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Rechtsprechung
   BGH, 22.11.2007 - 3 StR 430/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5397
BGH, 22.11.2007 - 3 StR 430/07 (https://dejure.org/2007,5397)
BGH, Entscheidung vom 22.11.2007 - 3 StR 430/07 (https://dejure.org/2007,5397)
BGH, Entscheidung vom 22. November 2007 - 3 StR 430/07 (https://dejure.org/2007,5397)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 244 StPO
    Rechtsfehlerhafte Zurückweisung eines Beweisantrages (Bedeutungslosigkeit); Aufklärungspflicht; antizipierende Beweiswürdigung (Antizipationsverbot)

  • openjur.de

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 299
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.12.2004 - 2 StR 156/04

    Konfrontationsrecht und faires Verfahren (Gesamtbetrachtung; Verantwortlichkeit …

    Auszug aus BGH, 22.11.2007 - 3 StR 430/07
    Die Ablehnung des Beweisantrags darf nicht dazu führen, dass aufklärbare, zugunsten eines Angeklagten sprechende Umstände der gebotenen Gesamtabwägung im Rahmen der Beweiswürdigung entzogen werden (BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 25, 26 jeweils m. w. N.).
  • BGH, 11.03.2003 - 3 StR 28/03

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit (Verweigerung der …

    Auszug aus BGH, 22.11.2007 - 3 StR 430/07
    Die Ablehnung des Beweisantrags darf nicht dazu führen, dass aufklärbare, zugunsten eines Angeklagten sprechende Umstände der gebotenen Gesamtabwägung im Rahmen der Beweiswürdigung entzogen werden (BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 25, 26 jeweils m. w. N.).
  • BGH, 20.12.2012 - 3 StR 407/12

    Prozessuale Tatidentität im Betäubungsmittelstrafrecht; Bandenmitgliedschaft …

    Der Beschluss, mit dem das Landgericht die begehrte Inaugenscheinnahme abgelehnt hat, genügt den an diesen zu stellenden Anforderungen: Er führt die Erwägungen auf, aus denen das Tatgericht den unter Beweis gestellten Gesprächen keine Bedeutung für den Schuldspruch beimisst, und wahrt dabei die zu beachtenden Darlegungserfordernisse, die grundsätzlich denjenigen bei der Würdigung von durch die Beweisaufnahme gewonnenen Indiztatsachen in den Urteilsgründen entsprechen (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 22. November 2007 - 3 StR 430/07, NStZ 2008, 299 mwN).
  • OLG Düsseldorf, 06.10.2010 - 4 RVs 60/10

    Berufung der Staatsanwaltschaft nach erzielter Verständigung; Beweiskraft des …

    Das ist insbesondere deshalb erforderlich, damit sich der Antragsteller auf die dadurch geschaffene Verfahrenslage einstellen kann (BGH NStZ 2000, 267; NStZ 2008, 299;… Meyer-Goßner, StPO, 53. Aufl., § 244, Rn. 43f).
  • BGH, 09.11.2010 - 3 StR 290/10

    Aufklärungspflicht; rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrages (Beruhen); …

    Zwar fehlt dem Beschluss, mit dem die in dem Antrag näher genannten Tatsachen als aus tatsächlichen Gründen bedeutungslos bezeichnet worden sind, die für diese Fälle notwendige, auf einer antizipierende Beweiswürdigung aufbauende Begründung (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 22. November 2007 - 3 StR 430/07, NStZ 2008, 299; Beschluss vom 6. März 2008 - 3 StR 9/08, NStZ-RR 2008, 205; Beschluss vom 12. Januar 2010 - 3 StR 519/09, StV 2010, 588).
  • BGH, 02.10.2012 - 3 StR 366/12

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags (Exklusivität des …

    Wird die Bedeutungslosigkeit aus tatsächlichen Umständen gefolgert, wovon vorliegend auszugehen ist, so müssen die Tatsachen angegeben werden, aus denen sich ergibt, warum die unter Beweis gestellte Tatsache, selbst wenn sie erwiesen wäre, die Entscheidung des Gerichts nicht beeinflussen könnte (vgl. Senat, Beschluss vom 22. Nov. 2007 - 3 StR 430/07); auch dies hat das Landgericht versäumt.".
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