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Rechtsprechung
   BGH, 10.12.1986 - 3 StR 500/86 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,75
BGH, 10.12.1986 - 3 StR 500/86 B (https://dejure.org/1986,75)
BGH, Entscheidung vom 10.12.1986 - 3 StR 500/86 B (https://dejure.org/1986,75)
BGH, Entscheidung vom 10. Dezember 1986 - 3 StR 500/86 B (https://dejure.org/1986,75)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Beweiswürdigung des Tatrichters - Mehrfache Übereignung bereits zur Sicherheit übereigneter Gegenstände - Anforderungen an die Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung und Betruges

  • Wolters Kluwer

    Entschädigung wegen erlittener Untersuchungshaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (171)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56

    Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des …

    Auszug aus BGH, 10.12.1986 - 3 StR 500/86
    Seine Schlußfolgerungen brauchen nicht zwingend zu sein; genügend ist, daß sie möglich sind und der Tatrichter von ihrer Richtigkeit überzeugt ist (BGHSt 10, 208, 209 [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56]; 26, 56, 63 [BGH 29.01.1975 - KRB 4/74]; 29, 18, 20).
  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer …

    Auszug aus BGH, 10.12.1986 - 3 StR 500/86
    Seine Schlußfolgerungen brauchen nicht zwingend zu sein; genügend ist, daß sie möglich sind und der Tatrichter von ihrer Richtigkeit überzeugt ist (BGHSt 10, 208, 209 [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56]; 26, 56, 63 [BGH 29.01.1975 - KRB 4/74]; 29, 18, 20).
  • BGH, 29.01.1975 - KRB 4/74

    Marktinformationsvertrag

    Auszug aus BGH, 10.12.1986 - 3 StR 500/86
    Seine Schlußfolgerungen brauchen nicht zwingend zu sein; genügend ist, daß sie möglich sind und der Tatrichter von ihrer Richtigkeit überzeugt ist (BGHSt 10, 208, 209 [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56]; 26, 56, 63 [BGH 29.01.1975 - KRB 4/74]; 29, 18, 20).
  • BGH, 07.10.1966 - 1 StR 305/66

    Weitergabe von Fotos im Tauschverkehr als "Verbreiten" - Verjährung einer …

    Auszug aus BGH, 10.12.1986 - 3 StR 500/86
    Das Ergebnis der Hauptverhandlung festzustellen und zu würdigen ist allein Sache des Tatrichters (BGHSt 21, 149, 151).
  • BGH, 25.11.1982 - 4 StR 564/82

    Gesamtwürdigung mehrer Beweiszeichen - Würdigung entlastender Angaben des …

    Auszug aus BGH, 10.12.1986 - 3 StR 500/86
    Auch wenn keine der jeweiligen Indiztatsachen für sich allein zum Nachweis der Täterschaft des Angeklagten ausreichen würde, besteht die Möglichkeit, daß sie in ihrer Gesamtheit dem Gericht die entsprechende Überzeugung vermitteln können (BGH bei Dallinger MDR 1974, 548; BGH, Urteil vom 25. November 1982 - 4 StR 564/82;… Hürxthal in KK, § 261 StPO Rdn. 64).
  • BGH, 17.11.1983 - 4 StR 375/83

    Umfang der Auseinandersetzung mit einzelnen Zeugenaussagen durch den Tatrichter …

    Auszug aus BGH, 10.12.1986 - 3 StR 500/86
    Diese sind nur dann gegeben, wenn die Beweiswürdigung in sich widersprüchlich, lückenhaft oder unklar ist, gegen die Denkgesetze oder gesichertes Erfahrungswissen verstößt oder an die zur Verurteilung erforderliche Gewißheit übertriebene Anforderungen gestellt worden sind (vgl. BGH NStZ 1982, 478; 1984, 180 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 03.06.1981 - 2 StR 235/81

    Mißbilligter Erfolg - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Voraussetzungen - …

    Auszug aus BGH, 10.12.1986 - 3 StR 500/86
    Die Ausführungen des Landgerichts lassen ferner nicht besorgen, es habe nicht beachtet, daß für eine Beteiligung der Angeklagten an den Taten des Mitangeklagten Dührkop bedingter Vorsatz genügt, sei es für eine als Mittäter (…vgl. dazu Dreher/Tröndle 43. Aufl. Rdn. 10 zu § 25 StGB), sei es für eine solche als Teilnehmer (BGH StV 1981, 549).
  • BGH, 04.03.1960 - 4 StR 31/60
    Auszug aus BGH, 10.12.1986 - 3 StR 500/86
    Ein Sachmangel kann zwar vorliegen, wenn sich das Urteil im Rahmen der Beweiswürdigung nicht mit allen festgestellten Umständen auseinandersetzt, die den Angeklagten be- oder entlasten (BGHSt 14, 162, 164 f., BGH bei Holtz MDR 1978, 108; BGH, Urteile vom 27. Juli 1983 - 3 StR 195/83; vom 1. Februar 1984 - 2 StR 623/83).
  • BGH, 03.08.1982 - 1 StR 371/82

    Beweiswürdigung - Rechtsfehlerhaftigkeit - Revisibilität - Erfahrungssatz

    Auszug aus BGH, 10.12.1986 - 3 StR 500/86
    Diese sind nur dann gegeben, wenn die Beweiswürdigung in sich widersprüchlich, lückenhaft oder unklar ist, gegen die Denkgesetze oder gesichertes Erfahrungswissen verstößt oder an die zur Verurteilung erforderliche Gewißheit übertriebene Anforderungen gestellt worden sind (vgl. BGH NStZ 1982, 478; 1984, 180 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 01.02.1984 - 2 StR 623/83

    Auseinandersetzung des Gerichts mit allen festgestellten Umständen im Rahmen der …

    Auszug aus BGH, 10.12.1986 - 3 StR 500/86
    Ein Sachmangel kann zwar vorliegen, wenn sich das Urteil im Rahmen der Beweiswürdigung nicht mit allen festgestellten Umständen auseinandersetzt, die den Angeklagten be- oder entlasten (BGHSt 14, 162, 164 f., BGH bei Holtz MDR 1978, 108; BGH, Urteile vom 27. Juli 1983 - 3 StR 195/83; vom 1. Februar 1984 - 2 StR 623/83).
  • BGH, 27.07.1983 - 3 StR 195/83

    Möglichkeit der Beanstandung der Beweiswürdigung des Tatrichters in der Revision …

  • BGH, 25.03.2003 - 1 StR 483/02

    Urteil im "Haustyrannen"-Mordfall aufgehoben

    Rn. 19 Die zugrundeliegenden Erwägungen der Kammer sind tragfähig; Widersprüche, Lücken, Unklarheiten oder Verstöße gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze weisen sie nicht aus (vgl. zum Maßstab nur BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2).
  • BGH, 02.12.2005 - 5 StR 119/05

    Verurteilungen im "Kölner Müllskandal" rechtskräftig

    Aus den Urteilsgründen muss sich auch ergeben, dass die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2, 11, 24).
  • BGH, 08.09.2011 - 1 StR 38/11

    Vorsatz und Irrtum bei der Steuerhinterziehung (Beweiswürdigung; Irrtum über die …

    Sie ist lückenhaft, weil sie sich mit wesentlichen, den Angeklagten belastenden Umständen nicht auseinandersetzt, die für die subjektive Tatseite bedeutsam sind (vgl. BGH, Urteil vom 10. Dezember 1986 - 3 StR 500/86, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2).
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