Rechtsprechung
| BGH, 01.12.2009 - 3 StR 463/09 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 55 StGB
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Verschlechterungsverbot) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Einbeziehung einer Gesamtgeldstrafe in eine nachträglich gebildete Gesamtfreiheitsstrafe
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 53 Abs. 2 S. 2; StGB § 55
Einbeziehung einer Gesamtgeldstrafe in eine nachträglich gebildete Gesamtfreiheitsstrafe - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07
Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte …
Auszug aus BGH, 01.12.2009 - 3 StR 463/09
Grund für die Aufhebung des Strafausspruchs war, dass das Landgericht die festgestellte Verletzung des Gebots zügiger Verfahrenserledigung in einer der inzwischen geänderten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 52, 124) nicht gerecht werdenden Weise kompensiert hatte. - BGH, 23.07.1997 - 3 StR 146/97
Beschwer des Angeklagten durch die unterlassene Einbeziehung der rechtskräftigen …
Auszug aus BGH, 01.12.2009 - 3 StR 463/09
Da die Einbeziehung der Geldstrafe zu einer Erhöhung der Gesamtfreiheitsstrafe führt, begründet dies einen Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot (BGH NStZ-RR 1998, 136 m.w.N.;… Fischer StGB, 56. Aufl. § 55 Rdnr. 8). - BGH, 21.05.1975 - 3 StR 71/75
Zulässigkeit der Rücknahme eines Strafantrags in der Revisionsinstanz
Auszug aus BGH, 01.12.2009 - 3 StR 463/09
Jede Erhöhung einer Freiheitsstrafe - selbst bei Wegfall der Geldstrafe - ist als das schwerere Übel anzusehen (Senat, Urteil vom 21. Mai 1975 - 3 StR 71/75 (S)).".
- BGH, 08.10.2019 - 4 StR 421/19
Urteilsgründe (Feststellung der für erwiesen erachteten Tatsachen); Bildung der …
Da eine Einbeziehung unter den hier gegebenen Umständen nicht notwendig zu einer Erhöhung der Gesamtfreiheitsstrafe führen muss und es im Übrigen auf eine Gesamtschau der Ahndungsmaßnahmen ankommt (vgl. BGH, Urteil vom 7. Mai 1980 - 2 StR 10/80, BGHSt 29, 269, 270 mwN), steht hier auch das Schlechterstellungsverbot der Nachholung einer Einbeziehung nicht grundsätzlich entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2009 - 3 StR 463/09 mwN). - BGH, 18.08.2015 - 5 StR 296/15
Geltung des Verschlechterungsverbots bei der Bildung der Gesamtstrafe
- BGH, 21.11.2023 - 5 StR 247/23
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (keine Bindung an frühere …
Insbesondere ist es hier nicht so, dass das Landgericht nach Zurückverweisung durch das Revisionsgericht eine durch das erste Tatgericht außer Betracht gelassene Geldstrafe nach § 55 iVm § 53 Abs. 2 Satz 1 StGB mit der Folge der Verhängung einer höheren Gesamtfreiheitsstrafe als im ersten Durchgang einbezogen hat (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2009 - 3 StR 463/09; siehe auch BGH, Urteil vom 23. Juli 1997 - 3 StR 146/97, NStZ 1998, 34; KG, Beschluss vom 2. November 2018 - 161 Ss 142/18, OLGSt StGB § 53 Nr. 4). - KG, 19.10.2015 - 161 Ss 195/15
Revision in Strafsachen: Rechtsmittelbeschränkung auf die Frage der …
Wenn der erste Tatrichter die Einbeziehung geprüft und abgelehnt und nur der Angeklagte ein Rechtsmittel eingelegt hat, liegt in der (anteiligen) Umwandlung von Geldstrafe in Freiheitsstrafe durch den neuen Tatrichter nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung eine unzulässige Verschlechterung (BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2009 - 3 StR 463/09 -, juris Rn. 4; NStZ-RR 1998, 136; NStZ 1988, 284, 285;… Beschluss vom 4. August 1976 - 2 StR 420/76 -, JurionRS 1976, 12482, Rn. 3), und zwar selbst dann, wenn die neue Gesamtfreiheitsstrafe geringer ist als die alte (BGH…, Beschluss vom 4. August 1976, a. a. O.).
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