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| BGH, 17.10.1984 - 3 StR 424/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Schuld des Täters als Grundlage für die Strafzumessung - Zulässigkeit der Wertung der Lebensführung des Angeklagten im Rahmen der Strafzumessung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BGH, 10.11.1953 - 1 StR 227/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 17.10.1984 - 3 StR 424/84
Insofern muß ein Zusammenhang zwischen diesem Verhalten und der Tat bestehen (vgl. BGHSt 5, 124, 132; BGH NJV 1979, 1835); im übrigen scheidet die Art der Lebensführung, auch unter dem Gesichtspunkt einer allgemeinen "Lebensführungsschuld", als Strafzumessungsfaktor aus (vgl. Bruns, Leitfaden des Strafzumessungsrechts S. 164 f). - BGH, 07.09.1983 - 2 StR 412/83
Schuldunfähigkeit durch verminderte Steuerungsfähigkeit infolge eines Affekts - …
Auszug aus BGH, 17.10.1984 - 3 StR 424/84
Dessen Verhalten vor der Tat kann strafschärfend aber nur berücksichtigt werden, wenn und soweit es Rückschlüsse auf eine höhere Tatschuld zuläßt (BGH NStZ 1984, 259).
- BGH, 26.02.1986 - 3 StR 18/86
Mordmerkmal des Handelns aus niedrigen Beweggründen - Verwertung von Umständen …
Umstände, die zum allgemeinen Charakter und zur Lebensführung rechnen, dürfen zwar bei der Strafzumessung nicht strafschärfend verwertet werden, wenn sie mit der Tatausführung in keinem Zusammenhang stehen (BGHSt 5, 124, 132; BGH NStZ 1984, 259, 260; BGH, Beschluß vom 17. Oktober 1984 - 3 StR 424/84; Urteil vom 24. Juli 1985 - 3 StR 134/85 -). - BGH, 12.03.1986 - 2 StR 57/86
Betrug in Tateinheit mit vorsätzlichem Weinvergehen sowie wegen vorsätzlicher …
Solche Umstände dürfen nur dann, "wenn sie wegen ihrer engen Beziehung zur Tat Schlüsse auf ihren Unrechtsgehalt zulassen oder Einblicke in die innere Einstellung des Täters zu seiner Tat gewähren, also mit dem Tatgeschehen eine konkrete Sinneinheit bilden", straferschwerend berücksichtigt werden (BGH Strafverteidiger 1984, 21; vgl. weiter BGH Strafverteidiger 1982, 567; 1985, 102; BGH, Urteil vom 24. Juli 1985 - 3 StR 134/85 - und Beschluß vom 17. Oktober 1984 - 3 StR 424/84). - BGH, 24.07.1985 - 5 StR 134/85
Zulässigkeit der strafschärfenden Berücksichtigung von zum allgemeinen Charakter …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dürfen - worauf die Beschwerdeführerin zutreffend hinweist - Umstände, die zum allgemeinen Charakter und zur Lebensführung rechnen, bei der Strafbemessung nicht strafschärfend verwertet werden, wenn sie mit der Tatausführung in keinem Zusammenhang stehen (BGHSt 5, 124, 132; BGH NJW 1979, 1835; JR 1980, 335; NStZ 1984, 259; BGH, Beschluß vom 17. Oktober 1984 - 3 StR 424/84 m.w.Nachw.). - BGH, 11.03.1986 - 1 StR 46/86
Strafschärfende Berücksichtigung des Vorlebens ohne schuldrelevantem Zusammenhang …
Strafschärfend darf er es aber nur berücksichtigen, wenn es mit dem Tatgeschehen eine konkrete Sinneinheit bildet, d.h. wenn ein schuldrelevanter Zusammenhang mit der Tat besteht, der Rückschlüsse auf eine höhere Tatschuld zuläßt (BGHSt 5, 124, 132; BGH…, Urt. vom 26. Juli 1983 - 1 StR 447/83 - bei Holtz MDR 1983, 984 [BGH 13.07.1983 - IVb ZB 31/83] m.w.N.; BGH NStZ 1984, 259; BGH, Beschluß vom 17. Oktober 1984 - 3 StR 424/84).
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