Rechtsprechung
| BGH, 16.11.2017 - 3 StR 469/17 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 267 StPO
Anforderungen an die Urteilsgründe (keine Notwendigkeit eines Belegs für unbedeutende Feststellungen; tragfähige Beweiswürdigung bei für den Schuld- und/oder Rechtsfolgenausspruch wesentlichen Umständen) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO
- Wolters Kluwer
Vorenthalten von Arbeitsentgelt; Gerichtliche Darlegung der generellen Kenntnis von der Pflicht zur Abführung der Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Beweiswürdigung - Beweisdokumentation
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StPO § 349 Abs. 2
Vorenthalten von Arbeitsentgelt; Gerichtliche Darlegung der generellen Kenntnis von der Pflicht zur Abführung der Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 25.07.2017 - 3 StR 111/17
Revision in Strafsachen: Erforderlicher Inhalt der Urteilsgründe; notwendiger …
Auszug aus BGH, 16.11.2017 - 3 StR 469/17
Die Abfassung der Urteilsgründe gibt Anlass zu dem Hinweis, dass es nicht geboten ist, für jede einzelne Feststellung - sei sie mit Blick auf den Tatvorwurf und dessen Ahndung noch so unerheblich, wie etwa die Tiertransporte aus dem Ausland oder die Verhältnisse hier nicht betroffener Tierschutzvereine - einen Beleg in den Urteilsgründen zu erbringen; denn dies stellt sich lediglich als überflüssige Beweisdokumentation dar (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Juli 2017 - 3 StR 111/17, juris; vom 4. Oktober 2017 - 3 StR 145/17, juris). - BGH, 04.10.2017 - 3 StR 145/17
Darlegungsanforderungen an die im Rahmen der Begründung der Verfahrensrüge …
Auszug aus BGH, 16.11.2017 - 3 StR 469/17
Die Abfassung der Urteilsgründe gibt Anlass zu dem Hinweis, dass es nicht geboten ist, für jede einzelne Feststellung - sei sie mit Blick auf den Tatvorwurf und dessen Ahndung noch so unerheblich, wie etwa die Tiertransporte aus dem Ausland oder die Verhältnisse hier nicht betroffener Tierschutzvereine - einen Beleg in den Urteilsgründen zu erbringen; denn dies stellt sich lediglich als überflüssige Beweisdokumentation dar (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Juli 2017 - 3 StR 111/17, juris; vom 4. Oktober 2017 - 3 StR 145/17, juris). - BGH, 02.11.2016 - 3 StR 356/16
Anforderungen an die Beweiswürdigung in den Urteilsgründen (Fehlen tragfähiger …
Auszug aus BGH, 16.11.2017 - 3 StR 469/17
Handelt es sich hingegen - wie die Feststellungen zur subjektiven Tatseite - um für den Schuld- und Rechtsfolgenausspruch wesentliche Umstände, so kann auf eine tragfähige Beweiswürdigung regelmäßig nicht verzichtet werden (vgl. BGH, Beschluss vom 2. November 2016 - 3 StR 356/16, juris Rn. 7;… BeckOK StPO/Peglau, § 267 Rn. 26).
- BGH, 28.02.2019 - 1 StR 604/17
Urteil gegen die Rapperin "Schwesta Ewa" rechtskräftig
Es ist auch nicht geboten, für jede einzelne Feststellung einen Beleg in den Urteilsgründen zu erbringen; denn dies stellt sich letztlich als überflüssige Beweisdokumentation dar (vgl. BGH, Beschluss vom 16. November 2017 - 3 StR 469/17, juris, mwN). - BGH, 18.11.2020 - 2 StR 152/20
Urteilsgründe (Darlegung der wesentlichen Beweiserwägungen in den Urteilsgründen: …
Handelt es sich aber um für den Schuld- und Rechtsfolgenausspruch wesentliche Umstände, so kann auf einen Beleg in aller Regel nicht verzichtet werden (…BGH, Beschlüsse vom 2. November 2016 - 3 StR 356/16 Rn. 7; vom 16. November 2017 - 3 StR 469/17).
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