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| BGH, 28.10.1954 - 3 StR 484/54 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
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Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BGH, 04.04.1951 - 1 StR 54/51
Maßstäbe für die Beurteilung der Gefährlichkeit eines Gewohnheitsverbrechers …
Auszug aus BGH, 28.10.1954 - 3 StR 484/54
Ob diese Voraussetzungen vorliegen, muss der Tatrichter bei den einschneidenden gesetzlichen Folgen für den Angeklagten mit besonderer Sorgfalt unter Würdigung aller Umstände des Falles prüfen (BGH vom 20. Februar 1951 3 StR 51/50, BGHSt 1, 94 [99]).Vielmehr muss bei jeder einzelnen Straftat, damit sie in Betracht gezogen werden kann, ein gleichgeartetes inneres Verhältnis zu dem Wesen des Täters nachgewiesen werden, das gerade diese Tat als kennzeichnenden Ausfluss seines verbrecherischen Hanges erscheinen lässt (BGHSt 1, 94, BGH vom 20. Februar 1951 3 StR 51/50).
Es ist weiter erforderlich, festzustellen, ob die vom Täter verübten Taten solche von erheblichem Schuldund Unrechtsgehalt waren und ob auch für die Zukunft Straftaten zu erwarten sind, die den Rechtsfrieden erheblich stören (BGHSt 1, 94 [101]).
- BGH, 20.02.1951 - 3 StR 51/50
Auszug aus BGH, 28.10.1954 - 3 StR 484/54
Eine Klarstellung hierüber ist aber schon deshalb erforderlich, weil der eine Hilfsvorschrift enthaltende § 20 a Abs. 2 StGB nur dann anwendbar ist, wenn die Voraussetzungen des § 20 a Abs. 1 StGB nicht vorliegen (RG DR 1940, 682 Nr. 3, BGH vom 20. Februar 1951 3 StR 51/50).Ob diese Voraussetzungen vorliegen, muss der Tatrichter bei den einschneidenden gesetzlichen Folgen für den Angeklagten mit besonderer Sorgfalt unter Würdigung aller Umstände des Falles prüfen (BGH vom 20. Februar 1951 3 StR 51/50, BGHSt 1, 94 [99]).
Vielmehr muss bei jeder einzelnen Straftat, damit sie in Betracht gezogen werden kann, ein gleichgeartetes inneres Verhältnis zu dem Wesen des Täters nachgewiesen werden, das gerade diese Tat als kennzeichnenden Ausfluss seines verbrecherischen Hanges erscheinen lässt (BGHSt 1, 94, BGH vom 20. Februar 1951 3 StR 51/50).
- BGH, 19.04.1951 - 3 StR 165/51
Zulässigkeit einer Wahlfeststellung zwischen Täterschaft und Anstiftung beim …
Auszug aus BGH, 28.10.1954 - 3 StR 484/54
Dabei kommt es wesentlich auf die jeweiligen äusseren Verhältnisse des Täters und seine inneren Beweggründe an, insbesondere darauf, ob die Tat nach Begehungsart und Beweggrund auf einem fest eingewurzelten verbrecherischen Hang beruht (BGH vom 19. April 1951 3 StR 165/51 undvom 4. Dezember 1952 4 StR 606/52). - BGH, 02.05.1952 - 4 StR 45/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 28.10.1954 - 3 StR 484/54
Gefährlicher Gewohnheitsverbrecher ist nur der Täter, der infolge eines auf Grund charakterlicher Veranlagung bestehenden oder durch Übung erworbenen, eingewurzelten inneren Hanges zu strafbaren Handlungen wiederholte Rechtsbrüche begeht, die ihrer Natur nach über eine unerhebliche Störung des Rechtsfriedens hinausgehen, und der zu deren Wiederholung neigt (BGH vom 2. Mai 1952 4 StR 45/52). - BGH, 04.12.1952 - 4 StR 606/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 28.10.1954 - 3 StR 484/54
Dabei kommt es wesentlich auf die jeweiligen äusseren Verhältnisse des Täters und seine inneren Beweggründe an, insbesondere darauf, ob die Tat nach Begehungsart und Beweggrund auf einem fest eingewurzelten verbrecherischen Hang beruht (BGH vom 19. April 1951 3 StR 165/51 undvom 4. Dezember 1952 4 StR 606/52).
- BGH, 08.08.1956 - 3 StR 240/56
Rechtsmittel
Gefährlicher Gewohnheitsverbrecher ist nur der Täter, der infolge eines auf Grund charakterlicher Veranlagung bestehenden oder durch Übung erworbenen, eingewurzelten inneren Hanges zu strafbaren Handlungen Wiederholte Rechtsbrüche begeht, die den Rechtsfrieden erheblich stören, und der zu deren Wiederholung neigt (BGHSt 1, 94 [100]; BGH 4 StR 45/52 vom 2. Mai 1952; 3 StR 484/54 vom 28. Oktober 1954).Dar nur eine Hilfsvorschrift enthaltende § 20 a Abs. 2 StGB ist nur dann anwendbar, wenn die Voraussetzungen des § 20 a Abs. 1 StGB nicht vorliegen (RG DR 1940, 682 Nr. 3; BGH 3 StR 51/50 vom 20. Februar 1951; 3 StR 484/54 vom 28. Oktober 1954).
- BGH, 13.10.1955 - 3 StR 340/55
Rechtsmittel
Gefährlicher Gewohnheitsverbrecher ist nur der Täter, der infolge eines auf Grund charakterlicher Veranlagung bestehenden oder durch Übung erworbenen, eingewurzelten inneren Hangs zu strafbaren Handlungen wiederholte Rechtsbrüche begeht, die den Rechtsfrieden erheblich stören, und zu deren Wiederholung neigt (BGHSt 1, 94 [100]; BGH 4 StR 45/52 vom 2.5.1952; 3 StR 484/54 vom 28.10.1954). - BGH, 28.04.1955 - 3 StR 107/55
Rechtsmittel
Gefährlicher Gewohnheitsverbrecher ist nur der Täter, der Infolge eines auf Grund charakterlicher Veranlagung bestehenden oder durch Übung erworbenen, eingewurzelten inneren Hanges zu strafbaren Handlungen wiederholte Rechtsbrüche begeht, die den Rechtsfrieden erheblich stören, und der zu deren Wiederholung neigt (BGHSt 1, 94 [100]; BGH 4 StR 45/52 vom 2. Mai 1952; BGH 3 StR 484/54 vom 28. Oktober 1954).
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