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| BGH, 07.12.1977 - 3 StR 461/77 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz durch Besitz von Haschisch - Vorliegen eines besonders schweren Falls bei Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 01.12.1964 - 3 StR 37/64
Auszug aus BGH, 07.12.1977 - 3 StR 461/77
Dies ist dann nicht der Fall, wenn in dem Tun oder in der Person des Täters Umstände vorliegen, die sein Unrecht oder seine Schuld deutlich vom Regelfall abheben (BGHSt 20, 121, 125).
- BGH, 09.07.1982 - 5 StR 410/82
Betäubungsmittel - Besitz - Nicht Geringe Menge - Besonders Schwerer Fall
Die Verwirklichung der Voraussetzungen eines Regelbeispiels entbindet den Tatrichter nicht von der Pflicht zur Prüfung ob in der Tat oder in der Person des Täters außergewöhnliche Umstände vorliegen, die sein Unrecht oder seine Schuld deutlich vom Regelfall abheben und deshalb im Einzelfall die Anwendung des erschwerten Strafrahmens nicht angemessen erscheinen lassen (BGHSt 20, 121, 125; BGH, Beschluß vom 7. Dezember 1977 - 3 StR 461/77; Beschluß vom 20. Mai 1980 - 1 StR 168/80). - BGH, 20.05.1980 - 1 StR 168/80
Mängel der Strafzumessung - Fehlen einer tatrichterlichen Würdigung, die erkennen …
Die Annahme eines Regelbeispiels entbindet nämlich den Tatrichter nicht von der Pflicht zur Prüfung, ob der für den besonders schweren Fall vorgesehene Strafrahmen im Einzelfall angemessen ist und nicht in der Tat oder in der Täterperson Umstände vorliegen, die sein Unrecht oder seine Schuld deutlich vom Regelfall abheben (BGH, Beschluß vom 7. Dezember 1977 - 3 StR 461/77 -).".
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