Rechtsprechung
| BGH, 08.01.2002 - 3 StR 489/01 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 29 BtMG; § 25 Abs. 2 StGB; § 27 StGB; § 267 StPO
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Mittäterschaft und Beihilfe (Eigennützigkeit und Interesse; Tatherrschaft); Urteilsgründe (überflüssige Ausführungen) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StGB § 27; ; StPO § 265; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 267 Abs. 1 Satz 1
- Wolters Kluwer
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Beihilfe - Mittäterschaft - Strafmilderung - Abgrenzung der Beteiligungsformen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1
Abgrenzung Mittäterschaft - Beihilfe beim Handeltreiben mit BtM - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 2002, 255
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BGH, 24.06.1986 - 5 StR 153/86
Begriff des unerlaubten Handeltreibens
Auszug aus BGH, 08.01.2002 - 3 StR 489/01
Es genügt nicht, daß er nur den Eigennutz eines anderen mit seinem Tatbeitrag unterstützen will (BGHSt 34, 124, 125 f.). - BGH, 21.07.1993 - 2 StR 331/93
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in Nebentäterschaft - Anforderungen an …
Auszug aus BGH, 08.01.2002 - 3 StR 489/01
Ferner deutet eine ganz untergeordnete Tätigkeit schon objektiv darauf hin, daß der Beteiligte nur Gehilfe ist (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 39 und 56). - BGH, 10.05.2000 - 3 StR 21/00
Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme bei unerlaubtem Handeltreiben mit …
Auszug aus BGH, 08.01.2002 - 3 StR 489/01
Wesentliche Anhaltspunkte für diese Beurteilung können sein der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft so daß Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Beteiligten abhängt (st.Rspr., vgl. BGH NStZ 2000, 482, 483). - BGH, 04.05.1999 - 1 StR 104/99
Verfahrenseinstellung; Unterschlagung; Begriff der schriftlichen Urteilsgründe
Auszug aus BGH, 08.01.2002 - 3 StR 489/01
Es empfiehlt sich deshalb, vor Abfassung der Urteilsgründe den erhobenen Beweisstoff zu sichten, zu ordnen und dahin zu überprüfen, welche tatsächlichen Umstände für den objektiver! und subjektiven Tatbestand von Bedeutung sind und nur diejenigen Beweisergebnisse heranzuziehen und im Urteil wiederzugeben, die für die Überzeugungsbildung nach dem Ergebnis der Beratung wesentlich waren (vgl. BGH NStZ-RR 1999, 272 m.w.N.). - BGH, 20.12.2000 - 2 StR 468/00
Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei Betäubungsmitteldelikten; Anordnung …
Auszug aus BGH, 08.01.2002 - 3 StR 489/01
Ferner deutet eine ganz untergeordnete Tätigkeit schon objektiv darauf hin, daß der Beteiligte nur Gehilfe ist (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 39 und 56).
- BGH, 22.05.2025 - 2 StR 484/24
Handeltreiben mit Cannabis; Handeltreiben mit Betäubungsmitteln bzw. Cannabis …
In den Fällen fehlenden Eigennutzes kommt indes eine Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in Betracht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Januar 2002 - 3 StR 489/01, StV 2002, 255; vom 22. Juni 2004 - 4 StR 556/03, NStZ 2005, 228, …und vom 12. September 2023 - 2 StR 199/23, Rn. 15). - LG Kleve, 11.08.2010 - 120 KLs 20/10
Anforderungen an die Feststellung einer hinreichend konkreten Erfolgsaussicht …
Kriterien sind dabei der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft, der Grad des eigenen Interesses am Erfolg sowie der Wille zur Tatherrschaft (BGH Beschluss vom 08.01.2002 - 3 StR 489/01, StV 2002, 255).
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