Rechtsprechung
| BGH, 13.01.2010 - 3 StR 500/09 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 263 Abs. 1 StGB
Betrug (Irrtum und Täuschung bei einer Tat in einem arbeitsteilig tätigen Unternehmen) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Betrug: Erforderliche Urteilsfeststellungen zur Person des Verfügenden bei arbeitsteilig tätigen Unternehmen wie einer Bank
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 263 Abs 1 StGB
Betrug: Erforderliche Urteilsfeststellungen zur Person des Verfügenden bei arbeitsteilig tätigen Unternehmen wie einer Bank - Wolters Kluwer
Revision i.R.e. Schuldspruchs wegen Betrugs
- ra.de
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)
Täuschung über Tatsachen beim Betrug i.S.d. § 263 I StGB
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2010, 146
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.12.2005 - 3 StR 239/05
Betrug zum Nachteil einer Kommune im Zusammenhang mit der Müllentsorgung
Auszug aus BGH, 13.01.2010 - 3 StR 500/09
Für die Beurteilung der Irrtumsfrage bedurfte es daher der Feststellung, wer die Verfügung traf und welche Erkenntnisse der Verfügende hinsichtlich des finanzierten Geschäfts hatte (…vgl. Senat aaO; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Irrtum 9 und 15;… Cramer/Perron in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 263 Rdn. 41a). - BGH, 26.10.1993 - 4 StR 347/93
Bestechung und Betrug - Vorliegen einer Unrechtsvereinbarung - Anschein der …
Auszug aus BGH, 13.01.2010 - 3 StR 500/09
Für die Beurteilung der Irrtumsfrage bedurfte es daher der Feststellung, wer die Verfügung traf und welche Erkenntnisse der Verfügende hinsichtlich des finanzierten Geschäfts hatte (…vgl. Senat aaO; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Irrtum 9 und 15;… Cramer/Perron in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 263 Rdn. 41a).
- BGH, 28.11.2017 - 3 StR 272/17
Zulässigkeit der Verlesung einer Vernehmungsniederschrift bei nicht erreichbarem …
Der Senat hatte mit Beschluss vom 13. Januar 2010 (3 StR 500/09) 1 die Verurteilung des Angeklagten S. unter Aufrechterhaltung der Feststellungen, mit Beschluss vom 4. März 2010 (3 StR 498/09) die Verurteilung des Angeklagten H. samt der Feststellungen aufgehoben und jeweils die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen. - BGH, 27.05.2025 - 6 StR 294/24
Betrug (Abrechnung von erbrachten Pflegeleistungen gegenüber Pflege- und …
Denn bei - wie hier - juristischen Personen oder Behörden, die als solche nicht Subjekt eines Irrtums sein können (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. März 2019 - 3 StR 286/18; vom 13. Januar 2010 - 3 StR 500/09, NStZ-RR 2010, 146; vom 27. März 2012 - 3 StR 472/11, NStZ 2012, 699), kommt es auf das Vorstellungsbild derjenigen natürlichen Person an, die die Vermögensverfügung getroffen hat (vgl. BGH, Urteil vom 5. Dezember 2002 - 3 StR 161/02, NJW 2003, 1198, 1199;… MüKo-StGB/Hefendehl, 4. Aufl., § 263 Rn. 380;… Tübinger Kommentar/Perron, StGB, 31. Aufl., § 263 Rn. 41a;… Fischer, StGB, 72. Aufl., § 263 Rn. 67;… Weißer GA 2011, 33, 346; Eisele, ZStW 2004, 15, 28). - BGH, 27.03.2012 - 3 StR 472/11
Betrugsrelevanter Irrtum innerhalb von Personenmehrheiten (erforderliche …
Vielmehr müssen bei arbeitsteilig tätigen Unternehmen oder Organisationen die Urteilsgründe regelmäßig darlegen, wer im konkreten Fall auf welcher Grundlage und mit welchen Vorstellungen die Entscheidung über die Erbringung der vom Täter erstrebten Leistung getroffen und damit die Verfügung vorgenommen hat (vgl. BGH NStZ 2003, 313, 314 f.; 2006, 687; wistra 1997, 100; 2010, 148;… BGHR StGB § 263 Abs. 1 Irrtum 9 und 15;… Fischer StGB 59. Aufl. § 263 Rdn. 67).
- BGH, 07.08.2025 - 6 StR 239/24
Betrug (Abrechnung von erbrachten Pflegeleistungen gegenüber Pflege- und …
Denn bei - wie hier - juristischen Personen oder Behörden, die als solche nicht Subjekt eines Irrtums sein können (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. März 2019 - 3 StR 286/18; vom 13. Januar 2010 - 3 StR 500/09, NStZ-RR 2010, 146; vom 27. März 2012 - 3 StR 472/11, NStZ 2012, 699), kommt es auf das Vorstellungsbild derjenigen natürlichen Person an, die die Vermögensverfügung getroffen hat (vgl. BGH, Urteil vom 5. Dezember 2002 - 3 StR 161/02, NJW 2003, 1198, 1199;… MüKo-StGB/Hefendehl, 4. Aufl., § 263 Rn. 334;… Tübinger Kommentar/Perron, StGB, 31. Aufl., § 263 Rn. 41a;… Fischer, StGB, 72. Aufl., § 263 Rn. 67;… Weißer, GA 2011, 333, 346; Eisele, ZStW 2004, 15, 28). - BGH, 06.03.2019 - 3 StR 286/18
Betrug (Irrtum bei Personenmehrheiten; Person des Verfügenden; …
Vielmehr müssen bei arbeitsteilig tätigen Unternehmen oder Organisationen die Urteilsgründe regelmäßig darlegen, wer im konkreten Fall auf welcher Grundlage und mit welchen Vorstellungen die Entscheidung über die Erbringung der vom Täter erstrebten Leistung getroffen und damit die Verfügung vorgenommen hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2010 - 3 StR 500/09, NStZ-RR 2010, 146; vom 27. März 2012 - 3 StR 472/11, NStZ 2012, 699; ferner BGH, Urteil vom 5. Dezember 2002 - 3 StR 161/02, NStZ 2003, 313, 314 f.). - BGH, 30.06.2015 - 3 StR 9/15
Betrug (Notwendigkeit konkreter Feststellungen zu Person und Vorstellungsinhalt …
"Den Urteilsfeststellungen lassen sich - wie die Revision zu Recht rügt - keine Feststellungen dazu entnehmen, wer auf welcher Grundlage und mit welchen Vorstellungen über das Vermögen der P. GmbH verfügt hat (vgl. zur Notwendigkeit entsprechender Feststellungen bei arbeitsteilig tätigen Unternehmen Senat, Beschluss vom 13. Januar 2010 - 3 StR 500/09, NStZ-RR 2010, 146). - OLG München, 08.02.2011 - 9 U 1758/10
VOB-Vertrag: Voraussetzungen der Arglisthaftung; Verjährungsfrist für …
Dieses Bewusstsein schließt nach Treu und Glauben auch ohne Kenntnis jeden einzelnen Mangels den für die Arglisthaftung notwendigen Irrtum des Auftraggebers aus (vgl. BGH wistra 2010, 148, wistra 2008, 426 und wistra 2007, 183 zu § 263 StGB).
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