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| BGH, 09.05.1984 - 3 StR 455/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Revision wegen Ablehnung von Beweisanträgen - Unvereinbarkeit von Wahrunterstellung mit Feststellungen des Gerichts - Anforderungen an Abweichung von Wahrunterstellung als Verfahrensfehler - Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.07.1983 - 2 StR 222/83
Wahrheitswidrige Angabe eines Arbeitsverhältnisses und bestimmter Krankmeldungen …
Auszug aus BGH, 09.05.1984 - 3 StR 455/83
Entscheidend ist, daß das Landgericht dem Angeklagten Grund zur Annahme gegeben hat, er dürfe auf die Einhaltung der zugesagten Wahrunterstellung vertrauen (vgl. § 244 Abs. 3 StPO; BGHSt 32, 44, 46) [BGH 06.07.1983 - 2 StR 222/83].
- BGH, 14.07.2011 - 3 StR 106/11
Wahrunterstellung (Beweisantrag; Beweisermittlungsantrag; Bindung)
Ob es sich bei dem Beweisbegehren um einen Beweisantrag handelte, ist dabei irrelevant (BGH, Urteil vom 6. Juli 1983 - 2 StR 222/83, BGHSt 32, 44, 45 f.; Urteil vom 9. Mai 1984 - 3 StR 455/83, bei Pfeiffer/Miebach, NStZ 1985, 14).
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