Rechtsprechung
| BGH, 22.08.2018 - 3 StR 449/17 |
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§ 264 StGB
Subventionsbetrug (subventionserhebliche Tatsachen; restriktive Interpretation; Anbindung an gesetzliche Bestimmung; Bezeichnung durch das Gesetz; gleichbedeutender Begriff; klare und unmissverständliche Darlegung; pauschale oder formelhafte Bezeichnungen nicht ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Subventionsbetrug: Vorliegen subventionserheblicher Tatsachen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 264 Abs 1 Nr 1 StGB, § 264 Abs 7 Nr 2 StGB, § 264 Abs 8 Nr 1 StGB, § 264 Abs 8 Nr 2 StGB, § 4 Abs 1 SubvG
Subventionsbetrug: Vorliegen subventionserheblicher Tatsachen - IWW
- Wolters Kluwer
Verurteilung des Hauptgeschäftsführers der Handwerkskammer wegen Subventionsbetruges durch Tätigung von unrichtige Angaben über eine subventionserhebliche Tatsache gegenüber dem Bundesinstituts für Berufsbildung; Vorliegen der Voraussetzungen einer subventionserheblichen ...
- ra.de
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- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verurteilung des Hauptgeschäftsführers der Handwerkskammer wegen Subventionsbetruges durch Tätigung von unrichtige Angaben über eine subventionserhebliche Tatsache gegenüber dem Bundesinstituts für Berufsbildung; Vorliegen der Voraussetzungen einer subventionserheblichen ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 26.04.2017 - 4 KLs 2050 Js 6028/17
- BGH, 22.08.2018 - 3 StR 449/17
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2019, 147
- StV 2019, 746 (Ls.)
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (5)
- BGH, 11.11.1998 - 3 StR 101/98
Begriff der Subvention; Subventionserhebliche Tatsache; Subventionsbetrug; …
Auszug aus BGH, 22.08.2018 - 3 StR 449/17
Sinn und Zweck des Merkmals der Subventionserheblichkeit ist es, angesichts der zahlreichen Normativbegriffe des Subventionsrechts sicherzustellen, dass sowohl die Vergabevoraussetzungen für den Subventionsempfänger als auch etwaige Täuschungshandlungen für den Subventionsgeber und die Strafverfolgungsorgane möglichst klar erkennbar sind (BGH, Urteil vom 11. November 1998 - 3 StR 101/98, BGHSt 44, 233, 238;… LK/Tiedemann, StGB, 12. Aufl., § 264 Rn. 72;… BT-Drucks. 7/5291, S. 12 f.).Entscheidend soll demnach allein die (unmittelbare oder zumindest mittelbare) Anbindung der betroffenen Tatsache an eine gesetzliche Bestimmung sein und gerade nicht die - im Einzelfall mitunter nicht eindeutig zu beantwortende - Frage, ob die Tatsache als solche eine materielle Voraussetzung für das Gewähren der Subvention war (BGH, Urteil vom 11. November 1998 - 3 StR 101/98, BGHSt 44, 233, 238;… SSW-StGB/Saliger, 3. Aufl., § 264 Rn. 17).
Demgegenüber reichen pauschale oder formelhafte Bezeichnungen ebenso wenig aus wie eine mögliche Erkennbarkeit aus dem Zusammenhang heraus; die Subventionserheblichkeit muss vielmehr klar und unmissverständlich auf den konkreten Fall bezogen dargelegt werden (vgl. BGH, Urteil vom 11. November 1998 - 3 StR 101/98, BGHSt 44, 233, 238;… LK/Tiedemann, StGB, 12. Aufl., § 264 Rn. 73;… MüKoStGB/Wohlers/Mühlbauer, 2. Aufl., § 264 Rn. 69).
In der Regel betrifft dies die Fälle, in denen zwar eine ausdrückliche Bezeichnung einer Tatsache (durch den Gesetz- oder Subventionsgeber) als subventionserheblich fehlt oder unwirksam ist, gleichwohl aber sonst einem Gesetz - wenn auch erst mit Hilfe der üblichen Interpretationsmethoden - entnommen werden kann, unter welchen Voraussetzungen die Subvention gewährt wird (BGH, Urteil vom 11. November 1998 - 3 StR 101/98, BGHSt 44, 233, 241;… Beschluss vom 30. September 2010 - 5 StR 61/10, BGHR StGB § 264 Abs. 8 Subventionserhebliche Tatsache 2).
Die geforderte gesetzliche Abhängigkeit im Sinne des § 264 Abs. 8 Nr. 2 StGB besteht jedoch nur dann, wenn das in Bezug genommene Gesetz selbst die Subventionserheblichkeit mit hinreichender Deutlichkeit zum Ausdruck bringt (BGH, Urteil vom 11. November 1998 - 3 StR 101/98, BGHSt 44, 233, 241;… Beschluss vom 30. September 2010 - 5 StR 61/10, BGHR StGB § 264 Abs. 8 Subventionserhebliche Tatsache 2;… BT-Drucks. 7/5291, S. 13).
Insoweit wäre auf der Grundlage der getroffenen Feststellungen auch eine Verurteilung des Angeklagten wegen Betruges gemäß § 263 StGB in Betracht gekommen, die in konkurrenzrechtlicher Hinsicht tateinheitlich neben den Subventionsbetrug getreten wäre, der als Sondergesetz dem § 263 StGB vorgeht, soweit seine Voraussetzungen erfüllt sind, darüber hinaus aber keine Sperrwirkung entfaltet (vgl. BGH, Urteil vom 11. November 1998 - 3 StR 101/98, BGHSt 44, 233, 243;… LK/Tiedemann, StGB, 12. Aufl., § 264 Rn. 185 f.).
Hinsichtlich der subventionserheblichen Tatsachen, über die der Angeklagte in diesem Zusammenhang gegenüber dem BWA unrichtige Angaben machte, hat das Landgericht dabei nach den oben aufgezeigten Maßstäben zu Recht nicht auf die im Bewilligungsbescheid enthaltene Subventionsklausel abgestellt, da diese durch die bloße Bezugnahme auf Antrag und Bewilligungsbescheid nebst Finanzierungsplan zu pauschal gefasst und damit unwirksam war (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 11. November 1998 - 3 StR 101/98, BGHSt 44, 233, 238).
Und die vom Landgericht in Bezug genommenen Vorgaben in den Verordnungen (EG) 1685/2000 und 448/2004 kommen als gesetzliche Grundlage schon deshalb nicht in Betracht, weil die dort genannten Verpflichtungen des Subventionsnehmers ausweislich der Verordnungstexte nur "in der Regel' bestehen, so dass es aufgrund des verbleibenden Anwendungsspielraums an einer "gesetzlichen' Abhängigkeit fehlt (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 11. November 1998 - 3 StR 101/98, BGHSt 44, 233, 241;… MüKoStGB/Wohlers/Mühlbauer, 2. Aufl., § 264 Rn. 74).
- BGH, 28.05.2014 - 3 StR 206/13
Subventionsbetrug (Subventionsbegriff; zumindest auch wirtschaftsfördernde …
Auszug aus BGH, 22.08.2018 - 3 StR 449/17
Als Gesetz im Sinne des § 264 Abs. 8 Nr. 1 StGB kommt hier - mangels ersichtlicher spezialgesetzlicher Regelungen - allein § 2 Abs. 1 des Subventionsgesetzes (SubvG) in Betracht, dessen grundsätzliche Anwendbarkeit daraus folgt, dass es sich bei den Fördermitteln für das Projekt "Komzet' um eine Bundeszuwendung auf Ausgabenbasis handelte (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 11. Oktober 2017 - 4 StR 572/16, wistra 2018, 129 f.; vom 28. Mai 2014 - 3 StR 206/13, BGHSt 59, 244, 249 ff.).Die Vorschriften über die Verletzung von Offenbarungspflichten gemäß § 3 SubvG und das Verbot von Scheingeschäften und Scheinhandlungen nach § 4 SubvG normieren Vorgaben für die Bewilligung, Gewährung und Inanspruchnahme sowie das Belassen einer Subvention (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 28. Mai 2014 - 3 StR 206/13, BGHSt 59, 244, 249 ff.;… vom 30. September 2010 - 5 StR 61/10, BGHR StGB § 264 Abs. 8 Subventionserhebliche Tatsache 2;… Fischer, StGB, 66. Aufl., § 264 Rn. 17a).
Die erforderliche gesetzliche Abhängigkeit ergibt sich insoweit aus § 4 Abs. 1 SubvG, der ein Verbot der "Subventionierung über den tatsächlichen Bedarf hinaus' enthält (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Mai 2014 - 3 StR 206/13, BGHSt 59, 244, 249).
- BGH, 30.09.2010 - 5 StR 61/10
Subventionsbetrug: Voraussetzungen einer subventionserheblichen Tatsache - …
Auszug aus BGH, 22.08.2018 - 3 StR 449/17
In der Regel betrifft dies die Fälle, in denen zwar eine ausdrückliche Bezeichnung einer Tatsache (durch den Gesetz- oder Subventionsgeber) als subventionserheblich fehlt oder unwirksam ist, gleichwohl aber sonst einem Gesetz - wenn auch erst mit Hilfe der üblichen Interpretationsmethoden - entnommen werden kann, unter welchen Voraussetzungen die Subvention gewährt wird (BGH, Urteil vom 11. November 1998 - 3 StR 101/98, BGHSt 44, 233, 241; Beschluss vom 30. September 2010 - 5 StR 61/10, BGHR StGB § 264 Abs. 8 Subventionserhebliche Tatsache 2).Die geforderte gesetzliche Abhängigkeit im Sinne des § 264 Abs. 8 Nr. 2 StGB besteht jedoch nur dann, wenn das in Bezug genommene Gesetz selbst die Subventionserheblichkeit mit hinreichender Deutlichkeit zum Ausdruck bringt (BGH, Urteil vom 11. November 1998 - 3 StR 101/98, BGHSt 44, 233, 241; Beschluss vom 30. September 2010 - 5 StR 61/10, BGHR StGB § 264 Abs. 8 Subventionserhebliche Tatsache 2;… BT-Drucks. 7/5291, S. 13).
Die Vorschriften über die Verletzung von Offenbarungspflichten gemäß § 3 SubvG und das Verbot von Scheingeschäften und Scheinhandlungen nach § 4 SubvG normieren Vorgaben für die Bewilligung, Gewährung und Inanspruchnahme sowie das Belassen einer Subvention (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 28. Mai 2014 - 3 StR 206/13, BGHSt 59, 244, 249 ff.; vom 30. September 2010 - 5 StR 61/10, BGHR StGB § 264 Abs. 8 Subventionserhebliche Tatsache 2;… Fischer, StGB, 66. Aufl., § 264 Rn. 17a).
- BGH, 25.10.2017 - 1 StR 339/16
BGH hebt Urteil bezüglich des Projekts "Hohe Düne" weitgehend auf
Auszug aus BGH, 22.08.2018 - 3 StR 449/17
Die Verordnung (EG) 1260/1999 ist keine gesetzliche Bestimmung im Sinne des § 264 Abs. 8 Nr. 2 StGB, da sie keine Bedingungen für die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Weitergewährung oder das Belassen einer Subvention oder eines Subventionsvorteils enthält (vgl. BGH, Urteil vom 25. Oktober 2017 - 1 StR 339/16, wistra 2018, 302, 305).Bei Art. 4 Abs. 3 VO (EG) Nr. 2988/95 handelt es sich um ein Gesetz im Sinne des § 264 Abs. 8 Nr. 2 StGB (BGH, Urteil vom 25. Oktober 2017 - 1 StR 339/16, wistra 2018, 302, 305, 306 f.).
- BGH, 11.10.2017 - 4 StR 572/16
Subventionsbetrug (Begriff der Subventionserheblichkeit vor dem Hintergrund …
Auszug aus BGH, 22.08.2018 - 3 StR 449/17
Als Gesetz im Sinne des § 264 Abs. 8 Nr. 1 StGB kommt hier - mangels ersichtlicher spezialgesetzlicher Regelungen - allein § 2 Abs. 1 des Subventionsgesetzes (SubvG) in Betracht, dessen grundsätzliche Anwendbarkeit daraus folgt, dass es sich bei den Fördermitteln für das Projekt "Komzet' um eine Bundeszuwendung auf Ausgabenbasis handelte (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 11. Oktober 2017 - 4 StR 572/16, wistra 2018, 129 f.; vom 28. Mai 2014 - 3 StR 206/13, BGHSt 59, 244, 249 ff.).
- BGH, 04.05.2021 - 6 StR 137/21
Urteil des Landgerichts Stade wegen betrügerischer Erlangung von …
aa) Sinn und Zweck des Merkmals der Subventionserheblichkeit ist es, angesichts der zahlreichen Normativbegriffe des Subventionsrechts sicherzustellen, dass sowohl die Vergabevoraussetzungen für den Subventionsempfänger als auch etwaige Täuschungshandlungen für den Subventionsgeber und die Strafverfolgungsorgane möglichst klar erkennbar sind (vgl. BGH, Beschluss vom 22. August 2018 - 3 StR 449/17, NStZ-RR 2019, 147 mwN).Da die "Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020' und die zur Umsetzung erlassenen Richtlinien der Länder keine Gesetze im formellen oder materiellen Sinne sind und Haushaltsgesetze jedenfalls keine ausdrückliche Bezeichnung der subventionserheblichen Tatsachen enthalten, kommt nur deren Bezeichnung durch den jeweiligen Subventionsgeber aufgrund eines Gesetzes - hier § 2 SubvG i.V.m. den Subventionsgesetzen der Länder (vgl. BGH, Beschluss vom 22. August 2018 - 3 StR 449/17, NStZ-RR 2019, 147, 149) - in Betracht.
Abweichend von den in der Rechtsprechung bisher entschiedenen Konstellationen unzulässiger pauschaler und lediglich formelhafter Verweisungen, bei denen in der Regel lediglich der Wortlaut von § 264 Abs. 9 StGB oder § 2 SubvG wiederholt (vgl. BGH, Urteil vom 11. November 1998 - 3 StR 101/98, BGHSt 44, 233, 238; OLG Jena, Beschluss vom 1. November 2006 - 1 Ws 290/06; LG Magdeburg, wistra 2005, 155, 156 f.; LG Düsseldorf, NStZ 1981, 223) oder auf den Antrag nebst umfangreichen Anlagen, Gesprächsprotokolle, Finanzierungspläne und Bewilligungsbescheide Bezug genommen wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 22. August 2018 - 3 StR 449/17 Rn. 47, NStZ-RR 2019, 147, 149), bleibt es hier nicht dem Antragsteller bzw. Subventionsnehmer überlassen, sich Klarheit über die maßgebenden Tatsachen und Angaben zu verschaffen.
- LG Frankfurt/Main, 12.05.2023 - 24 KLs 7/22
Antikorruptions-Staatsanwalt wegen Korruption zu sechs Jahren Haft verurteilt
Der Ausdruck "subventionserheblich" braucht nicht wörtlich benutzt zu werden, vielmehr reichen gleichbedeutende Ausdrücke aus (vgl. BGH, Beschluss vom 22.08.2018 - 3 StR 449/17, NStZ-RR 2019, 147, 148;BayObLG…, Beschluss vom 20.10.2022 - 203 StRR 317/22, juris Rn. 5). - BGH, 12.10.2023 - 2 StR 243/22
Subventionsbetrug (Corona-Virus-Soforthilfeprogramm; subventionserhebliche …
aa) Sinn und Zweck des Merkmals der Subventionserheblichkeit ist es, angesichts der zahlreichen Normativbegriffe des Subventionsrechts sicherzustellen, dass sowohl die Vergabevoraussetzungen für den Subventionsempfänger als auch etwaige Täuschungshandlungen für den Subventionsgeber und die Strafverfolgungsorgane möglichst klar erkennbar sind (vgl. BGH, Urteil vom 11. November 1998 - 3 StR 101/98, BGHSt 44, 233, 238; Beschlüsse vom 22. August 2018 - 3 StR 449/17, wistra 2019, 369, 371; vom 4. Mai 2021 - 6 StR 137/21, BGHSt 66, 115, 117;… s. auch BT-Drucks. 7/5291, S. 13).Da das "Corona-Virus-Soforthilfeprogramm 2020" kein Gesetz im formellen oder materiellen Sinne ist und Haushaltsgesetze jedenfalls keine ausdrückliche Bezeichnung der subventionserheblichen Tatsachen enthalten, kommt nur deren Bezeichnung durch den jeweiligen Subventionsgeber aufgrund eines Gesetzes - hier § 2 SubvG in Verbindung mit § 1 SubvG HE (s. BGH, Beschluss vom 22. August 2018 - 3 StR 449/17, NStZ-RR 2019, 147, 149) - in Betracht.
In der Regel betrifft dies die Fälle, in denen zwar eine ausdrückliche Bezeichnung einer Tatsache (durch den Gesetz- oder Subventionsgeber) als subventionserheblich fehlt oder unwirksam ist, gleichwohl aber sonst einem Gesetz mit hinreichender Deutlichkeit entnommen werden kann, unter welchen Voraussetzungen die Subvention gewährt wird (vgl. BGH, Urteil vom 11. November 1998 - 3 StR 101/98, BGHSt 44, 233, 241;… Beschlüsse vom 30. September 2010 - 5 StR 61/10, BGHR StGB § 264 Abs. 8 Subventionserhebliche Tatsache 2; vom 22. August 2018 - 3 StR 449/17, NStZ-RR 2019, 147, 148).
Dabei wurde der Begriff der Scheinhandlung jedoch nicht näher definiert (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. September 2010 - 5 StR 61/10, NStZ-RR 2011, 81; vom 22. August 2018 - 3 StR 357/17 und 3 StR 449/17; sowie unten II 2. C) cc) (d)).
Soweit dieser (BGH, Beschlüsse vom 22. August 2018 - 3 StR 357/17, juris Rn. 23 und 3 StR 449/17, juris Rn. 41) allgemein ausführt, dass als Scheinhandlung im Sinne des § 4 Abs. 1 SubvG auch Angaben in Betracht kommen, mit denen ein in Wirklichkeit nicht existierender Sachverhalt als gegeben dargestellt wird, besteht auch insoweit kein Widerspruch zum Begriffsverständnis des Senats.
- OLG Koblenz, 18.10.2023 - 5 ORs 4 Ss 163/23
Subventionsbetrug bei einer sog. Corona-Soforthilfe: Bezeichnung der …
Rn. 9 Da die Bundesregelung zur vorübergehenden Gewährung geringfügiger Beihilfen im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 (Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020) vom 26. März 2020 (Bekanntmachung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie v. 26.03.2020 - BAnz AT 31.03.2020 B2) und die zur Umsetzung vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau in Rheinland-Pfalz am 1. April 2020 mit Wirkung vom 27. März 2020 erlassene Verwaltungsvorschrift "Soforthilfen des Bundes und des Landes Rheinland-Pfalz für die Gewährung von Überbrückungshilfen als Billigkeitsleistungen für von der Corona-Krise in ihrer Existenz bedrohte kleine Unternehmen und Soloselbständige" (…MinBl. RhPf. 2020, S. 96) keine Gesetze im formellen oder materiellen Sinne sind und der nach dieser Landesverwaltungsvorschrift anzuwendende § 53 der Landeshaushaltsordnung (LHO) jedenfalls keine ausdrückliche Bezeichnung der vorliegend subventionserheblichen Tatsachen enthält, kommt nur deren Bezeichnung durch den jeweiligen Subventionsgeber aufgrund eines Gesetzes - hier § 2 SubvG in Verbindung mit dem Landesgesetz gegen missbräuchliche Inanspruchnahme von Subventionen nach Landesrecht (…GVBl. RhPf. 1977, S. 168) - in Betracht (…vgl. BGH, Beschluss v. 04.05.2021 - 6 StR 137/21, juris Rn. 7; v. 22. August 2018 - 3 StR 449/17, juris Rn. 32 ff.;… Urteil v. 11.11.1998 - 3 StR 101/98, juris Rn. 16 ff.).Sinn und Zweck des Merkmals der Subventionserheblichkeit ist es daher, angesichts der zahlreichen Normativbegriffe des Subventionsrechts sicherzustellen, dass sowohl die Vergabevoraussetzungen für den Subventionsempfänger als auch etwaige Täuschungshandlungen für den Subventionsgeber und die Strafverfolgungsorgane möglichst klar erkennbar sind (…vgl. BGH, Beschluss v. 04.05.2021 - 6 StR 137/21, juris Rn. 7; v. 22. August 2018 - 3 StR 449/17, juris Rn. 32;… Urteil v. 11.11.1998 - 3 StR 101/98, juris Rn. 16 f.;… BT-Drucks. 7/5291, S. 12 f.).
Entscheidend soll demnach allein die (unmittelbare oder zumindest mittelbare) Anbindung der betroffenen Tatsache an eine gesetzliche Bestimmung sein und gerade nicht die - im Einzelfall mitunter nicht eindeutig zu beantwortende - Frage, ob die Tatsache als solche eine materielle Voraussetzung für das Gewähren der Subvention war (BGH, Beschluss v. 22. August 2018 - 3 StR 449/17, juris Rn. 32;… Urteil v. 11.11.1998 - 3 StR 101/98, juris Rn. 16 f.).
Zwar bedarf es hierzu nicht zwingend des Wortes "subventionserheblich", jedoch muss zumindest ein gleichbedeutender Begriff verwendet werden (BGH, Beschluss v. 22. August 2018 - 3 StR 449/17, juris Rn. 33).
Demgegenüber reichen pauschale oder formelhafte Bezeichnungen ebenso wenig aus wie eine mögliche Erkennbarkeit aus dem Zusammenhang heraus; die Subventionserheblichkeit muss vielmehr klar und unmissverständlich auf den konkreten Fall bezogen dargelegt werden (vgl. BGH, Beschluss v. 22. August 2018 - 3 StR 449/17, juris Rn. 33 Urteil v. 11.11.1998 - 3 StR 101/98, juris Rn. 16 f.).
In der Regel betrifft dies die Fälle, in denen zwar eine ausdrückliche Bezeichnung einer Tatsache (durch den Gesetz- oder Subventionsgeber) als subventionserheblich fehlt oder unwirksam ist, gleichwohl aber einem Gesetz - wenn auch erst mit Hilfe der üblichen Interpretationsmethoden - entnommen werden kann, unter welchen Voraussetzungen die Subvention gewährt wird (vgl. BGH, Beschluss v. 22. August 2018 - 3 StR 449/17, juris Rn. 34;… Urteil v. 11.11.1998 - 3 StR 101/98, juris Rn. 16 f.).
- LG Landshut, 19.06.2024 - 7 KLs 206 Js 18819/20
Ratenzahlungsvereinbarung, Persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse, …
Rn. 465 Da die Bundesregelung zur vorübergehenden Gewährung geringfügiger Beihilfen im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 und die zur Umsetzung vom Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie erlassene Richtlinien für die "Gewährung von Überbrückungshilfe des Bundes für kleine und mittelständische Unternehmen" als Billigkeitsleistungen für von der Corona-Krise in ihrer Existenz bedrohte kleine Unternehmen und Soloselbständige keine Gesetze im formellen oder materiellen Sinne sind und der nach dieser Landesverwaltungsvorschrift anzuwendende Art. 53 der Landeshaushaltsordnung jedenfalls keine ausdrückliche Bezeichnung der vorliegend subventionserheblichen Tatsachen enthält, kommt nur deren Bezeichnung durch den jeweiligen Subventionsgeber aufgrund eines Gesetzes - hier § 2 SubvG in Verbindung mit dem Landesgesetz gegen missbräuchliche Inanspruchnahme von Subventionen nach Landesrecht in Betracht (…vgl. BGH, Beschluss v. 04.05.2021 - 6 StR 137/21, juris Rn. 7; v. 22. August 2018 - 3 StR 449/17, juris Rn. 32 ff.;… Urteil v. 11.11.1998 - 3 StR 101/98, juris Rn. 16 ff.).Sinn und Zweck des Merkmals der Subventionserheblichkeit ist es daher, angesichts der zahlreichen Normativbegriffe des Subventionsrechts sicherzustellen, dass sowohl die Vergabevoraussetzungen für den Subventionsempfänger als auch etwaige Täuschungshandlungen für den Subventionsgeber und die Strafverfolgungsorgane möglichst klar erkennbar sind (…vgl. BGH, Beschluss v. 04.05.2021 - 6 StR 137/21, juris Rn. 7; v. 22. August 2018 - 3 StR 449/17, juris Rn. 32;… Urteil v. 11.11.1998 - 3 StR 101/98, juris Rn. 16 f.;… BT-Drucks. 7/5291, S. 12 f.).
Entscheidend soll demnach allein die (unmittelbare oder zumindest mittelbare) Anbindung der betroffenen Tatsache an eine gesetzliche Bestimmung sein und gerade nicht die - im Einzelfall mitunter nicht eindeutig zu beantwortende - Frage, ob die Tatsache als solche eine materielle Voraussetzung für das Gewähren der Subvention war (BGH, Beschluss v. 22. August 2018 - 3 StR 449/17, juris Rn. 32;… Urteil v. 11.11.1998 - 3 StR 101/98, juris Rn. 16 f.; OLG Koblenz, Beschluss vom 18.10.2023 - 5 ORs 4 Ss 163/23).
Der Ausdruck "subventionserheblich" muss jedoch nicht wörtlich benutzt werden; ausreichend ist die unmissverständliche Verwendung gleichbedeutender Ausdrücke (BGH, Beschluss vom 22. August 2018 - 3 StR 449/17 -, juris Rn. 33;… LK/Tiedemann a.a.O. Rn. 73;… Saliger in: Esser/Rübenstahl/Saliger/Tsambikakis, Wirtschaftsstrafrecht, § 264 StGB Rn. 18;… Ceffinato a.a.O. Rn. 62).
Dies hat der Bundesgerichtshof bestätigt (vgl. BGH Beschl. v. 22.8.2018 - 3 StR 449/17 Rn. 37 ff; BGH, Beschluss vom 4.5.2021 - 6 StR 137/21).
- BGH, 28.10.2025 - VI ZR 234/21
Kein Schaden trotz Subventionsbetrugs!
Danach liegt entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts bei der Zwischenschaltung eines Generalunternehmers, um - wie hier - die Baukosten nur auf dem Papier zu erhöhen, kein Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten, sondern ein Scheingeschäft vor (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. April 2020 - 1 StR 559/19, juris Rn. 4, 9;… vom 28. Mai 2014 - 3 StR 206/13, BGHSt 59, 244 Rn. 13 f.; siehe weiter zu Abgrenzung BGH…, Beschluss vom 12. Oktober 2023 - 2 StR 243/22, BGHSt 68, 33 Rn. 18, 23, 27;… Urteil vom 15. November 2022 - 6 StR 237/21, wistra 2023, 123 Rn. 35; Beschluss vom 22. August 2018 - 3 StR 449/17, NStZ-RR 2019, 147, juris Rn. 41 ff.;… Urteil vom 25. Oktober 2017 - 1 StR 339/16, wistra 2018, 302 Rn. 74 ff.; siehe weiter, soweit das Berufungsgericht ausführt, es erfolge eine Co-Finanzierung aus Mitteln der EU BGH, Beschluss vom 22. August 2018 - 3 StR 449/17, NStZ-RR 2019, 147, juris Rn. 52 ff.;… Urteil vom 25. Oktober 2017 - 1 StR 339/16, wistra 2018, 302 Rn. 84 ff.;… Beschluss vom 11. Oktober 2017 - 4 StR 572/16, wistra 2018, 129 Rn. 8). - BGH, 08.04.2025 - 1 StR 475/23
Subventionsbetrug (Subventionserheblichkeit der unzutreffenden …
b) Die Vorschrift des § 264 Abs. 9 Nr. 1 StGB setzt entsprechend dem Gesetzeszweck, die Vergabevoraussetzungen für den Subventionsempfänger möglichst klar erkennbar zu machen, die Bezeichnung bestimmter Tatsachen als subventionserheblich voraus; die Subventionserheblichkeit ist klar und unmissverständlich auf den konkreten Fall bezogen darzulegen (…vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 12. Oktober 2023 - 2 StR 243/22, BGHSt 68, 33 Rn. 13 und vom 22. August 2018 - 3 StR 449/17 Rn. 32 f.; jeweils mwN). - BayObLG, 20.10.2022 - 203 StRR 317/22
Bezeichnung subventionserheblicher Tatsachen
Der Ausdruck "subventionserheblich" muss jedoch nicht wörtlich benutzt werden; ausreichend ist die unmissverständliche Verwendung gleichbedeutender Ausdrücke (BGH, Beschluss vom 22. August 2018 - 3 StR 449/17 -, juris Rn. 33;… LK/Tiedemann a.a.O. Rn. 73;… Saliger in: Esser/Rübenstahl/Saliger/Tsambikakis, Wirtschaftsstrafrecht, § 264 StGB Rn. 18;… Ceffinato a.a.O. Rn. 62). - LG Wiesbaden, 03.03.2022 - 6 KLs 1130 Js 42639/20
Verwirklichung des Tatbestandes des Subventionsbetruges im Zusammenhang mit der …
Diese ist nicht gesperrt, soweit § 264 StGB keine Anwendung findet (vgl. nur BGH, Beschluss vom 22.08.2018, 3 StR 449/17).
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