Rechtsprechung
| BGH, 05.03.1980 - 3 StR 438/79 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord und wegen Hehlerei - Abgrenzung Täterschaft und Teilnahme - Aufhebung eines Strafausspruchs - Vorliegen des Mordmerkmals eine andere Straftat zu verdecken
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- BGH, 20.05.1969 - 5 StR 658/68
Verfolgungsverjährung für Mordbeihilfe bei Vorliegen niedriger Beweggründe …
Auszug aus BGH, 05.03.1980 - 3 StR 438/79
Täterbezogenheit ist gegeben, soweit niedrige Beweggründe in Betracht kommen (BGHSt 22, 375, 377). - BGH, 10.01.1956 - 5 StR 529/55
Beil - §§ 25, 27 StGB, Abgrenzung Täterschaft und Teilnahme, Mitbeherrschung des …
Auszug aus BGH, 05.03.1980 - 3 StR 438/79
Ob ein Tatbeteiligter als Mittäter oder Gehilfe eingestuft werden muß, ist nach den gesamten umständen, die von seiner Vorstellung umfaßt waren, in wertender Betrachtung zu beurteilen (BGHSt 8, 393, 396 [BGH 10.01.1956 - 5 StR 529/55]; BGH, Urteil vom 7. August 1979 - 1 StR 257/79). - BGH, 15.07.1969 - 5 StR 704/68
Sonderkommando 1005 - Massenmorde durch staatliche Gewalt, Art. 103 Abs. 2 GG; …
Auszug aus BGH, 05.03.1980 - 3 StR 438/79
Der Bundesgerichtshof (BGHSt 23, 39, 40; 25, 287, 290) hat die Absicht, eine andere Straftat zu verdecken, als ein besonderes persönliches Merkmal angesehen, weil die Verdeckungsabsicht ein Sonderfall niedriger Beweggründe sei; niedrig deshalb, weil der Täter das Leben eines Mitmenschen so sehr mißachtet, daß er seine Vernichtung als Mittel zur Verdeckung eigenen strafbaren Tuns einsetzt (BGHSt 11, 226, 228).
- BGH, 10.03.1961 - 4 StR 30/61
Gemeinschaftliche Begehung eines Diebstahls - Beschränkung auf geistige …
Auszug aus BGH, 05.03.1980 - 3 StR 438/79
Der Wille des Mittäters muß darauf gerichtet sein, seinen Tatbeitrag nicht bloß als Förderung fremden Tuns, sondern auch als Teil der Tätigkeit des anderen mit der Folge erscheinen zu lassen, daß umgekehrt auch die Tätigkeit des anderen eine Ergänzung des eigenen Tatanteils bildet (BGHSt 16, 12, 14). - BGH, 07.08.1979 - 1 StR 257/79
Abgrenzung zwischen Mittäterschaft und Beihilfe
Auszug aus BGH, 05.03.1980 - 3 StR 438/79
Ob ein Tatbeteiligter als Mittäter oder Gehilfe eingestuft werden muß, ist nach den gesamten umständen, die von seiner Vorstellung umfaßt waren, in wertender Betrachtung zu beurteilen (BGHSt 8, 393, 396 [BGH 10.01.1956 - 5 StR 529/55]; BGH, Urteil vom 7. August 1979 - 1 StR 257/79). - BGH, 26.02.1958 - 2 StR 64/58
Auszug aus BGH, 05.03.1980 - 3 StR 438/79
Der Bundesgerichtshof (BGHSt 23, 39, 40; 25, 287, 290) hat die Absicht, eine andere Straftat zu verdecken, als ein besonderes persönliches Merkmal angesehen, weil die Verdeckungsabsicht ein Sonderfall niedriger Beweggründe sei; niedrig deshalb, weil der Täter das Leben eines Mitmenschen so sehr mißachtet, daß er seine Vernichtung als Mittel zur Verdeckung eigenen strafbaren Tuns einsetzt (BGHSt 11, 226, 228). - BGH, 20.02.1974 - 2 StR 448/73
Hinweispflicht des Gerichts bei vom Anklagevorwurf abweichender Verurteilung - …
Auszug aus BGH, 05.03.1980 - 3 StR 438/79
Der Bundesgerichtshof (BGHSt 23, 39, 40; 25, 287, 290) hat die Absicht, eine andere Straftat zu verdecken, als ein besonderes persönliches Merkmal angesehen, weil die Verdeckungsabsicht ein Sonderfall niedriger Beweggründe sei; niedrig deshalb, weil der Täter das Leben eines Mitmenschen so sehr mißachtet, daß er seine Vernichtung als Mittel zur Verdeckung eigenen strafbaren Tuns einsetzt (BGHSt 11, 226, 228).
- BGH, 09.02.1984 - 1 StR 35/84
Objektive Voraussetzung der Mittäterschaft bei Mord
Objektive Voraussetzung der Mittäterschaft ist auf der Grundlage gemeinsamen Wollens lediglich ein die Tatbestandsverwirklichung fördernder Beitrag, der sich auf eine Vorbereitungshandlung oder Unterstützungshandlung beschränken und auch auf dem Wege psychischer Beeinflussung geleistet werden kann (BGHSt 11, 268, 271; 14, 123, 128/129; 16, 12, 14; BGH, Urteile vom 17. März 1977 - 1 StR 39/77; 5. März 1980 - 3 StR 438/79).
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