Rechtsprechung
| BGH, 28.05.2018 - 3 StR 490/17 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 154 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 StPO, § 473 Abs. 4 StPO, § 473 Abs. 1 Satz 1 StPO
- Wolters Kluwer
Gesamtstrafenausspruch i.R. einer Verurteilung wegen Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung bei nachträglicher Einstellung des Verfahrens in einem Fall
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 154 Abs. 1 Nr. 1 ; StPO § 154 Abs. 2
Gesamtstrafenausspruch i.R. einer Verurteilung wegen Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung bei nachträglicher Einstellung des Verfahrens in einem Fall - datenbank.nwb.de
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.12.2017 - StB 18/17
Keine Unterstützung einer terroristischen Vereinigung durch Übergabe von Geld- …
Auszug aus BGH, 28.05.2018 - 3 StR 490/17
Insoweit unterscheidet sich der Sachverhalt auf der Grundlage der rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen insbesondere von demjenigen, der dem Beschluss des Senats vom 14. Dezember 2017 (StB 18/17, NStZ-RR 2018, 72) zugrunde lag: Während in jenem Verfahren eine Förderung der Junud al Sham durch geringfügige Geld- und Sachleistungen nicht hinreichend wahrscheinlich war, liegt hier eine Unterstützung der terroristischen Vereinigung darin, dass Zahlungen wie die verfahrensgegenständliche dazu beitrugen, dass Kämpfer der Junud al Sham ihren Aufenthalt in Syrien überhaupt fortsetzen konnten und dadurch der Organisation weiterhin zu Gebote standen.
- BGH, 11.08.2021 - 3 StR 268/20
Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland (Errichtung von Social …
Soweit dieser erhaltene Gelder zur Finanzierung seines Lebensunterhalts verwendete, wurde durch die Zahlungen der IS unterstützt, weil erst sie es H. möglich machten, weiterhin uneingeschränkt als Kämpfer für den IS tätig zu sein (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Januar 2020 - AK 61/19, juris Rn. 29; vom 28. Mai 2018 - 3 StR 490/17, juris Rn. 5). - BGH, 29.07.2021 - 3 StR 156/20
Strafbarer Verstoß gegen außenwirtschaftsrechtliches Bereitstellungsverbot durch …
- BGH, 31.10.2024 - StB 21/24
Unterstützung einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung (Hawala-Banking; …
Denn ihr weiterer Verbleib als Mitglied auf dem vom IS beherrschten Territorium sowie in dem kurdischen Lager wurde durch die regelmäßigen und in ihrer Gesamtheit erheblichen Zuwendungen wirtschaftlich gefestigt beziehungsweise auf eine sicherere wirtschaftliche Grundlage gestellt; dies genügt (vgl. BGH…, Urteil vom 29. Juli 2021 - 3 StR 156/20, juris Rn. 38;… Beschlüsse vom 27. Juli 2023 - StB 44/23, juris Rn. 45;… vom 23. August 2023 - StB 47/23, juris Rn. 7;… vom 21. September 2023 - StB 56/23, juris Rn. 38;… vom 13. Dezember 2023 - AK 91/23 u.a., juris Rn. 122; zum Befähigen eines Geldempfängers, sich für die Organisation in deren Gebiet als Kämpfer aufzuhalten, auszurüsten und einzusetzen, s. BGH, Beschlüsse vom 28. Mai 2018 - 3 StR 490/17, juris Rn. 5;… vom 9. Januar 2020 - AK 61/19, juris Rn. 29 f.;… vom 11. August 2021 - 3 StR 268/20, juris Rn. 13; vom 10. August 2023 - StB 35/23, NStZ-RR 2023, 341, 343). - BGH, 10.08.2023 - StB 35/23
Sofortige Beschwerde gegen Nichteröffnungsbeschluss eines Oberlandesgerichts; …
Soweit M. D. erhaltene Gelder zur Finanzierung seines Lebensunterhalts und des Unterhalts seiner Familie verwendete, besteht ein hinreichender Tatverdacht dahin, dass durch die Zahlungen der IS unterstützt wurde, weil erst sie es dem M. D. möglich machten, weiterhin uneingeschränkt als Kämpfer für den IS tätig zu sein (…vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 9. Januar 2020 - AK 61/19, juris Rn. 29; vom 28. Mai 2018 - 3 StR 490/17, juris Rn. 5). - BGH, 28.06.2018 - StB 7/18
Durchsuchungsanordnung wegen des Verdachts der mitgliedschaftlichen Beteiligung …
Denn insoweit genügt jede die Vereinigung als solche oder einzelne Mitglieder unterstützende Tätigkeit, die als Förderungshandlung an sich konkret wirksam, für die Organisation - und nicht nur für das einzelne Mitglied - objektiv nützlich ist und dieser mithin irgendeinen Vorteil bringt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Dezember 2017 - StB 18/17, NStZ-RR 2018, 72, 73 mwN; vom 28. Mai 2018 - 3 StR 490/17, juris Rn. 5).
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