Rechtsprechung
| BGH, 12.01.2022 - 3 StR 428/21 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Keine Bindung des Revisionsgerichts an die Antragsbegründung der Staatsanwaltschaft bei Verwerfung der Revision im Beschlusswege - bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Strafverfahren: Verwerfung der Revision bei von der Staatsanwaltschaft irrtümlich angenommener Rechtsmittelbeschränkung des Angeklagten
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zum Rechtsmittel
Kurzfassungen/Presse (3)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung wegen tödlicher Messerattacke in Dresden
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Urteil im Fall der tödlichen Messerattacke in Dresden rechtskräftig - Urteil im Fall der tödlichen Messerattacke in Dresden rechtskräftig
- datenbank.nwb.de (Tenor)
Strafverfahren: Verwerfung der Revision bei von der Staatsanwaltschaft irrtümlich angenommener Rechtsmittelbeschränkung des Angeklagten
Verfahrensgang
- OLG Dresden, 21.05.2021 - 4 St 1/21
- BGH, 12.01.2022 - 3 StR 428/21
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.10.1980 - 1 StR 262/80
Bindung des Berufungsgerichts an die Feststellungen des erstinstanzlichen Urteils …
Auszug aus BGH, 12.01.2022 - 3 StR 428/21
Ein vom Angeklagten eingelegtes Rechtsmittel ist nach ständiger Rechtsprechung im Zweifel so zu verstehen, dass es die umfassendere Nachprüfung erlaubt (BGH, Beschluss vom 21. Oktober 1980 - 1 StR 262/80, BGHSt 29, 359, 365;… vgl. auch Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 300 Rn. 3 mwN, § 318 Rn. 2 mwN, § 344 Rn. 6 mwN).
- BGH, 31.10.2023 - 3 StR 298/23
Verwerfung der Revision
Denn ein vom Angeklagten eingelegtes Rechtsmittel ist im Zweifel so zu verstehen, dass es die umfassendere Nachprüfung erlaubt (st. Rspr.; s. etwa BGH, Beschluss vom 12. Januar 2022 - 3 StR 428/21, BGHR StPO § 349 Abs. 2 Verwerfung 10 mwN).
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