Rechtsprechung
| BGH, 07.03.1979 - 3 StR 43/79 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Schluss auf einen bedingten Tötungsvorsatz aus der Wucht einer zur Tötung geeigneten Handlung - Prüfung eines minder schweren Falls bei der Anwendung des § 21 Strafgesetzbuch (StGB)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 17.11.1961 - 4 StR 373/61
Auszug aus BGH, 07.03.1979 - 3 StR 43/79
Anlaß hierzu hätte insbesondere die Anwendung des § 21 StGB geboten (BGHSt 16, 360; BGH bei Dallinger, MDR 1975, 542; bei Holtz, MDR 1976, 813 und 1978, 987).
- BGH, 11.01.1984 - 2 StR 615/83
Bedingter Tötungsvorsatz bei Drosselung, die zur Bewusstlosigkeit eines Opfers …
Diese Tatsache drängte zur Prüfung auch der Frage, ob der Angeklagte die Lebensgefährlichkeit seines Handelns erkannt hatte (vgl. BGH, Beschluß vom 7. März 1979 - 3 StR 43/79). - BGH, 10.05.1979 - 4 StR 116/79
Umfang der Feststellungspflicht für die Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes …
Mit besonderen in der Tat und der Täterpersönlichkeit liegenden Umständen muß sich der Tatrichter deshalb im Rahmen der Beweiswürdigung im einzelnen auseinandersetzen und auf diese Weise im Urteil zu erkennen geben, daß er beide möglichen Schuldformen gesehen und geprüft hat (BGH, Urteile vom 26. Oktober 1978 - 4 StR 461/78 - und vom 7. März 1979 - 3 StR 43/79 -). - BGH, 31.10.1979 - 4 StR 564/79
Fehlende Feststellungen zur inneren Tatseite
Zwar ist es grundsätzlich zulässig, aus der Art einer Angriffshandlung auf einen Tötungsvorsatz des Täters zu schließen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. März 1979 - 3 StR 43/79 - und vom 10. Mai 1979 - 4 StR 116/79).
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