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Weitere Entscheidung unten: BGH, 27.06.2017

Rechtsprechung
   BGH, 23.02.2017 - 3 StR 476/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,8732
BGH, 23.02.2017 - 3 StR 476/16 (https://dejure.org/2017,8732)
BGH, Entscheidung vom 23.02.2017 - 3 StR 476/16 (https://dejure.org/2017,8732)
BGH, Entscheidung vom 23. Februar 2017 - 3 StR 476/16 (https://dejure.org/2017,8732)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    § 349 Abs. 1 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Erhebung der Sachrüge hinsichtlich Beweiswürdigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 344 Abs. 2 S. 2; StPO § 349 Abs. 1
    Erhebung der Sachrüge hinsichtlich Beweiswürdigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Sachrüge in der Revisionsbegründung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 195
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.06.2019 - 5 StR 107/19

    Anforderungen an die zulässig erhobene Sachrüge (keine ausdrückliche Bezeichnung …

    Sie ausdrücklich als solche zu bezeichnen, ist nicht erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Februar 2017 - 3 StR 476/16).
  • BGH, 28.01.2025 - 2 StR 375/24

    Verwerfung einer Revision als unzulässig

    Rn. 3 Da das Revisionsvorbringen nicht eindeutig ergibt, dass die Überprüfung des Urteils auch in sachlich-rechtlicher Hinsicht begehrt wird (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 23. Februar 2017 - 3 StR 476/16 Rn. 3), war die Revision als unzulässig zu verwerfen (…KK-StPO/Gericke, 9. Aufl., § 344 Rn. 26 mwN).
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Rechtsprechung
   BGH, 27.06.2017 - 3 StR 476/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,26020
BGH, 27.06.2017 - 3 StR 476/16 (https://dejure.org/2017,26020)
BGH, Entscheidung vom 27.06.2017 - 3 StR 476/16 (https://dejure.org/2017,26020)
BGH, Entscheidung vom 27. Juni 2017 - 3 StR 476/16 (https://dejure.org/2017,26020)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 267 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 StPO, § 353 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Wegfall der von Betäubungsmitteln üblicherweise ausgehenden Gefahr für die Allgemeinheit durch Sicherstellung als Strafzumessungsgrund

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 267 Abs. 3 S. 1 Hs. 2
    Wegfall der von Betäubungsmitteln üblicherweise ausgehenden Gefahr für die Allgemeinheit durch Sicherstellung als Strafzumessungsgrund

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das sichergestellte Amphetamin in der Strafzumessung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.02.2017 - 3 StR 483/16

    Fehlende Berücksichtigung der Sicherstellung von Betäubungsmitteln als …

    Auszug aus BGH, 27.06.2017 - 3 StR 476/16
    Dabei handelt es sich wegen des damit verbundenen Wegfalls der von Betäubungsmitteln üblicherweise ausgehenden Gefahr für die Allgemeinheit um einen bestimmenden Strafzumessungsgrund, der bei der Strafbemessung zu beachten und grundsätzlich gemäß § 267 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 StPO in den Urteilsgründen anzuführen ist (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 8. Februar 2017 - 3 StR 483/16, juris Rn. 4 mwN).
  • BGH, 19.10.2017 - 3 StR 330/17

    Schuldspruchänderung; Prozesshindernis der bereits eingetretenen Rechtskraft.; …

    Bei der Strafzumessung für den Fall II. 3. der Urteilsgründe (rechtskräftiger Schuldspruch betreffend die bei der Durchsuchung am 15. Januar 2014 sichergestellten Betäubungsmittel, Fall 182 der Anklage) hat das Landgericht in rechtsfehlerhafter Weise jedenfalls nicht erkennbar strafmildernd berücksichtigt, dass das Marihuana nicht in den Verkehr gelangte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Juni 2017 - 3 StR 142/17, juris Rn. 3 und 3 StR 476/16, juris Rn. 4; jeweils mwN).
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