Rechtsprechung
| BGH, 30.01.1984 - 3 StR 499/83 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Annahme eines minder schweren Falls des Totschlags, wenn die Angeklagte die Provokation des Opfers mitverursacht hat - Erforderlichkeit der Ganzheitsbetrachtung des beiderseitigen Verhaltens im Rahmen von Ehe und geschlechtlicher Partnerschaft zur Beurteilung der ...
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.01.1984 - 3 StR 443/83
Schuldunfähigkeit auf Grund zu hohen Alkoholgenusses - Strafmilderungsgrund der …
Auszug aus BGH, 30.01.1984 - 3 StR 499/83
Ohne eigene Schuld handelt also der Täter, der die Provokation des Opfers im gegebenen Augenblick nicht vorwerfbar veranlaßt hat (BGH, Urt. vom 11. Januar 1984 - 3 StR 443/83 mit Nachw.). - BGH, 07.07.1983 - 4 StR 218/83
Voraussetzungen für die Annahme eigener Schuld des Täters an der Enstehung des …
Auszug aus BGH, 30.01.1984 - 3 StR 499/83
Auch wenn diese Beurteilung insbesondere im Rahmen von Ehe und geschlechtlicher Partnerschaft häufig eine Ganzheitsbetrachtung des beiderseitigen Verhaltens erfordert (BGH StV 1983, 459 mit Nachw.), so kommt doch den Provokationen des Opfers, die unmittelbar zur Tat geführt haben, maßgebliche Bedeutung zu (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1974, 723).
- BGH, 12.05.1987 - 1 StR 43/87
Schwere Beleidigung bei psychischer Erkrankung des Opfers
Schuld an der vom Opfer ausgehenden Provokation trifft den Täter dann, "wenn er im gegebenen Augenblick das Opfer zu der tatauslösenden Beleidigung herausgefordert, ihm dazu genügend Veranlassung gegeben hat" (BGH, Beschl. vom 30. März 1985 - 2 StR 76/85); strafmildernde Provokation scheidet nur dann aus, wenn sich die Schuld des Täters "gerade auf die vom Opfer zugefügte tatauslösende Kränkung bezieht" (BGH, Beschl. vom 30. Januar 1984 - 3 StR 499/83). - BGH, 27.11.1987 - 3 StR 479/87
Beurteilung, ob der Angeklagte tatsächlich durch eine beleidigende Äußerung des …
Gegen die Auffassung des Landgerichts bestehen jedoch insoweit rechtliche Bedenken, als bei der im Rahmen des § 213 erste Alternative StGB zu entscheidenden Frage, ob eine Beleidigung als schwer anzusehen ist, die Beurteilung auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung aller dafür maßgeblichen Umstände vorzunehmen ist (Beschlüsse des Senats vom 28. September 1977 - 3 StR 344/77 und vom 30. Januar 1984 - 3 StR 499/83;… Jähnke in LK, 10. Aufl. Rdn. 6 zu § 213 StGB). - BGH, 15.02.1984 - 4 StR 51/84
Verneinung eines Rücktritts vom Totschlagsversuch (auf Grund von Feststellungen, …
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