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| BGH, 28.11.1984 - 3 StR 443/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Mordmerkmal der Heimtücke - Revision wegen mangelhafter Beweiswürdigung - Anforderungen an tatrichterliche Begründung von Urteilsfeststellungen - Anforderungen an Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 04.07.1984 - 3 StR 199/84
Zeitpunkt der Arglosigkeit
Auszug aus BGH, 28.11.1984 - 3 StR 443/84
Diese Feststellungen würden, wenn sie fehlerfrei getroffen wären, die Annahme des Landgerichts, die Merkmale des heimtückischen Mordes seien erfüllt, rechtfertigen (vgl. BGH JZ 1984, 994 mit krit. Anm. Jakobs). - BGH, 10.07.1980 - 4 StR 303/80
Anforderungen an ein freisprechendes Urteil
Auszug aus BGH, 28.11.1984 - 3 StR 443/84
Das kann aber dann nicht gelten, wenn der Tatrichter es unterläßt, den Sachverhalt erschöpfend zu würdigen und die Würdigung in den Urteilsgründen niederzulegen (BGH NJW 1980, 2423; BGH, Urteil vom 13. Juli 1983 - 3 StR 123/83). - BGH, 25.05.1983 - 3 StR 112/83
Verurteilung wegen Mordes - Tötung aus niedrigen Beweggründen - Vorliegen eines …
Auszug aus BGH, 28.11.1984 - 3 StR 443/84
Die Feststellung, die Tötung beruhe "auf ausschließlich eigensüchtigen Motiven" (UA S. 44), und die Darlegungen zur inneren Tatseite der niedrigen Beweggründe (vgl. dazu das in diesem Strafverfahren ergangene Urteil des Senats vom 25. Mai 1983 - 3 StR 112/83) sind durch die Annahme des Landgerichts beeinflußt, daß der Angeklagte die Tötung nicht spontan beschlossen und ausgeführt, sondern eine Überlegungsfrist gehabt hat, in welcher er besänftigend auf seine Ehefrau einwirkte. - BGH, 29.06.1983 - 3 StR 123/83
Verjährungsunterbrechung durch Haftbefehl
Auszug aus BGH, 28.11.1984 - 3 StR 443/84
Das kann aber dann nicht gelten, wenn der Tatrichter es unterläßt, den Sachverhalt erschöpfend zu würdigen und die Würdigung in den Urteilsgründen niederzulegen (BGH NJW 1980, 2423; BGH, Urteil vom 13. Juli 1983 - 3 StR 123/83).
- BGH, 25.03.1987 - 3 StR 574/86
Ernst Thälmann
Diese Rechtsauffassung hat der Senat schon wiederholt vertreten (Urteil vom 2. Juli 1980 - 3 StR 204/80, NStZ 1981, 33 und JR 1981, 304 mit Anm. Peters; Beschluß vom 19. Februar 1982 - 3 StR 39/82 (S), StV 1982, 256; Urteil vom 28. November 1984 - 3 StR 443/84; Beschluß vom 7. August 1985 - 3 StR 302/85).
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