Rechtsprechung
| BGH, 23.02.2017 - 3 StR 476/16 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Erhebung der Sachrüge hinsichtlich Beweiswürdigung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 344 Abs. 2 S. 2; StPO § 349 Abs. 1
Erhebung der Sachrüge hinsichtlich Beweiswürdigung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Sachrüge in der Revisionsbegründung
Verfahrensgang
- BGH, 23.02.2017 - 3 StR 476/16
- BGH, 27.06.2017 - 3 StR 476/16
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2018, 195
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 20.08.1997 - 2 StR 386/97
Einweisung in eine psychiatrische Anstalt - Bezeichnung der Rüge als Sachrüge
Auszug aus BGH, 23.02.2017 - 3 StR 476/16
- 3 StR 475/91, BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 1 Revisionsbegründung 2; vom 8. Mai 1996 - 3 StR 132/96, juris Rn. 3; vom 20. August 1997 - 2 StR 386/97, NStZ-RR 1998, 18). - BGH, 17.01.1992 - 3 StR 475/91
Anforderungen an Zulässigkeit einer Revision
Auszug aus BGH, 23.02.2017 - 3 StR 476/16
- 3 StR 475/91, BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 1 Revisionsbegründung 2; vom 8. Mai 1996 - 3 StR 132/96, juris Rn. 3; vom 20. August 1997 - 2 StR 386/97, NStZ-RR 1998, 18). - BGH, 08.05.1996 - 3 StR 132/96
Darlegung des tatsächlichen Umfangs und des Ziels einer Revision als …
Auszug aus BGH, 23.02.2017 - 3 StR 476/16
- 3 StR 475/91, BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 1 Revisionsbegründung 2; vom 8. Mai 1996 - 3 StR 132/96, juris Rn. 3; vom 20. August 1997 - 2 StR 386/97, NStZ-RR 1998, 18).
- BGH, 19.06.2019 - 5 StR 107/19
Anforderungen an die zulässig erhobene Sachrüge (keine ausdrückliche Bezeichnung …
Sie ausdrücklich als solche zu bezeichnen, ist nicht erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Februar 2017 - 3 StR 476/16). - BGH, 28.01.2025 - 2 StR 375/24
Verwerfung einer Revision als unzulässig
Rn. 3 Da das Revisionsvorbringen nicht eindeutig ergibt, dass die Überprüfung des Urteils auch in sachlich-rechtlicher Hinsicht begehrt wird (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 23. Februar 2017 - 3 StR 476/16 Rn. 3), war die Revision als unzulässig zu verwerfen (…KK-StPO/Gericke, 9. Aufl., § 344 Rn. 26 mwN).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BGH, 27.06.2017 - 3 StR 476/16 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 267 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 StPO, § 353 Abs. 2 StPO
- Wolters Kluwer
Wegfall der von Betäubungsmitteln üblicherweise ausgehenden Gefahr für die Allgemeinheit durch Sicherstellung als Strafzumessungsgrund
- ra.de
- rechtsportal.de
StPO § 267 Abs. 3 S. 1 Hs. 2
Wegfall der von Betäubungsmitteln üblicherweise ausgehenden Gefahr für die Allgemeinheit durch Sicherstellung als Strafzumessungsgrund - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Das sichergestellte Amphetamin in der Strafzumessung
Verfahrensgang
- BGH, 23.02.2017 - 3 StR 476/16
- BGH, 27.06.2017 - 3 StR 476/16
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 08.02.2017 - 3 StR 483/16
Fehlende Berücksichtigung der Sicherstellung von Betäubungsmitteln als …
Auszug aus BGH, 27.06.2017 - 3 StR 476/16
Dabei handelt es sich wegen des damit verbundenen Wegfalls der von Betäubungsmitteln üblicherweise ausgehenden Gefahr für die Allgemeinheit um einen bestimmenden Strafzumessungsgrund, der bei der Strafbemessung zu beachten und grundsätzlich gemäß § 267 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 StPO in den Urteilsgründen anzuführen ist (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 8. Februar 2017 - 3 StR 483/16, juris Rn. 4 mwN).
- BGH, 19.10.2017 - 3 StR 330/17
Schuldspruchänderung; Prozesshindernis der bereits eingetretenen Rechtskraft.; …
Bei der Strafzumessung für den Fall II. 3. der Urteilsgründe (rechtskräftiger Schuldspruch betreffend die bei der Durchsuchung am 15. Januar 2014 sichergestellten Betäubungsmittel, Fall 182 der Anklage) hat das Landgericht in rechtsfehlerhafter Weise jedenfalls nicht erkennbar strafmildernd berücksichtigt, dass das Marihuana nicht in den Verkehr gelangte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Juni 2017 - 3 StR 142/17, juris Rn. 3 und 3 StR 476/16, juris Rn. 4; jeweils mwN).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".