Rechtsprechung
| BGH, 26.04.1956 - 3 StR 46/56 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 29.04.1954 - 3 StR 439/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 26.04.1956 - 3 StR 46/56
Das folgt schon daraus, daß das Gesetz Verhandlungen gegen Taube oder Stumme, ja sogar gegen geisteskranke Personen grundsätzlich zuläßt (vgl § 140 Abs. 1 Nr. 3, 4 StPO; BGH 3 StR 439/53 vom 29. April 1954).
- BGH, 25.02.1997 - 1 StR 600/96
Bestellung des ehemaligen Wahlverteidigers zum Pflichtverteidiger - Gründe für …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird die Verhandlungsfähigkeit eines Angeklagten in der Regel nur durch schwere körperliche oder seelische Beeinträchtigungen ausgeschlossen (Urt. vom 26. April 1956 - 3 StR 46/56 - bei Dallinger MDR 1958, 142; NJW 1970, 1981; NStZ 1983, 280). - BGH, 07.10.1969 - 1 StR 194/69
Umfang des Verwertungsverbots des § 136 a. Abs. 3 Satz 2 Strafprozessordnung …
Nur schwere geistige und körperliche Mängel schließen diese Fähigkeit aus (BGH Urteil vom 26. April 1956 - 3 StR 46/56 -, Dallinger a.a.O.).
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