mit weiteren Nachweisen; BGH NStZ 1983, 407; BGH bei Holtz MDR 1977, 458; BGH, Beschluß vom 21. April 1983 - 4 StR 154/83).
- BGH, 19.01.1988 - 1 StR 649/87
Abgrenzung bewusste Fahrlässigkeit und bedingter Vorsatz im Rahmen der …
Das bedeutet, daß der Angeklagte davon ausging, es werde nicht zu der für möglich gehaltenen Einfuhr kommen, und er deshalb zwar die Gefahr in Kauf nahm, nicht aber eine eventuelle Tatbestandsverwirklichung billigte (…vgl. BGHR StGB § 15 Vorsatz, bedingter 1; BGH, Urt. vom 30. November 1983 - 3 StR 421/83). - BGH, 18.12.1986 - 4 StR 576/86
Zweifel an der Richtigkeit einer höchstmögliche Blutalkoholkonzentration für die …
Daß der Angeklagte mit seinem Tun nicht auf den Tod des Opfers abzielte, also nur mit bedingtem Tötungsvorsatz handelte, schließt das Vorliegen dieser Qualifikation nicht aus (BGHSt 19, 101, 105; BGH NStZ 1982, 464; BGH, Urteil vom 6. März 1979 - 1 StR 348/78; Urteil vom 30. November 1983 - 3 StR 421/83; s. ferner die Nachweise bei Eser NStZ 1981, 383, 384; 1983, 433, 435).
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