Rechtsprechung
| BGH, 06.03.2024 - 3 StR 435/23 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 263 Abs. 1 StGB, § 353 Abs. 2 StPO, § 51 Abs. 4 Satz 2 StGB
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2
Schuldspruch wegen Betrugs, Betrugs in Tateinheit mit Unterschlagung, Beihilfe zum Betrug und versuchten Betrugs; Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen - datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Duisburg, 26.05.2023 - 36 KLs 4/22
- LG Duisburg, 26.05.2023 - 723 Js 472/21
- BGH, 06.03.2024 - 3 StR 435/23
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 16.09.2010 - 3 StR 331/10
Absehen von einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung
Auszug aus BGH, 06.03.2024 - 3 StR 435/23
Der bei Tat II 2 h) tateinheitlich begangene Betrug (§ 263 Abs. 1 StGB) verdrängt als Delikt mit höherer Strafandrohung den innerhalb derselben prozessualen Tat mitverwirklichten Tatbestand der Unterschlagung (vgl. BGHSt 47, 243 f.; Senat, Beschluss vom 16. September 2010 - 3 StR 331/10).".Allerdings kann das Tatgericht bei der Strafzumessung auch die Verwirklichung solcher Tatbestände, die aufgrund ihrer formellen Subsidiarität zurücktreten, zu Lasten des Täters einstellen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 14. Januar 1964 - 1 StR 246/63, BGHSt 19, 188, 189; vom 20. Juli 1995 - 4 StR 112/95, NStZ-RR 1996, 20, 21; Beschluss vom 16. September 2010 - 3 StR 331/10, juris Rn. 2).
- BGH, 06.02.2002 - 1 StR 513/01
Subsidiarität der Unterschlagung
Auszug aus BGH, 06.03.2024 - 3 StR 435/23
Der bei Tat II 2 h) tateinheitlich begangene Betrug (§ 263 Abs. 1 StGB) verdrängt als Delikt mit höherer Strafandrohung den innerhalb derselben prozessualen Tat mitverwirklichten Tatbestand der Unterschlagung (vgl. BGHSt 47, 243 f.; Senat, Beschluss vom 16. September 2010 - 3 StR 331/10).". - BGH, 01.07.2021 - 3 StR 473/20
Urteil gegen IS-Heimkehrerin im Ausspruch über die Anrechnung ausländischer …
Auszug aus BGH, 06.03.2024 - 3 StR 435/23
Die Anrechnungsanordnung ist im Urteil ausdrücklich auszusprechen (vgl. BGH, Urteil vom 1. Juli 2021 - 3 StR 473/20, NStZ-RR 2021, 387 mwN). - BGH, 14.01.1964 - 1 StR 246/63
Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Strafverfolgung eines Täters wegen einer …
Auszug aus BGH, 06.03.2024 - 3 StR 435/23
Allerdings kann das Tatgericht bei der Strafzumessung auch die Verwirklichung solcher Tatbestände, die aufgrund ihrer formellen Subsidiarität zurücktreten, zu Lasten des Täters einstellen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 14. Januar 1964 - 1 StR 246/63, BGHSt 19, 188, 189; vom 20. Juli 1995 - 4 StR 112/95, NStZ-RR 1996, 20, 21;… Beschluss vom 16. September 2010 - 3 StR 331/10, juris Rn. 2). - BGH, 20.07.1995 - 4 StR 112/95
Handeltreiben - Betäubungsmittel - Förderung fremder Umsatzgeschäfte - …
Auszug aus BGH, 06.03.2024 - 3 StR 435/23
Allerdings kann das Tatgericht bei der Strafzumessung auch die Verwirklichung solcher Tatbestände, die aufgrund ihrer formellen Subsidiarität zurücktreten, zu Lasten des Täters einstellen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 14. Januar 1964 - 1 StR 246/63, BGHSt 19, 188, 189; vom 20. Juli 1995 - 4 StR 112/95, NStZ-RR 1996, 20, 21;… Beschluss vom 16. September 2010 - 3 StR 331/10, juris Rn. 2).
- BGH, 21.01.2026 - 3 StR 546/25
Im Wohnhaus noch Raub: Gewalt vor Gewahrsamswechsel zählt
Denn das Tatgericht darf bei der Strafzumessung die Begehung auch solcher Tatbestände zu Lasten des Täters einstellen, die konkurrenzrechtlich zurücktreten (st. Rspr.;… s. etwa BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2023 - 2 StR 394/22, juris Rn. 4; vom 5. März 2024 - 3 StR 435/23, juris Rn. 12; jeweils mwN).
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